LGBL_OB_19880520_26•Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Dienstbekleidung der Feuerwehren (O.ö. Feuerwehr-Dienstbekleidungsverordnung 1988)
LGBL_OB_19880520_26Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Dienstbekleidung der Feuerwehren (O.ö. Feuerwehr-Dienstbekleidungsverordnung 1988)Gazette20.05.1988
?2? Soweit hinsichtlich der Ausführung der einzelnen
Stücke der Dienstbekleidung, Einsatzbekleidung,
Schutzausrüstung und Schutzbekleidung nichts Näheres
bestimmt ist, sind sie nach üblicher Art anzufertigen.
?3? Bezüglich der Anfertigung von Feuerwehrbeklei-
dung und Rüstungssorten ist die Uniformierungsvor-
schrift des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes
verbindlich.
§3 Dienstbekleidung
(1)Die Dienstbekleidung ist vom Feuerwehrmann bei
(2)Die Dienstbekleidung besteht aus: Binder (schwarz), graue Diensthandschuhe, Diensthemd (weiß oder grau), Diensthose, ©ienstmantel, Dienstmütze (Bergmütze), Hosengürtel, Leibriemen, Regenmantel, schwarze Schuhe oder schwarze Halbschuhe, schwarze
Socken, Sommerhemd (grau), Uniformrock.
§4 Einsatzbekleidung
?1? Die Einsatzbekleidung ist vom Feuerwehrmann bei allen Brand-, technischen und Katastrophen-Einsätzen zu tragen. Sie soll weiters bei solchen Dienstverrichtungen getragen werden, bei denen das Tragen der Dienstbekleidung nicht zweckmäßig ist.
?2? Die Einsatzbekleidung besteht aus: Arbeitshandschuhe, Arbeitsschuhe, Einsatzbluse, Einsatzhose, Einsatzmütze bzw. Einsatzmütze mit Kälteschutz, Feuerwehrhelm, Sicherheitsstiefel.
?3? Soweit nach den Ausbildungsvorschriften vorgeschrieben, ist zur Einsatzbekleidung auch der Feuerwehrgurt (ÖNORM F 4030) zu tragen.
?4? Die in den Absätzen (2) und (3) angeführten Teile der Einsatzbekleidung stellen gleichzeitig die Mindesteinsatzbekleidung bzw. die Mindesteinsatzausrüstung für den Feuerwehrmann beim Einsatz dar.
?5? Zur Mindesteinsatzbekleidung ist auch die nach
dem jeweiligen Einsatzanlaß sowie den Einsatzumstän-
den erforderliche Schutzbekleidung (z. B. Schutzjacke)
bzw. Schutzausrüstung (z. B. Atemschutz) zu tragen. In
der kalten Jahreszeit kann Kälteschutzbekleidung ent-
sprechend den nachfolgenden Vorschriften getragen
werden.
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§5 Schutzausrüstung und Schutzbekleidung
?1? Schutzausrüstung und Schutzbekleidung sind dem
jeweiligen Einsatzanlaß und den Einsatzumständen (z. B. Witterung) entsprechend zusätzlich zur Einsatzbekleidung zu tragen.
?2? Zur Schutzausrüstung und Schutzbekleidung werden gezählt: Feuerwehrgurt, Feuerwehrhelm, Gesichtsschutz, Gummihandschuhe, Gummistiefel, Hitzeschutzausrüstung (verschiedene Schutzstufen), Kälteschutzbekleidung, Kontaminationsschutzausrüstung (verschiedene Schutzstufen), Ölschutzanzug, Ölschutzstiefel, Regenschutzanzug, Regenschutzjacke, Regenschutzkopfbedeckung, Säureschutzanzug, Schutzjacke.
B) Besondere Bestimmungen
§6 Binder
Der Binder besteht aus nicht glänzendem, schwarzem Trevira- oder Trevira-Wolle-Stoff, er darf weder gemustert noch mit Emblemen und dgl. versehen sein.
§7 Diensthandschuhe
Die Diensthandschuhe sind aus kräftigem Wildleder, grau, hergestellt. Am Handrücken sind sie mit ca. 3 mm breiten, geraden und gleichmäßig verlaufenden Zier-steppnähten sowie mit einer ca. 5 mm breiten Fessel-saumnaht versehen. Die Daumen sind aus kräftigen und gleich starken Lederteilen, in der Farbe zusammenpas-send, mit 2 Steppnähten eingesetzt.
§8 Diensthemd (weiß oder grau)
?1? Das weiße und das graue Diensthemd sind aus
Baumwollpopeline im Hemdschnitt angefertigt.
?2? Der Kragen ist an der Vorderkante 7,5 cm und hinten 2,5 cm breit. Bei geschlossenem Kragen stehen die beiden Vorderkanten in einem Winkel von ca. 70 Grad zueinander.
?3? Auf den beiden Schultern können sich Schulterklappen aus dem gleichen Material wie das Diensthemd befinden. Wenn dies der Fall ist, sind die Bestimmungen über Schulterklappen und Brusttaschen, die für das Sommerhemd gelten (§ 17 Abs. 2 und 3), sinngemäß anzuwenden.
§9 Diensthose
?1? Die Diensthose ist aus schwarzem Loden, Tuch
oder Cord angefertigt. Unten liegt sie vorne auf dem Schuh leicht auf.
?2? Der Hosenbund ist vorne 4 cm und hinten 3,5 cm
breit. Am Hosenbund sind insgesamt sechs Schlaufen
von ca. 1,5 cm Breite einzunähen, und zwar so, daß die Schlaufen auf der Vorderhose oberhalb des Hosenbuges zu liegen kommen. Die anderen Schlaufen sind bei der Seitennaht bzw. ca. 5 cm von der Gesäßnaht anzunähen. Die Schlaufen sind zweimal durchgesteppt. Die Öffnung der Schlaufen, durch die ein Hosengürtel durchgezogen
werden kann, muß 4 cm betragen. Der Hosenschlitz wird mit Reißverschluß verarbeitet.
?3? Die Seitennähte sind mit einem 2 mm breiten hellroten Egalisierungstuch passepoiliert.
?4? In jeden Vorderteil ist 3 cm unterhalb des Hosenbundes, oben 4 cm und unten 2 cm von der Seitennaht entfernt, eine schräggestellte Seitentasche eingeschnitten. Der Tascheneingriff ist 17 cm lang.
?5? In den hinteren rechten Hosenteil ist 4 bis 5 cm von der Seitennaht und 7 cm vom Hosenbund entfernt die Gesäßtasche eingeschnitten. Der Tascheneingriff ist 15 cm breit und liegt parallel zum Hosenbund. Der Tascheneingriff wird durch eine Taschenklappe bedeckt, die an den Längsseiten 1 cm und in der Mitte 2,5 cm lang ist. Die Taschenklappe ist von den unteren Ecken zur Mitte hin leicht geschwungen. 1 cm oberhalb der dadurch gebildeten Spitze ist ein senkrecht stehendes Knopfloch eingenäht. Dazu passend ist auf der Tasche ein Knopf angenäht.
§ 10 Dienstmantel
?1? Der Dienstmantel ist aus grauem Regenmantelstoff angefertigt. Er ist einreihig, mit verdeckter Knopfleiste, Raglanärmeln und Rückenschlitz. Die Einfütterung des Mantels besteht aus Kunstseidenfutter, Wollfutter kann zusätzlich im Mantel befestigt werden.
