Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung
eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Sipbachzell | Omnilex
LGBL_OB_19850918_97•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
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Gemeindewappens an die Gemeinde Sipbachzell
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
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Gemeindewappens an die Gemeinde Sipbachzell
LGBL_OB_19850918_97Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
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Gemeindewappens an die Gemeinde SipbachzellGazette18.09.1985
der o.ö. Landesregierung vom 5. August 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Sipbachzell
Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 5. August 1985 der Gemeinde Sipbachzell, politischer Bezirk Wels-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Sipbachzell:
In Gold unter einem erhöhten, blauen Wellenbalken, darin eine goldene, liegende Weizenähre, ein grüner, am Rücken liegender, aufwärts gebogener, feuersprühender Lindwurm mit roten Krallen.