Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die
Aufwandsentschädigung der Mitglieder (Ersatzmitglieder)
des Landesbeirates für Natur- und Landschaftsschutz, der
Bezirksbeauftragten für Natur- und Landschaftsschutz und der
Vertrauensleute für Natur- und Landschaftsschutz