?2? In den linken Vorderteil sind 2,5 cm von der Längskante entfernt unter einer Knopfleiste vier Knopflöcher eingearbeitet. Das oberste Knopfloch ist 16 cm vom Kragenansatz entfernt. Der Abstand der Knopflöcher voneinander beträgt je nach Größen 16,5 cm oder 18 cm. Am rechten Vorderteil sind dazu passend vier Knöpfe angebracht.
?3? In jeden Vorderteil ist knapp unterhalb der Taille eine schräg gestellte Seitentasche mit Leisten eingenäht. Die Leiste ist 4 cm breit, vorne 2 cm abgeschrägt und 20 cm lang. Die Leistenkanten sind mit einem 5 mm breiten Stepp versehen.
?4? Der Rückenteil ist mit einer Mittelnaht gearbeitet. Der Schlitz am unteren Rückenteil ist 30 bis 35 cm lang. Die Mittelnaht und die linke Schlitzkante sind mit einem 5 mm breiten Stepp versehen.
?5? Auf beiden Schultern ist über der Naht 7 cm vom Kragenansatz entfernt ein Knopf und 16 cm vom Kragenansatz entfernt eine Schlaufe angenäht. Die Schlaufe ist 4,5 cm lang und 1 cm breit. Die Schlaufe ist in einem rechten Winkel zur Naht befestigt, und zwar so, daß die Schlaufenmitte auf der Naht zu liegen kommt. Schlaufe und Knopf dienen zur Befestigung einer in der Mitte gefalteten Schulterklappe. Ober- und Unterteil der Schulterklappe sind 13 cm lang und haben eine größte Breite von 4,5 cm. Das obere Ende ist dreieckförmig ausgeführt. 2 cm vom oberen Ende ist in der Mitte ein Knopfloch eingenäht. Die Kanten der Schulterklappe sind mit einem 5mm breiten Stepp versehen. Am oberen Teil der Schulterklappe ist das Dienstgradabzeichen aufgenäht.
(6)Der Kragen ist vorne an der Kante 8 cm und hinten
6cm breit. Die Kragenspitzen sind abgerundet. Bei geschlossenem Kragen stehen die beiden Vorderkanten in einem Winkel von 70 Grad zueinander. Die Kragenkanten sind mit einem 5 mm breiten Stepp versehen.
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?7? An jedem Ende des Kragens ist eine Patte so angenäht, daß sie längs des Kragens liegt, ihre Breitseite vom vorderen Kragenrand 1,5 cm entfernt ist und die beiden Enden der Breitseite und die Spitze der Patte jeweils gleichen Abstand vom oberen und vom unteren Kragenrand
haben. Die Patten sind aus Kunststoff und 8 bis 9 cm lang; sie haben eine größte Breite von 3,5 cm; 2,5 cm von der Spitze entfernt ist im gleichen Abstand von beiden Seiten der Patte ein kleiner Knopf mit Splint durch die Patte durchgesteckt. Die Patte ist für Verwaltungsdienstgrade blau, für Kuraten violett, für Feuerwehr-Ärzte schwarz und für alle übrigen Dienstgrade zinnoberrot. Verwaltungs-, Offiziers-, höhere Offiziers- und Stabsoffiziersdienstgrade tragen eine Goldumrandung.
?8? Das Innenfutter ist aus Kunstseide und fix mit dem Besatz verbunden. Es ist in der Länge verstürzt mit einer ca. 1,5 cm tiefen Falte. Das Zweitfutter ist aus Wollfutter und kann am Besatz und am Kragen ringsherum mit verdecktem Reißverschluß gehalten werden, nach unten am Armloch mit Futterlasche und Knopf. Der Reißverschluß ist ein teilbarer Plastik-Markenreißverschluß.
Dienstmütze
?1? Die Mütze ist aus dunkelrotbraunem Tuch oder
Kammgarnstoff angefertigt. Sie besteht aus dem Deckel,
dem Seitenteil, dem Nackenschutz und dem Schirm.
?2? Der Deckel hat eine ovale Form und ist je nach der Kopfweite 21 bis 24 cm lang und 17 bis 19 cm breit. Er ist mit dem oberen Rand des Seitenteiles durch eine 3 mm breit gesteppte Naht verbunden. Diese Naht ist bei Mützen für Träger eines Stabsoffiziersdienstgrades mit einem 3 mm starken Goldpassepoil eingefaßt.
?3? Der Seitenteil besteht aus zwei gleichgroßen Stoffteilen, welche vorne und hinten zusammengenäht sind. Der Seitenteil ist vorne 9 cm und hinten 6 cm hoch. Vorne wird der Seitenteil durch eine 1,5 cm breite Stahlfeder gestützt. Rechts und links der Stahlfeder ist der Seitenteil innen durch einen stärkeren Faden etwas zusammengezogen, wodurch der Seitenteil vorne rechts und links je eine kleine Vertiefung erhält; zwischen diesen beiden Vertiefungen entsteht dadurch vor der Stahlfeder der Tupf.
?4? Der Schirm ist sichelförmig; er ist in der Mitte 5,5 cm breit, die Innenkante ist 27 cm lang. Der Schirm ist mit einer Einlage versteift und vorne derart am Seitenteil angenäht, daß er in einer Neigung von 20 bis 25 Grad schräg abwärts zeigt.
?5? Der Nackenschutz liegt über dem Seitenteil. Er ist hinten 4,5 cm und vorne bei den Schirmenden 6 cm breit. Die beiden Enden des Nackenschutzes sind halbkreisförmig ausgenommen und vorne am Seitenteil durch zwei
Knöpfe miteinander verbunden. Die Knöpfe sind am rechten Ende des Nackenschutzes jeweils 1 cm von der oberen und der unteren Kante und 1 cm von der vorderen Kante entfernt angebracht. Dazu passend sind am linken Ende des Nackenschutzes zwei Knopflöcher eingenäht. Alle offenbleibenden Kanten sind eingebugt und 3 mm breit durchgesteppt.
?6? Deckel und Seitenteil der Mütze sind gefüttert. ?7? An der Mütze ist vorne am Tupf die Mützenkokarde angebracht. Die Mützenkokarde ist kreisförmig und hat
einen Durchmesser von 3 cm. In der Mitte befindet sich das kreisrunde Wappenschild; es hat einen Durchmesser von 12 mm und zeigt die Farben rot-weiß-rot untereinan-der angeordnet. Das Wappenschild ist 4 mm breit einge-faßt und daran anschließend viermal spiralförmig von ei-ner 2 mm breiten gedrehten Schnur umwunden. Diese Teile der Kokarde liegen über einem 1 cm hohen, kegel-stumpfförmigen, mit gelbem Stoff überzogenen Kokar-denstock. Die Einfassung und die gedrehte Schnur sind bei Mützenkokarden für Träger eines Verwaltungs-, Offi-ziers-, höheren Offiziers- und Stabsoffiziersdienstgrades aus gelbem Gespinst; für Träger der übrigen Dienstgrade sind sie aus weißem Gespinst.
§12 Hosengürtel
?1? Der Hosengürtel besteht aus dem Gurt, schwarz,
mit dem Spitzenschoner, der Klemmschnalle und der Schubschlaufe.
?2? Der Gurt ist aus Baumwolle oder Chemiefaser in
gleicher Festigkeit hergestellt. Der Gurt ist 3,4 cm breit und ca. 3 mm dick. Nach Zuschnitt ist er an beiden Enden mit zur Farbe passendem Zwirn abgeendelt und an einem Ende mit dem Spitzenschoner versehen.
?3? Der Spitzenschoner ist aus 0,5 mm dickem halbharten Eisenblech ausgestanzt und vorgebogen.
