St. Florian am Inn als Fremdenverkehrsgebiet widerrufen wird
- Verordnung
der o.ö. Landesregierung vom 11. August 1986, mit der die Erklärung des Gebietes der Gemeinde St. Florian am Inn als Fremdenverkehrsgebiet widerrufen wird
Auf Grund der §§ 2 und 3 des O.ö. Fremdenverkehrs-gesetzes 1965, LGBl. Nr. 64/1964, in der Fassung der O.ö. Fremdenverkehrsgesetz-Novelle 1975, LGBl. Nr. 2/1976, und der O.ö. Fremdenverkehrsgesetz-Novelle 1980, LGBl. Nr. 67, wird verordnet:
§1
Die Erklärung des Gebietes der Gemeinde St. Florian am Inn als Fremdenverkehrsgebiet „Innstausee Sankt Florian am Inn" (Verordnung der o.ö. Landesregierung vom 13. April 1964, LGBl. Nr. 15) wird widerrufen.
§2
Der Widerruf der Erklärung dieses Gebietes als Fremdenverkehrsgebiet schließt die Auflösung seines Fremdenverkehrsverbandes ein.
§3
Das Vermögen des Fremdenverkehrsverbandes „Inn-stausee Sankt Florian
am Inn" wird der Gemeinde St. Florian am Inn übertragen und ist für
Fremdenver-kehrszwecke zu verwenden.
§4
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.