Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung
eines
Gemeindewappens an die Gemeinde St. Lorenz | Omnilex
LGBL_OB_19840315_11•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
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Gemeindewappens an die Gemeinde St. Lorenz
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
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Gemeindewappens an die Gemeinde St. Lorenz
LGBL_OB_19840315_11Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
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Gemeindewappens an die Gemeinde St. LorenzGazette15.03.1984
der o.ö. Landesregierung vom 20. Februar 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Lorenz
Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 20. Februar 1984 der Gemeinde St. Lorenz, politischer Bezirk Vöcklabruck, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde St. Lorenz:
Gespalten von Gold und Rot mit einem aufgerichteten, einen Rost pfahlweise haltenden Drachen in gewechselten Farben.