der o.ö. Landesregierung vom 5. August 1985, mit der die Gemeindewahl-Drucksortenverordnung 1967 geändert wird
Auf Grund des § 52 der Gemeindewahlordnung 1967, LGBl. Nr. 24, in der Fassung der Novellen LGBl. Nr. 30/1973, LGBl. Nr. 57/1979 und LGBl. Nr. 46/1985 wird verordnet:
§1
Die Gemeindewahl-Drucksortenverordnung 1967, LGBl. Nr. 28, wird wie
folgt geändert:
In der Anlage 1 hat die Wortfolge„Familienstand, Beruf,'' zu entfallen; in der Anlage 3 haben die Rubrik "Beruf:" sowie die Rubrik "Familienstand:" zu entfallen; ferner hat in der Anlage 4 die Rubrik "Beruf." zu entfallen.
§2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.