der o.ö. Landesregierung vom 16. Oktober 1989, mit der die Jagdprüfungsverordnung geändert wird
Auf Grund des § 41 Abs. 3 des O.ö. Jagdgesetzes, LGBl. Nr. 32/1964, in der Fassung der Landesgesetze LGBl. Nr. 39/1970, 64/1984 und 13/1988 sowie der Kund-machung LGBl. Nr. 62/1988 wird verordnet:
§1
Die Jagdprüfungsverordnung, LGBl. Nr. 44/1964, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 41/1988 wird wie folgt geändert:
Dem § 6 Abs. 5 ist folgender Satz anzufügen: „Wurde nur der praktische Teil der Prüfung nicht bestan-den, so ist bei einer Wiederholung innerhalb von zwölf Monaten nur dieser Prüfungsteil neuerlich abzuneh-men."
§2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.