(Bezirksstraße Nr. 1521) im Gebiet der Marktgemeinde Neufelden
- Verordnung
der o.ö. Landesregierung vom 18. Februar 1985 be-treffend die Verlegung der Blankenberger Straße (Be-zirksstraße Nr. 1521) im Gebiet der Marktgemeinde Neufelden
Auf Grund des § 9 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Z. 2 des O.ö. Landes-Straßenverwaltungsgesetzes 1975, LGBl. Nr. 22, wird verordnet:
§1
(1) Folgender neu herzustellender Abschnitt der Blan-kenberger Straße (Bezirksstraße Nr. 1521 des Verzeich-nisses der Landes- und Bezirksstraßen Oberösterreichs) wird - soweit er nicht bereits Bezirksstraße ist - als Be-zirksstraße erklärt:
Der neu herzustellende Teil zweigt bei km 3,490 (neu) von der bestehenden Trasse nach Nordosten ab, be-schreibt hierauf einen Bogen nach Osten, verläuft von km 3,610 (neu) bis km 3,740 (neu) auf der bestehenden
Trasse der Blankenberger Straße, beschreibt sodann ei-nen leichten Bogen nach Südosten und bindet bei km 3,895 (neu) wieder in die bestehende Trasse ein.
(2) Die zwischen km 3,490 (alt) und km 3,610 (alt) und zwischen km 3,740 (alt) und km 3,895 (alt) gelegenen bis-herigen Abschnitte der Blankenberger Straße werden als Bezirksstraße aufgelassen. Die Auflassung wird mit der Ver-kehrsübergabe des neuen Straßenteiles (Abs. 1) wirksam.
§2
Im einzelnen ist der Verlauf der alten und neuen Trasse der Blankenberger Straße aus dem beim Amt der o.ö. Lan-desregierung und beim Marktgemeindeamt Neufelden aufliegenden Plan, Maßstab 1:1000, zu ersehen.
§3
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.