Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Schwand im Innkreis | Omnilex
LGBL_OB_19870904_53•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Schwand im Innkreis
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Schwand im Innkreis
LGBL_OB_19870904_53Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Schwand im InnkreisGazette04.09.1987
Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö.
Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, in der Fassung der O.ö. Gemeindeordnungsnovelle 1985, LGBl. Nr. 95, mit Beschluß vom 3. August 1987 der Ge-meinde Schwand im Innkreis, politischer Bezirk Braunau am Inn, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Schwand im Innkreis:
Gespalten von Silber und Grün; in gewechselten Farben rechts ein Baumstamm, links eine gestürzte, auswärts gekehrte Sapine.