- Verordnung
der o.ö. Landesregierung vom 13. Juni 1988 be-treffend die Verlegung der Walchshofer Straße (Be-zirksstraße Nr. 1476) im Gebiet der Marktgemeinde Lasberg
Auf Grund des § 9 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Z. 2 des O.ö. Landes-Straßenverwaltungsgesetzes v 1975, LGBl. Nr. 22, wird verordnet:
§1
(1)Folgender neu herzustellende Abschnitt der Walchshofer Straße (Bezirksstraße Nr. 1476 des Verzeichnisses der Landes- und Bezirksstraßen Oberösterreichs) wird - soweit er nicht bereits Bezirksstraße ist - als Bezirksstraße erklärt:
Der neu herzustellende Abschnitt zweigt bei km 1,330 (alt) von der bestehenden Trasse nach Südosten ab, ver-läuft sodann in einem Bogen nach Südwesten, führt zwi-schen km 1,404 (alt) und km 1,486 (alt) auf der derzeiti-gen Trasse der Walchshofer Straße, beschreibt hierauf wieder einen Bogen nach Südosten und bindet bei km 2,108 (alt) wieder in die bestehende Trasse ein.
(2)Die zwischen km 1,330 (alt) und km 1,404 (alt) und zwischen km 1,486 (alt) und km 2,108 (alt) gelegenen bisherigen Abschnitte der Walchshofer Straße werden als Bezirksstraße aufgelassen. Die Auflassung wird mit der Verkehrsübergabe des neuen Straßenabschnittes
(Abs. 1) wirksam.
§2
Im einzelnen ist der Verlauf der neuen und alten Trasse der Walchshofer Straße aus dem beim Amt der o.ö. Lan-desregierung und beim Marktgemeindeamt Lasberg auf-liegenden Plan, Maßstab 1:2880, zu ersehen.
§3
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.