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Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der für bestimmte Grundflächen der KG. Steyr in der Stadtgemeinde Steyr die Verpflichtung festgesetzt wird, Neu-, Um- und Zubauten, die der behördlichen Bewilligung unterliegen, vor Baubeginn der Landesstraßenverwaltung anzuzeigen | Omnilex