?4? Die Klemmschnalle besteht aus dem Gehäuse mit
dem eingeprägten Staatswappen sowie dem Boden, beides aus 0,8 mm dickem tiefziehfähigen Eisenblech, ferner aus dem gezahnten 1 mm dickem Gurtbefestigungsstück und der randrierten Rolle aus 5 mm starkem Stahldraht. Die Klemmschnalle muß den Hosengurt so erfassen, daß ein Rutschen ohne Lockerung der randrierten Rolle unmöglich ist.
?5? Die Klemmschnalle und der Spitzenschoner sind
dunkel brüniert und zapponiert.
(6)Die Schubschlaufe ist aus einer 10 mm breiten
Baumwollgurte mit einer Überlappung von ca. 1,5 cm so angefertigt, daß sie nach dem Aufschieben auf den Hosengürtel nicht von selbst herunterrutschen kann.
§13 Leibriemen
?1? Der Leibriemen ist 4,5 cm breit und aus schwarzem Blankleder angefertigt. An einem Ende ist die gekörnte Zweidorn-Vierkantschnalle angebracht. Das andere Ende ist zugespitzt und trägt die notwendige Anzahl von Doppellöchern zum Schließen des Leibriemens. Dem Leibriemen ist eine 1,5 cm breite Schlaufe aufgeschoben.
?2? Die Zweidorn-Vierkantschnalle ist bei Leibriemen für Träger von Verwaltungs-, Offiziers-, höheren Offiziers- und Stabsoffiziersdienstgraden gelb gekörnt, die Zweidorn-Vierkantschnalle der Leibriemen für Träger aller übrigen Dienstgrade ist weiß gekörnt.
§ 14 Regenmantel
Der Regenmantel ist aus grauem Kunststoff oder Kunstfasergewebe, das doppelseitig beschichtet ist, an-gefertigt. An jedem Ende des Kragens ist eine Patte an-genäht, ebenso ein kleiner Knopf mit Splint. Für Farbe
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und Ausführung der Patte und des Knopfes gelten die Be-stimmungen des § 10 sinngemäß. Am Regenmantel sind sonst keine anderen Distinktionen oder Abzeichen zu tragen.
§15 Schuhe oder Halbschuhe
Zur Dienstbekleidung sind schwarze Schuhe oder Halbschuhe
üblicher Art aus Leder zu tragen.
§ 16 Socken
Zur Dienstbekleidung sind schwarze Socken zu tragen.
§17 Sommerhemd
?1? Das Sommerhemd ist grau und reicht bis zum unteren Gesäßende. Unten ist das Sommerhemd im Hemdschnitt abgeschlossen.
?2? Auf den beiden Schultern befinden sich die Schulterklappen. Die Schulterklappe ist 14 cm lang und 4,5 cm breit. Das halsnahe Ende ist dreieckförmig ausgeführt. 1 cm vom halsnahen Ende entfernt ist in der Mitte ein Knopfloch eingenäht. Dazu passend ist auf dem Hemd
ein Knopf befestigt. Das halsferne Ende der Schulterklappe ist in die Ärmelnaht versenkt. Die Kanten der Schulterklappe sind mit einem 5 mm breiten Stepp versehen. Auf jeder Schulterklappe ist eine Aufschiebeschlaufe aufgeschoben. Diese Schlaufe hat eine Seitenlänge von
4,5 cm.
?3? Auf jedem Vorderteil ist eine Brusttasche aufgesteppt, die 18 cm lang und je nach Brustweite 13 bis 14 cm breit ist. Jede Brusttasche hat eine 7 cm lange Taschenklappe. In der Mitte der Taschenklappe ist 1 cm vom unteren Rand entfernt ein senkrecht stehendes ¦ Knopfloch eingenäht. Dazu passend ist auf der Tasche ein Knopf angenäht.
?4? Der Kragen ist vorne an der Kante 8 cm und hinten 4 cm breit. Bei geschlossenem Kragen stehen die beiden Vorderkanten in einem Winkel von ca. 70 Grad zueinander. Der Kragen ist so gearbeitet, daß er sowohl geschlossen als auch offen getragen werden kann. Die Kragenkante ist mit einem 5 mm breiten Stepp versehen.
?5? Die Ärmel sind am unteren Ende mit einem 18 cm
langen, an der Ellbogenseite liegenden Schlitz offen gearbeitet. Sie sind am unteren Ende mit einer 7 cm breiten, an den Ecken abgerundeten Passe abgeschlossen. Am
obenliegenden Teil der Passe ist 1,5 cm vom Rand des Schlitzes entfernt in der Mitte der Passe ein Knopfloch eingenäht. Am untenliegenden Teil der Passe ist ein zum Knopfloch passender Knopf angenäht. Die Schlitz- und Passenkanten sind mit einem 5 mm breiten Stepp versehen.
?6? Am linken Vorderteil sind 2 cm von der Vorderkante entfernt in gleichen Abständen voneinander fünf Knopflöcher eingenäht; das oberste Knopfloch ist vom oberen Rand des Übertrittes 1 cm, das unterste Knopfloch ist vom unteren Hemdrand 14 cm entfernt. Am rechten Vorderteil sind dazu passend 1,5 cm von der Vorderkante entfernt fünf Knöpfe angenäht. Die Kante des linken Vorderteiles und der untere Rand des Sommerhemdes sind mit einem 5 mm breiten Stepp versehen.
§ 18 Uniformrock
?1? Der Uniformrock ist aus dunkelrotbraunem Loden, Tuch oder Cord angefertigt und gefüttert. Er reicht bis zum unteren Gesäßende. Alle Kanten mit Ausnahme der unteren Ärmelränder sind mit einem 0,5 cm breiten Stepp versehen.
?2? Jedes Vorderteil ist mit einem Revers gearbeitet. Der Revers hat eine größte Breite von 8 cm. Die Oberkante des Revers ist 6 cm breit, die Außenkante ist 20 cm lang. Die Oberkante des Revers und die Vorderkante des Kragens stehen in einem spitzen Winkel zueinander. Kragenende und Reversende sind voneinander 2,5 cm entfernt. Vom Schnittpunkt der vorderen Kragenkante mit der Oberkante des Revers verläuft der Revers 5 cm
schräg nach oben zum Reversbug. Kragenspitzen und Reversspitzen sind abgerundet.
?3? Am linken Vorderteil sind 3 cm von der Kante entfernt in gleichen Abständen voneinander vier Knopflöcher so eingenäht, daß das obere Knopfloch 20 cm von der Reversspitze entfernt ist und das vierte Knopfloch in der Schlußtiefe liegt. Diesen vier Knopflöchern entsprechend sind am rechten Vorderteil 3 cm von der Kante entfernt vier Knöpfe angenäht.
?4? Auf jedem Vorderteil ist eine Brusttasche aufgesteppt, die je nach Brustweite T*l bis 15 cm breit und 15bis 17 cm lang ist. Jede Brusttasche hat in der Mitte eine 3 cm breite, senkrechtstehende, zusammengenähte, nach außen liegende Quetschfalte und eine Taschenklappe. Die Taschenklappen sind 7 cm lang und am unteren Ende vom linken und vom rechten Rand zur Mitte hin 1 cm tief ausgeschweift. Oberhalb der mittleren der dadurch gebildeten drei Zacken ist 1,5 cm vom Zackenende entfernt ein senkrecht stehendes Knopfloch eingenäht. Dazu passend ist auf der Quetschfalte ein Knopf angenäht. Die Zacken der Taschenklappen und die unteren Ecken der Brusttaschen sind abgerundet. Die Brusttaschen sind auf die Vorderteile je nach Größe 9 bis 12 cm von der vorderen Kante entfernt so aufgesteppt, daß bei geschlossenem Rock die Zacken der Taschenklappen mit dem obersten der entlang der Kante am linken Vorderteil eingenähten Knopflöcher in einer Parallele zur Schlußtiefe liegen.
