Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Anlage des
Wählerverzeichnisses auf Grund
der Wählerevidenz im Sinne des Wählerevidenzgesetzes 1973 und der
Jungwählerevidenz im
Sinne des O.ö. Jungwählererfassungsgesetzes 1979 bei der
am 17. September 1989 durchzuführenden
Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Rainbach im Innkreis