Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des
Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde St. Johann am Walde | Omnilex
LGBL_OB_19830513_24•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des
Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde St. Johann am Walde
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des
Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde St. Johann am Walde
LGBL_OB_19830513_24Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des
Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde St. Johann am WaldeGazette13.05.1983
der o.ö. Landesregierung vom 18. April 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Ge-meindewappens an die Gemeinde St. Johann am Walde
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 18. April 1983 der Gemeinde St. Johann am Walde, politischer Bezirk Braunau am Inn, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens ver-liehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde St. Johann am Walde:
Geteilt; oben in Grün schräggekreuzt eine gol-dene, schräglinke Axt und ein goldenes Buchen-blatt, unten in Gold drei rote, zwei zu eins ge-stellte, breitkrempige Hüte.