Kundmachung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Schwarzenberg im Mühlkreis | Omnilex
LGBL_OB_19831109_89•Kundmachung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Schwarzenberg im Mühlkreis
Kundmachung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Schwarzenberg im Mühlkreis
LGBL_OB_19831109_89Kundmachung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Schwarzenberg im MühlkreisGazette09.11.1983
über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Schwarzenberg
im Mühlkreis
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 12. September 1983 der Gemeinde Schwarzenberg im Mühlkreis, politischer Bezirk Rohr-bach, das Recht zur Führung eines Gemeindewap-pens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Schwar-zenberg im Mühlkreis:
In Grün über einem schwarzen, von einer silber-nen Leiste gesäumten Dreiberg ein silbernes, kelchförmiges Glas.