der künstlichen Besamung bei Rindern und Schweinen
1? Grundzüge über den Bau des tierischen Körpers, insbesondere über den Bau und die Funktionen der Fortpflanzungsorgane;
2? Allgemeine Seuchenlehre, spezielle Lehre der Deckseuchen, Seuchenprophylaxe und Tierhygiene;
3? die wichtigsten Rechtsvorschriften über die Bekämpfung der Tierseuchen unter besonderer Berücksichtigung der Deckseuchen;
4? Grundzüge der Tierzucht einschließlich Tierzucht-
recht;
5? Grundkenntnisse der Samengewinnung und -behand-
lung;
6? Besamungsinstrumente und deren Handhabung;
7? Besamungstechnik;
8? organisatorische und administrative Maßnahmen der
künstlichen Besamung.
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Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1989, 8. Stück,
Nr. 23 u. 24
?3? Die Mindestdauer des theoretischen Teiles eines Ausbildungskurses beträgt bei einem Ausbildungskurs für die Rinderbesamung 20 Stunden, bei einem Ausbildungskurs für die Schweinebesamung 12 Stunden.
?4? Im praktischen Teil eines Ausbildungskurses sind in den Fachgebieten gemäß Abs. 2 Z. 6 und 7 die erforderlichen Übungen abzuhalten, deren Mindestdauer bei einem Ausbildungskurs für die Rinderbesamung 10 Stunden, bei einem Ausbildungskurs für die Schweinebesamung 5 Stunden beträgt.
§3 Ausbilder
Als Vortragende eines Ausbildungskurses dürfen nur Personen bestellt werden, die auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung und beruflichen Tätigkeit über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in den im § 2 Abs. 2 um-schriebenen Fachgebieten verfügen. Der Leiter eines Ausbildungskurses muß eine tierärztliche Ausbildung haben.
§4 Prüfung
(1)Der erfolgreiche Abschluß eines Ausbildungskurses ist durch eine bestandene Prüfung nachzuweisen. Die Prüfung kann hinsichtlich der erforderlichen Eignung