Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des
Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Sonnberg im Mühlkreis | Omnilex
LGBL_OB_19870630_24•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des
Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Sonnberg im Mühlkreis
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des
Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Sonnberg im Mühlkreis
LGBL_OB_19870630_24Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des
Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Sonnberg im MühlkreisGazette30.06.1987
der o.ö. Landesregierung vom 11. Mai 1987 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeinde-wappens an die Gemeinde Sonnberg im Mühlkreis
Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, in der Fassung der O.ö. Gemeindeordnungsnovelle 1985, LGBl. Nr. 95, mit Beschluß vom 11. Mai 1987 der Gemein-de Sonnberg im Mühlkreis, politischer Bezirk Urfahr-Umgebung, das Recht zur Führung eines Gemeindewap-pens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Sonnberg im Mühlkreis:
In Blau hinter einem grünen Hügel, darin vier silber-ne, bogenförmig nach dem Unterrand gestellte Scheiben, aufgehend eine goldene Sonne.