(5)In jedes Vorderteil ist parallel zur Schlußtiefe eine 16 cm breite und 20 cm tiefe Seitentasche eingeschnitten. Der Tascheneingriff jeder Seitentasche liegt 21,5 cm oberhalb des unteren Randes des Rockes. Jede Seitentasche ist von der Kante des Vorderteiles und vom Rückenteil gleichweit entfernt. Jede Seitentasche wird von einer 17 cm breiten und 8 cm langen Taschenklappe bedeckt. Beide Taschenklappen sind auf die Vorderteile so aufgesteppt, daß bei geschlossenem Rock die Zacken der Taschenklappen in einer Parallele zur Schlußtiefe liegen. Dazu passend ist auf der Tasche ein Knopf angenäht. Die Zacken der Taschenklappen sind abgerundet.
?6? In das Futter jedes Vorderteiles ist in Armlochhöhe eine 15 cm breite und 20 cm tiefe Tasche eingenäht, die mit Schlaufe und Knopf geschlossen werden kann.
?7? Der Rückenteil ist im Sakkoschnitt mit oder ohne Mittelnaht gearbeitet.
?8? Der Kragen ist an der vorderen Kante 6 cm und hinten 4 cm breit. Die vorderen Kanten verlaufen parallel zur Schlußtiefe.
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(9)Auf der linken Schulter über der Vorder- und Rückenteil verbindenden Naht ist die Schulterspange angebracht. Sie besteht aus einer 6 mm breiten vierkantigen Schnur. Die Schnur ist um den 5 cm vom Kragenansatz entfernt angenähten Schulterspangenknopf gelegt und an beiden Enden in die Ärmelnaht versenkt. Die Schulterspange wird durch die in der Mitte liegende Schlaufe zusammengehalten.
?10? Die Schulterspange ist für Träger von Verwaltungs-, Offiziers-, höheren Offiziers- und Stabsoffiziersdienstgraden goldgelb, für Träger von Chargendienstgraden silbrig und für Träger von Mannschaftsdienstgraden rot.
?11? Die Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren und von Pflichtfeuerwehren, die Organe und Hilfsorgane des O.ö. Landes-Feuerwehrverbandes und die Hilfsorgane
der Bezirks- und Abschnitts-Feuerwehrkommandos tragen am linken Ärmel des Rockes an der dem Körper abgewandten Seite das Ärmelabzeichen. Das Ärmelabzeichen ist 14 cm unterhalb der Schulterspange angenäht, hat die Form eines Schildes und ist 7,5 cm hoch und 5 cm breit. Es zeigt das in dunkelbraunes Tuch eingestickte von einem halbkreisförmigen wappenroten Eichenlaubkranz eingefaßte in Farben dargestellte Landeswappen. ?12? Die Mitglieder von Betriebsfeuerwehren tragen als Ärmelabzeichen das Firmenabzeichen. Form und Ausführung dieses Ärmelabzeichens bedürfen der Genehmigung der Landes-Feuerwehrleitung.
?13? Am Rock des Trägers eines Ehrendienstgrades ist das Ärmelabzeichen von einem halbkreisförmigen in gelber Seide gestickten 11 cm langen und 13 mm breiten Eichenlaubkranz eingefaßt.
?14? Die Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren und von Pflichtfeuerwehren tragen unmittelbar über dem Ärmelabzeichen ein 2 cm breites nach abwärts geschwungenes Schriftband aus dunkelbraunem Tuch. In das Schriftband ist der Name der Feuerwehr rot eingestickt. Die Hilfsorgane der Bezirks- und Abschnitts-Feuerwehrkommandos und die Hilfsorgane des O.ö. Landes-Feuerwehrverbandes tragen ein solches Schriftband mit gelb eingestickter Schrift „Bezirks-Fw Kdo" bzw. „Abschnitts-Fw Kdo" bzw. „O.ö. Lds. FW-Verband".
§19 Knöpfe
?1? Die sichtbaren Knöpfe am Dienstmantel, an der Dienstmütze, am Regenmantel und am Uniformrock sind gekörnte Metallknöpfe. Die sichtbaren Knöpfe am Einsatzanzug und am Sommerhemd sind aus Kunsthom.
?2? Die Metallknöpfe an Dienstbekleidungsstücken der Verwaltungs-, Offiziers-, höheren Offiziers- und Stabsoffiziersdienstgrade sind gelb, an Dienstbekleidungsstücken der übrigen Dienstgrade weiß.
?3? Die Knöpfe haben einen Durchmesser von 13 bis 23 mm. Die Knöpfe sind in passender Größe an die Dienstbekleidungsstücke angenäht.
§20 Arbeitshandschuhe
Die Arbeitshandschuhe sind aus weichem, geschmei-digem Chrom-Vollrindleder, ca. 1,5 mm stark, als Fünffingerhandschuhe angefertigt, mit zusätzlichem Besatz auf der Innenhand, einschließlich Daumen, Knöchelschutz auf dem Handrücken, beides ebenfalls aus naturellem Chrom-Vollrindleder, mit komplettem Nahtschutz, mit lan-ger Chrom-Spaltlederstulpe, Gesamtlänge ca. 35 cm.
§21 Arbeitsschuhe
Als Arbeitsschuhe sind feste Schuhe zu verwenden, vorzuziehen sind
Sicherheitsschuhe mit eingebauter Stahlkappe als Zehenschutz gem.
ÖNORM F 5300.
§22 Einsatzbluse
(1)Die Einsatzbluse ist Bestandteil des Einsatzanzuges. Sie ist aus olivgrünem (RAL 6003 nach RAL-Farbregister 840 HR) Einsatzbekleidungsstoff, schwer entflammbar, angefertigt. Sie besteht aus den zwei Vordem teilen, dem einteiligen Rücken, den Ärmeln, den Taschen und dem Kragen.
?2? An den Vorderteilen sind die Besatzteile angeschnitten und rückwärts auf das Vorderteil aufgesteppt. Die Bluse weist eine offene Fasson auf, sie hat eine verdeckte Knopfleiste mit vier Knöpfen und einen weiteren fünften Knopf zum Hochschließen. Das oberste Knopfloch ist 1,5 cm vom Kragenansatz, das unterste 16 bis 18 cm je nach Größe von der unteren Länge entfernt. Der Zwischenraum wird für die restlichen drei Knopflöcher in vier gleiche Teile geteilt. Alle Knopflöcher befinden sich 2 cm von der Kante entfernt und werden waagrecht angenäht. Das oberste Knopfloch muß auf der Besatzseite ausgenäht sein.
?3? Die Brusttaschen sind mit ihrem vorderen Pattenansatz je nach Größe 21 bis 24 cm von der Halslochspitze entfernt angesetzt. Von der vorderen Kante sind die Taschen je nach Größe 5,5 bis 9,5 cm entfernt. Die Taschen sind einschließlich der Patten vorne 19 und rückwärts 20 cm hpch. Die Taschenbreite beträgt 15 cm. Die unteren Taschenecken sind 2 cm abgeschrägt.
