- Verordnung
der o.Ö. Landesregierung vom 20. Juli 1987, mit der die Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Prüfung für den Verwaltungsfachdienst (einschließ-lich Rechnungsfachdienst) geändert wird
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Dienst-ausbildung und Fortbildung sowie über die Dienstprüfun-gen voin Landesbediensteten, LGBl. Nr.x80/1978, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 67/1985 wird verordnet:
§1
Die Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Prü-fung für den Verwaltungsfachdienst (einschließlich Rech-nungsfachdienst), LGBI. Nr. 40/1979, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 93/1979 wird wie folgt geändert:
§ 1 hat zu lauten:
„§1
Zur Prüfung für den Verwaltungsfachdienst (einschließ-lich Rechnungsfachdienst) sind Bedienstete zuzulassen,
Seite 42
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1987, 14.
Stück, Nr. 40, 41, 42 u. 43
wenn sie nach der Vollendung des 18. Lebensjahres min-destens ein Jahr in diesem Dienstzweig oder mindestens fünf Jahre im mittleren Verwaltungs- und Rechnungs-dienst (einschließlich Kanzleidienst) bzw. in jeweils gleichzuwertenden Verwendungen beim Land Oberösterreich oder einer anderen Gebietskörperschaft verwendet wurden."
§2
?1? Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1988 in Kraft. ?2? Bis 30. April 1989 ist § 1 auf Bedienstete nicht anzuwenden, die schon vor dem 1. Jänner 1988 zu dieser Prüfung beim Amt der o.ö. Landesregierung zugelassen
wurden.