Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung
eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Tiefgraben | Omnilex
LGBL_OB_19850816_90•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung
eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Tiefgraben
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung
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Gemeindewappens an die Gemeinde Tiefgraben
LGBL_OB_19850816_90Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung
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Gemeindewappens an die Gemeinde TiefgrabenGazette16.08.1985
der o.ö. Landesregierung vom 15. Juli 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Tiefgraben
Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 15. Juli 1985 der Gemeinde Tiefgraben, politischer Bezirk Vöcklabruck, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Tiefgraben:
Geteilt durch einen blauen, oben golden gesäumten Balken, darin ein silberner Mondseer Einbaum; oben in Grün eine silberne, eingebogte, gestürzte Spitze, unten in Gold eine blaue, steigende Spitze.