O.ö. Stellplatzverordnung geändert wird
- Verordnung
dero.ö. Landesregierung vom 9. Jänner 1989, mit der die O.ö. Stellplatzverordnung geändert wird
Auf Grund der §§ 24, 30, 59 und 62 der O.ö. Bauord-nung, LGBl. Nr. 35/1976, in der Fassung des Landesge-setzes LGBl. Nr. 59/1980, der Kundmachung LGBl. Nr. 78/1982 sowie der Landesgesetze LGBl. Nr. 82/1983 und 33/1988 wird verordnet:
§1
Die O.ö. Stellplatzverordnung, LGBl. Nr. 64/1976, in der Fassung LGBl. Nr. 66/1984 und der Druckfehlerbe-richtigung LGBl. Nr. 39/1985 wird wie folgt geändert:
1? Im § 4 erster Satz ist die Wortfolge „höchstens drei unterirdische Garagengeschosse" durch die Wortfolge „höchstens vier unterirdische Garagengeschosse"
zu ersetzen.
2? Im § 4 zweiter Satz ist der Ausdruck „10 m"durchden
Ausdruck „15 m" zu ersetzen.
§2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.