?4? Die, Patten sind 15 cm lang, in der Mitte 7 und an den Seiten 5,5 cm breit. Sie sind mit dem gleichen Material gefüttert. Auf der Innenseite der Patte befindet sich eine Lasche mit Knopfloch, welche auf der Patte aufgesteppt ist. Die Lasche hat die Form der Patte, ist in der Mitte 6 o!m lang, 7 cm breit und verläuft nach oben auf eine Brette von 6 cm. In der Mitte der Lasche ist ein Kpopflocfi, welches 1 cm von der Laschenspitze entfernt und 2 cm lang ausgenäht ist. Der dazugehörende Knopf wird auf der Tasche angenäht. Die Tasche wird 2 cm unter dem oberen Rand der Patte angenäht.
?5? Der Kragen besteht aus dem Ober- und Unterkragen. Die Kragenansatzpunkte sind 2 cm von der vorderen Kante entfernt. Vor dem Niedersteppen des Oberkragens wird innen in der Mitte des Rückens ein ca. 8 cm langer und 8 mm breiter Aufhänger aus dem gleichen Material unterschoben und mitgesteppt.
?6? Der Ärmel ist im ganzen geschnitten und am Oberärmel mit einem im fertigen Zustand ca. 7 cm langen, schmal übersteppten Einnäher ausgestattet, der sich ca. 4 cm von der Schlitzkante entfernt befindet und nicht aufgeschnitten wird. Am unteren Rand wird der Ärmel mit einer doppelt gelegten, 5 cm breiten und (je nach Oberweite) 29 bis 32 cm langen Manschette versehen. Der Seite 50
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Ärmelschlitz wird mit einem Besatz aus dem gleichen Ma-terial verstürzt und ist einschließlich Manschette 12 cm lang. Der Schlitzbesatz wird in der Kante schmal und auf der Innenseite des Ärmels 2 cm breit niedergesteppt. In der Mitte der Manschette, 15 mm von der Schlitzkante entfernt, befindet sich ein 2 cm langes Knopfloch. Auf der Gegenseite der Manschette ist ein Knopf angenäht, wel-cher 2 cm von der Schlitzkante entfernt ist.
?7? Der Ortsname, schwarz auf olivgrünem Untergrund gestickt, ist auf dem linken Oberärmel im Abstand von max. 16 cm von der Schulternaht anzubringen.
?8? 2,5 cm von der Achselnaht ist je eine 14 cm lange und 4,5 cm breite Schulterklappe genau auf der Ärmelnaht aufgenäht und 1 cm breit übersteppt. Die Schulterklappe ist mit dem gleichen Material gefüttert, hat an einem Ende Dreispitzenform und ist mit einem 2 cm langen Knopfloch ausgestattet, welches 2 cm von der Spitze entfernt ist. Der dazugehörende Knopf ist auf der Achselnaht angenäht.
?9? Der Namensstreifen, schwarz auf olivgrünem Untergrund gestickt, ist 25 mm breit und 130 mm lang, die Schriftgröße beträgt 15 mm. Er wird über der linken Brusttaschenpatte aufgenäht.
§23 Einsatzhose
(1)Die Einsatzhose ist Bestandteil des Einsatzanzuges. Sie ist aus olivgrünem (RAL 6003 nach RAL-Farbregister 840 HR) Einsatzbekleidungsstoff, schwer entflammbar, angefertigt. Sie besteht aus den beiden Vorderhosen mit Taschen, den beiden Hinterhosen, den Gürtelschlaufen und den beiden Schenkeltaschen.
?2? Auf jeder Vorderhose befindet sich eine aufgesteppte Tasche, welche oben gleichzeitig als Gürtelschlaufe dient. Die Tasche ist im fertigen Zustand vorne 29 cm, hinten 18 cm lang. Die Breite der Tasche beträgt 20 cm. Der Tascheneingriff sowie die angeschnittene Gürtelschlaufe werden mit einem Besatz verstürzt. Die angeschnittene Gürtelschlaufe ist im fertigen Zustand 6 cm lang und gleichmäßig 3 cm breit.
?3? Der Bund ist oben mit einem im fertigen Zustand ca. 4 cm breiten Besatz verstürzt. Auf der linken Vorderhose vorne im Bund befindet sich ein waagrechtes Knopfloch, welches mit dem am Latzstück angenähten Knopf geschlossen wird.
?4? Am Bund der Einsatzhose befinden sich fünf Gürtelschlaufen, welche 6 cm lang und 3 cm breit und wie folgt verteilt sind: je eine an den Seitennähten, in der Mitte der Hinterhosen und eine auf der Gesäßnaht.
(5)Durch die Gürtelschlaufen ist ein Hosengürtel durchgezogen, der § 12 entspricht, jedoch grün ist. ?6? Die Patten der auf den Seitennähten befindlichen Schenkeltaschen sind 2 cm unter den Vorderhosentaschen aufgesteppt. Sie sind inklusive Patte 23 cm lang und 19 cm breit. Die Mitte der Schenkeltasche liegt genau auf der Seitennaht. Die Schenkeltaschen werden auf eine 5 cm breite Unterlage aufgesteppt.
?7? Zum Schutz gegen Kälte, Wind, Niederschlag, ag-
gressive Medien u. ä. kann zusätzlich zur Einsatzhose
eine Überhose (Oberstoff wie Schutzjacke) getragen
werden.
§24 Einsatzmütze
?1? Die Einsatzmütze wird aus olivgrünem Einsatzbe-
kleidungsstoff angefertigt. Sie ist ungefüttert ohne
Nackenschutz und besteht aus dem Kopfteil (Deckel und
vierteiligem Seitenteil), dem Mützenschirm, dem
Schweißband und der Kokarde. In der kalten Jahreszeit kann eine solche gleicher Farbe, jedoch gefüttert und mit Ohrenschutz versehen, getragen werden.
?2? Der Deckel und die Seitenteile werden mit Flach-Steppnähten zusammengenäht und die Nähte 1 mm breit übersteppt. Mit der oberen Naht wird auf der Innenseite, und zwar bei der vorderen Naht der Seitenteile, die Etikette mitgenäht. Die beiden Seitenteile werden vorne und hinten durch auseinandergesteppte Nähte verbunden.
Am unteren Rand des Kopfteiles wird das Schweißband und vorne der Mützenschirm angenäht. In der Mitte der oberen Seitenteile werden, mit ihrer Mitte 10 mm vom oberen Rand und 25 mm voneinander entfernt, je zwei Stück Entlüftungsösen angebracht.
?3? Der Mützenschirm besteht aus einer doppelten Baumwollzwimsegeleinlage, welche mit Einsatzbekleidungsstoff überzogen ist. Er ist in fertigem Zustand an der breitesten Stelle 6,5 cm breit, in fünf Reihen in Abständen von 8 mm abgesteppt und wird am vorderen
Rand der Seitenteile angenäht.
?4? Am unteren Kappenrand wird ein im Zuschnitt 6 cm breiter Einsatzbekleidungsstreifen angenäht, doppelt zusammengelegt und mit dem unteren Rand der Seitenteile ca. 2 mm breit zusammengesteppt. Die obere Kante des Schweißbandes wird schmal gesteppt.
?5? Die Kokarde wird mit ihrer Mitte genau auf der vorderen Naht der Seitenteile und mit ihrem oberen Rand ca. 1 cm vom oberen Rand der Seitenteile entfernt angenäht. Sie zeigt in konzentrischen Kreisen die Farben rotweiß-rot.
