Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die
Zuständigkeit des Schulleiters zur
Gewährung eines Sonderurlaubes sowie zur Feststellung des
Anspruches auf Pflegeurlaub | Omnilex
LGBL_OB_19870330_10•Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die
Zuständigkeit des Schulleiters zur
Gewährung eines Sonderurlaubes sowie zur Feststellung des
Anspruches auf Pflegeurlaub
Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die
Zuständigkeit des Schulleiters zur
Gewährung eines Sonderurlaubes sowie zur Feststellung des
Anspruches auf Pflegeurlaub
LGBL_OB_19870330_10Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die
Zuständigkeit des Schulleiters zur
Gewährung eines Sonderurlaubes sowie zur Feststellung des
Anspruches auf PflegeurlaubGazette30.03.1987
der o.ö. Landesregierung vom 9. März 1987 betref-fend die Zuständigkeit des Schulleiters zur Gewäh-rung eines Sonderurlaubes sowie zur Feststellung des Anspruches auf Pflegeurlaub
Auf Grund des § 7 des O.ö. Landeslehrer-Dienst-hoheitsgesetzes 1986, LGBl. Nr. 18, wird verordnet:
§1
Seite 10
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1987, 5.