(O.ö. Rettungs-Dienstmedaillen-Gesetz)
1? Zeiträume, in denen der Auszuzeichnende durch
behördlichen Auftrag zu einer militärischen oder son-
stigen persönlichen Dienstleistung herangezogen
worden ist;
den Verlust einer bereits verliehenen Oberösterreichi-schen
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Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1989, 33. Stück, Nr. 74, 75 u. 76
§7
?1? Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1990 in Kraft.
?2? Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können
von dem der Kundmachung folgenden Tag an erlassen
werden, dürfen jedoch frühestens gleichzeitig mit dem Gesetz in Kraft gesetzt werden.