§25 Feuerwehrhelm
?1? Der Feuerwehrhelm ist aus Leichtmetall oder Kunststoff angefertigt und entspricht in der Ausführung der ÖNORM F 4035. Auf dem Feuerwehrhelm ist eine sechszackige Helmspinne. Die Helmspinne ist beim Leichtmetallhelm vernickelt; beim Kunststoffhelm sind Helm und Spinne aus demselben Material. Innen ist der Helm gefüttert. Das Helmfutter ist verstellbar ausgeführt. Am Helmfutter ist das verstellbare, gegabelte Kinnband befestigt. Gesichtsschutz ist zulässig.
?2? Der Leichtmetallhelm ist für Stabsoffiziersdienstgrade, höhere Offiziersdienstgrade sowie für Feuerwehrkommandanten und deren Stellvertreter blank, für alle übrigen Dienstgrade schwarz. Der Kunststoffhelm ist silbergrau. Er ist auch in nachleuchtender Ausführung zugelassen. -
?3? Oberhalb anschließend an die Helmkerbe ist umlaufend ein 1,5 cm breiter Leuchtstreifen angebracht. Der Leuchtstreifen ist für Stabsoffiziersdienstgrade und für höhere Offiziersdienstgrade sowie für Feuerwehrkommandanten und deren Stellvertreter gelb, für Zugs- und Gruppenkommandanten weiß und für die übrigen Dienstgrade rot. Der zum Atemschutzdienst voll taugliche und ausgebildete Feuerwehrmann trägt an beiden Breitseiten
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seines Helmes zwischen den Spinnenarmen im Abstand von 2 cm vom umlaufenden Leuchtstreifen einen waagrechten, gelben Leuchtstreifen im Ausmaß von 50 x 10 mm.
(4)An der Stirnseite des Feuerwehrhelmes ist in der Mitte 4 cm vom Helmrand entfernt das auf emailliertem Metall in Farben dargestellte Landeswappen angebracht. Auf dem Kunststoffhelm kann das Landeswappen auch in Farbdruck ausgeführt sein. Unterhalb des Landeswappens ist für die nachstehend angeführten Organe folgende Aufschrift angebracht:
für Organe und Hilfsorgane des O.ö. Landes-Feuerwehr-verbandes:
„Landes-Feuerwehrverband";,
für Hilfsorgane des Bezirks-Feuerwehrkommandos:
„ Bezirks-Feuerwehrkommando"; für Hilfsorgane der Abschnitts-Feuerwehrkommandos:
„Abschnitts-Feuerwehrkommando".
(5)Unter dem Feuerwehrhelm kann eine Kälteschutzhaube getragen werden, die sowohl gegen Kälte als auch gegen Hitze- und Flammeinwirkung schützt.
§26 Sicherheitsstiefel
Sicherheitsstiefel sind aus Leder oder Gummi angefer-tigt und haben
eine eingebaute Stahlkappe als Zehen-schutz (siehe auch ÖNORM F 5300, Sicherheitsschuhe).
§27 Feuerwehrgurt
Der Feuerwehrgurt ist nach der ÖNORM F 4030 aus-geführt.
§28 Uniformpullover, leicht
Der Uniformpullover dient als Kälteschutzbekleidung und ist aus Natur- oder/und Kunstfaser anzufertigen. Er weist einen gekettelten Rundkragen und lange Ärmel auf. Die Körper- und Ärmelpassen sind in elastischer Rippbin-dung zu arbeiten. An beiden Achseln sind Schulterbesät-ze und Schulterklappen für aufschiebbare Dienstgradabzeichen aufzunähen. Die Farbe ist braungrau (RAL 7013 nach RAL-Farbregister 840 HR).
§29 Gummistiefel
Die schwarzen Gummistiefel sind in handelsüblicher Form angefertigt,
sie müssen mit Profilgummisohle und Schaftschnalle ausgerüstet sein.
§30 Hitzeschutzausrüstung
?1? Die Hitzeschutzausrüstung schützt gegen Strahlungshitze und je nach Schutzstufe gegen Stichflammenbelastung und Flammenberührung; sie wird aus Hitzeschutzgeweben mit verschleißfester, hochglänzender Außenmetallisierung hergestellt.
?2? Der leichte Hitzeschutz (Teilschutz) besteht aus Hitzeschutzhaube und Hitzeschutzhandschuhen (Schutzstufe 2).
?3? Der schwere Hitzeschutz (Vollschutz) besteht aus dem einteiligen Hitzeschutzanzug (Schutzstufe 3) und ist nur zu tragen in Verbindung mit einem umluftunabhängigen Atemschutzgerät.
?4? Bei der Spezialschutzbekleidung ist der Hitze-(bzw. Kälte)schutz kombiniert mit dem Kontaminationsschutz (Schutzstufe 4).
§31 Kontaminationsschutzanzug
?1? Der Kontaminationsschutzanzug dient zum Schutz
gegen bestimmte gefährliche Stoffe. Auf die den jeweiligen Einsatzerfordernissen angepaßte, ausreichend beständige Schutzbekleidung ist zu achten.
?2? Man unterscheidet den leichten, nicht gasdichten Kontaminationsschutz (Schutzstufe 2) und den schwe-' ren, gasdichten Kontaminationsschutz (Schutzstufe 3). Für Spezialschutzbekleidung siehe § 30 Abs. 4.
§32 Regenschutzanzug
Der Regenschutzanzug besteht aus der Schutzjacke (grau) und aus
einer Hose aus beschichtetem Gewebe oder aus wasserundurchlässigem
Material.
§33 Regenschutzkopfbedeckung
Die Regenschutzkopfbedeckung oder Südwester ist aus beschichtetem
Gewebe in handelsüblicher Form an-gefertigt,
§34 Schutzjacke
Die Schutzjacke wird zusätzlich zur Einsatzbekleidung getragen, wenn ein Schutz gegen Kälte, Wind, Nieder-schlag, aggressive Medien u. ä.
m. notwendig ist. Sie ist aus mittelgrauem, polyurethanbeschichtetem Baumwoll-gewebe angefertigt, gefüttert, ca. 100 cm lang.
III. TEIL Abzeichen
§ 35 Dienstgradabzeichen
?1? Die Dienstgradabzeichen werden am Diensthemd,
Dienstmantel, Sommerhemd, am Uniformrock und am
Schutzanzug getragen.
?2? Dienstgradabzeichen ist der Spiegel (Kragenspiegel, Spiegel auf der Aufschiebeschlaufe und Spiegel auf der Schulterklappe). Auf dem Spiegel sind entsprechend dem Dienstgrad Sternrosetten und Borten aufgenäht. Bei Kuraten ist ein lateinisches Kreuz, bei Feuerwehr-Ärzten ein Äskulapstab, bei Feuerwehrtechnikern ein Flammensymbol, das auf einem symbolisierten Zahnrad steht, und bei Feuerwehr-Kapellmeistern eine Lyra aufgenäht.
(3)Die Kragenspiegel am Einsatzanzug sind aus
Kunststoff, sonst aus Tuch. Sie haben die Form eines
zum Kragen passenden Rhomboides, dessen Seiten
4,5 cm und 8 cm lang sind; die Seiten der Kragenspiegel
für Stabsoffiziersdienstgrade sind 4,5 cm und 9 cm lang.
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?4? Der Spiegel für Verwaltungsdienstgrade ist blau, für Feuerwehrtechniker braun, für Kuraten violett, für Feuerwehr-Ärzte schwarz und für alle übrigen Dienstgrade zinnoberrot.
