vom 10. November 1988, mit dem das O.ö. Ver-waltungsabgabengesetz
1974 geändert wird
Der o.ö. Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das O.ö. Verwaltungsabgabengesetz 1974, LGBl. Nr. 6, in der Fassung der Landesgesetze LGBl. Nr. 35/1980 und 65/1980 wird wie folgt geändert:
Dem § 1 Abs. 4 wird folgender Satz angefügt: „Ebenso sind die Zuerkennung von Sachverständigenge-bühren sowie die Erteilung von Rechtsbelehrungen und die Anfertigung von Aktenkopien von der Verwaltungsab-gabe befreit."
Artikel II
Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.