Oberlöschmeister (OLM)
2Sternrosetten aus Aluminium und eine 15 mm
breite Silberborte auf dem unteren Rand des Spiegels, auf dem Spiegel der Aufschiebeschlaufe oder
der Schulterklappe ist die Borte 7 mm breit;
Hauptlöschmeister (HLM)
3Sternrosetten aus Aluminium und eine 15 mm
breite Silberborte auf dem unteren Rand des Spiegels, auf dem Spiegel der Aufschiebeschlaufe oder
der Schulterklappe ist die Borte 7 mm breit;
Brandmeister (BM)
1silbergestickte Sternrosette, auf dem unteren
Rand des Spiegels eine 15 mm breite und parallel
darüber in einem Abstand von 2 mm eine 7 mm breite Silberborte, auf dem Spiegel der Aufschiebeschlaufe oder der Schulterklappe ist die Borte 7 mm
breit und die parallel in einem Abstand von 1 mm
darüber liegende Borte 3 mm breit;
Oberbrandmeister (OBM)
2silbergestickte Sternrosetten, Silberborten wie bei
Brandmeister;
Hauptbrandmeister (HBM)
3silbergestickte Sternrosetten, Silberborten wie bei
Brandmeister;
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Oberbrandrat (OBR)
3silbergestickte Sternrosetten auf Goldbrokatfeld;
f)Stabsoffiziersdienstgrade:
Landes-Feuerwehr-Arzt (LFA)
1 silbergestickter Äskulapstab auf Goldbrokatfeld;
Landes-Feuerwehr-Kurat (LFKur) 1 silbergesticktes lateinisches Kreuz
auf Goldbro-katfeld;
Landesbranddirektorstellvertreter (LBDSTV)
1silbergestickte Sternrosette, halbkreisförmig mit
einem silbergestickten Eichenkranz umgeben auf
Goldbrokatfeld, Spiegel eingefaßt mit gedrehter
Goldschnur;
Landesbranddirektor (LBD)
2silbergestickte Sternrosetten, halbkreisförmig mit
einem silbergestickten Eichenkranz umgeben auf
Goldbrokatfeld, Spiegel eingefaßt mit gedrehter
Goldschnur.
(1) Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der Betriebsfeuerwehren und der Pflichtfeuerwehren, die im Rahmen des Feuerwehrdienstes für bestimmte Verwen-dungen vorgesehen und für eine solche Verwendung ent-sprechend ausgebildet sind, tragen an der dem Körper abgewandten Seite des rechten Unterärmels der Einsatzbluse 8 cm vom unteren Ärmelrand entfernt die ihren Funktionen im Einsatz entsprechenden Verwendungsabzeichen. Sind zwei Verwendungsabzeichen zu tragen, ist das zweite Verwendungsabzeichen in einem Abstand von 3 mm über dem ersten 8 cm vom unteren Ärmelrand ent-fernt liegenden Verwendungsabzeichen zu tragen. Mehr als zwei Verwendungsabzeichen dürfen nicht getragen werden.
?2? Die Verwendungsabzeichen sind aus schwarzem
Tuch angefertigt, kreisrund (Durchmesser 4,5 cm) und mit Futterstoff unterlegt. In das Tuch ist, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt wird, mit Aluminiumgespinst das Verwendungssymbol eingestickt. Das Verwendungssymbol ist von einem aus 4 mm breiten Aluminiumgespinst gestickten Ring umschlossen, der vom Rand
des Verwendungsabzeichens 2 mm entfernt liegt.
?3? Bei Erfüllung der angeführten Voraussetzungen
sind Verwendungsabzeichen mit folgenden Verwendungssymbolen zu tragen:
Verwendung:
Maschinist Symbol:
„M" Voraussetzung:
erfolgreicher Besuch des Maschinisten-Lehrganges an
der Landes-Feuerwehrschule;
Verwendung:
Kraftfahrer Symbol:
Lenkrad mit 3 Speichen Voraussetzung:
Führerschein;
Verwendung: Elektriker
Symbol: Blitzpfeil in roter Seide gestickt
Voraussetzung:
Nachweis der mit Erfolg abgelegten Gesellen- oder Facharbeiterprüfung oder erfolgreicher Besuch einer Fachschule, Mittelschule oder Hochschule elektrotech-nischer Richtung;
Verwendung:
Zillenfahrer Symbol:
2 gekreuzte Ruder Voraussetzung:
erfolgreicher Besuch des Wasserwehrlehrganges I an
der Landes-Feuerwehrschule;
Verwendung:
Motorbootfahrer Symbol:
Anker mit Ankerseil in Gold gestickt Voraussetzung:
Schiffsführerpatent; Verwendung:
Atemschutzmann Symbol:
Atemmaske Voraussetzung:
volle Atemschutztauglichkeit und erfolgreicher Besuch des Atemschutzlehrganges an der Landes-Feuerwehrschule;
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Verwendung:
Sprengbefugte Symbol:
Bombe mit Sprengstrahlen in roter Seide gestickt Voraussetzung:
Sprengbefugtenzeugnis; Verwendung:
Lotse Symbol:
„LIM" in roter Seide gestickt Voraussetzung:
erfolgreicher Besuch des Lotsenlehrganges;
Verwendung: Feuerwehrsanitäter
Symbol: Äskulapstab, die Schlangenzunge in roter Seide gestickt
Voraussetzung: erfolgreicher Besuch des Lehrganges „Erste Hilfe";
Verwendung: Kraftfahrer und Elektriker
Symbol:
Lenkrad mit drei angedeuteten Speichen, in der Mitte Blitzpfeil in
roter Seide gestickt
Voraussetzung:
Führerschein und Nachweis der mit Erfolg abgelegten Gesellen- oder Facharbeiterprüfung oder erfolgreicher Besuch einer Fachschule, Mittelschule oder Hochschu-le elektrotechnischer Richtung;
Verwendung:
Maschinist und Kraftfahrer Symbol:
Lenkrad mit drei angedeuteten Speichen, in der Mitte
ein 2 cm langes Schild mit „M" Voraussetzung:
erfolgreicher Besuch des Maschinisten-Lehrganges an
der Landes-Feuerwehrschule und Führerschein;
Verwendung: Maschinist und Elektriker
Symbol: „M" und Blitzpfeil in roter Seide gestickt
Voraussetzung:
erfolgreicher Besuch des Maschinisten-Lehrganges an der Landes-Feuerwehrschule und Nachweis der mit Er-folg abgelegten Gesellen- oder Facharbeiterprüfung oder erfolgreicher Besuch einer Fachschule, Mittel-schule oder Hochschule elektrotechnischer Richtung;
Verwendung: Maschinist, Kraftfahrer und Elektriker
Symbol:
Lenkrad mit drei angedeuteten Speichen, links „M", rechts
Blitzpfeil in roter Seide gestickt
Voraussetzung:
erfolgreicher Besuch des Maschinisten-Lehrganges an der Landes-Feuerwehrschule, Führerschein und Nach-weis der mit Erfolg abgelegten Gesellen- oder Fachar-beiterprüfung oder erfolgreicher Besuch einer Fach-schule, Mittelschule oder Hochschule elektrotechni-scher Richtung;
Verwendung: Funker
Symbol: 3 gebündelte Blitzpfeile in roter Seide gestickt
Voraussetzung:
erfolgreicher Besuch des Funk-Lehrganges an der Lan-des-Feuerwehrschule;
Verwendung:
Strahlenschutzmann Symbol:
silbernes Windrad mit 3 silbernen Flügeln auf schwar-zem Grund
Voraussetzung:
Strahlenmeßlehrgang I; Verwendung:
Taucher Symbol:
silberne Wasserwellen mit nach unten zeigendem
silbernen Keil Voraussetzung:
Taucherlehrgang I.
(4) Feuerwehrmusiker tragen als Verwendungsabzei-chen in der Mitte der hinteren Hälfte des Kragenspiegels eine aus Weißmetall angefertigte Lyra.
§ 38 Dienstaltersabzeichen
?1? Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der Betriebsfeuerwehren und der Pflichtfeuerwehren sowie die Organe und Hilfsorgane des O.ö. Landes-Feuerwehrverbandes mit einer mehr als fünfjährigen Feuerwehrdienstzeit können am linken Unterärmel des Uniformrockes das Dienstaltersabzeichen tragen.
?2? Als Dienstaltersabzeichen können in diesem Fall bei
einer Feuerwehrdienstzeit von
5 Jahren1 roter Ärmelstreifen,
10 Jahren2 rote Ärmelstreifen,
15 Jahren3 rote Ärmelstreifen,
20 Jahren1 silberner Ärmelstreifen,
25 Jahren2 silberne Ärmelstreifen,
30 Jahren -3 silberne Ärmelstreifen,
35 Jahren1 goldener Ärmeistreifen,
40 Jahren2 goldene Ärmelstreifen,
45 Jahren3 goldene Ärmelstreifen,
50 Jahren1 goldener Ärmelstreifen
getragen werden.
?3? Die Ärmelstreifen bestehen aus zickzackgemustertem Gespinst; sie sind 8 cm lang und 1 cm breit. Der goldene Ärmelstreifen, der nach einer Feuerwehrdienstzeit von 50 Jahren zu tragen ist, ist 2 cm breit.
?4? Das Dienstaltersabzeichen wird an der dem Körper abgewandten Seite des linken Unterärmels des Uniformrockes 8 cm vom unteren Ärmelrand entfernt und parallel zu diesem getragen. Sind als Dienstaltersabzeichen mehrere Ärmelstreifen zu tragen, so sind diese in einem Abstand von je 3 mm übereinander so angeordnet, daß der unterste Ärmelstreifen 8 cm vom unteren Ärmelrand entfernt liegt.
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IV. TEIL
Tragen der Feuerwehrbekleidung und der Rüstungssorten § 39 Allgemeine Bestimmungen
(1)Welche Feuerwehrbekleidung und welche Rüstungssorten im Einsatz, beim Übungsdienst oder beim sonstigen Feuerwehrdienst zu tragen sind, wird unbeschadet der Bestimmungen des § 40 durch allgemeine
Befehle des Landes-Feuerwehrkommandanten geregelt.
(2)Soweit das Tragen der Feuerwehrbekleidung und
der Rüstungssorten nicht durch allgemeine Befehle geregelt ist, hat der Feuerwehrkommandant unter Beachtung des § 40 die notwendigen Anordnungen zu treffen.
§40 Besondere Bestimmungen
?1? Dienstmantel und Regenmantel sind über dem Uniformrock zu tragen.
?2? Der Uniformrock ist nur zur Diensthose und nur ge-
schlossen zu tragen. Unter dem Uniformrock ist ein
Diensthemd (weiß oder grau) mit schwarzem Langbinder
zu tragen.
?3? Zur Diensthose sind nur schwarze Halbschuhe mit
schwarzen Socken, schwarze hohe Schnürschuhe oder
schwarze Stiefeletten zu tragen.
?4? Zum Sommerhemd ist die Diensthose oder die Ein-
satzhose mit dem entsprechenden Hosengürtel zu
tragen.
?5? Zum Dienstmantel sind graue Wildlederhandschuhe, graue Wollhandschuhe oder weiße Handschuhe zu
tragen. Zum Uniformrock können solche Handschuhe
ebenfalls getragen werden.
?6? Zum Dienstmantel kann ein grauer Wollschal getragen werden.
?7? Zum Feuerwehrhelm ist nur der Uniformrock und
der Leibriemen oder die Einsatzbekleidung zu tragen.
(8) Der Uniformpullover gem. § 28 darf bei Einsätzen nur unter der Einsatzbluse (§ 22) bzw. Schutzjacke (§ 34) getragen werden.
§41 Tragen von Orden und Ehrenzeichen
Am Uniformrock können Orden und Ehrenzeichen den einschlägigen Vorschriften entsprechend und nach Maß-gabe bezüglicher Dienstbefehle der Landes-Feuerwehr-leitung getragen werden.
V. TEIL
§42 ÖNORMEN
Die j,n der Anlage zu dieser Verordnung bezeichneten ÖNORMEN werden für verbindlich erklärt.
VI. TEIL
§43 Übergangsbestimmungen
Uniformstücke, die den Bestimmungen dieser Verord-nung nicht entsprechen, können nach Maßgabe der zu erlassenden Dienstbefehle der Landes-Feuerwehrleitung ausgetragen werden.
§44 Schlußbestimmungen
?1? Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
?2? Gleichzeitig wird die Feuerwehr-Dienstbekleidungsverordnung, LGBl. Nr. 2/1962, in der Fassung der Verordnung der o.ö. Landesregierung, LGBl. Nr. 44/1971, aufgehoben.
Für die o.ö. Landesregierung: Hofinger Landesrat
Anlage
(zu § 42 der Verordnuhg)
Verbindlich erklärte ÖNORMEN
Nr.:Titel:Ausgabe:
F 4030Feuerwehrgurt; Anforderungen und PrüfungenJuni 1981
F 4035Feuerwehrhelm, Ausführung, Prüfeinrichtung, Prüfkopf
Oktober 1981
F 5300Sicherheitsschuhe; Anforderungen, Prüfung und Kennzeichnung
Juni 1980
Anlage
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Inhaltsübersicht
I.TEIL
Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
II.TEIL
Feuerwehrbekleidung
A)Allgemeine Bestimmungen
§2Bekleidungs- und Rüstungssorten
§3Dienstbekleidung
§4Einsatzbekleidung
§5Schutzausrüstung und Schutzbekleidung
B)Besondere Bestimmungen
§ 6Binder
§ 7Diensthandschuhe
§ 8Diensthemd (weiß oder grau)
§ 9Diensthose
§ 10Dienstmantel
§ 11Dienstmütze
§ 12Hosengürtel
§ 13Leibriemen
§ 14Regenmantel
§ 15Schuhe oder Halbschuhe
§ 16Socken
§ 17Sommerhemd
§ 18Uniformrock
§ 19Knöpfe
§ 20Arbeitshandschuhe
§ 21Arbeitsschuhe
§ 22Einsatzbluse
§ 23Einsatzhose
§ 24Einsatzmütze
§ 25Feuerwehrhelm
§ 26Sicherheitsstiefel
§ 27Feuerwehrgurt
§ 28Uniformpullover, leicht
§ 29Gummistiefel
§ 30Hitzeschutzausrüstung
§ 31Kontaminationsschutzanzug
§ 32Regenschutzanzug
§ 33Regenschutzkopfbedeckung
§ 34Schutzjacke
III.TEIL
Abzeichen
§ 35Dienstgradabzeichen
§ 36Kommandantenknopf
§ 37Verwendungsabzeichen
§ 38Dienstaltersabzeichen
IV.TEIL
Tragen der Feuerwehrbekleidung und der Rüstungssorten
§ 39 Allgemeine Bestimmungen § 40 Besondere Bestimmungen § 41
Tragen von Orden und Ehrenzeichen
V.TEIL
ÖNORMEN
§ 42 ÖNORMEN
VI.TEIL
Übergangsbestimmungen und Schlußbestimmungen
§ 43 Übergangsbestimmungen § 44 Schlußbestimmungen
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