Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die
Tourismusgemeinden Haslach an der Mühl, St. Stefan am Walde
und Afiesl zu einem gemeinsamen Tourismusverband
zusammengeschlossen werden | Omnilex
LGBL_OB_19901114_81•Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die
Tourismusgemeinden Haslach an der Mühl, St. Stefan am Walde
und Afiesl zu einem gemeinsamen Tourismusverband
zusammengeschlossen werden
Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die
Tourismusgemeinden Haslach an der Mühl, St. Stefan am Walde
und Afiesl zu einem gemeinsamen Tourismusverband
zusammengeschlossen werden
LGBL_OB_19901114_81Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die
Tourismusgemeinden Haslach an der Mühl, St. Stefan am Walde
und Afiesl zu einem gemeinsamen Tourismusverband
zusammengeschlossen werdenGazette14.11.1990
der o.ö. Landesregierung vom 15. Oktober 1990, mit der die Tourismusgemeinden Haslach an der Mühl, St. Stefan am Walde und AfiesI zu einem gemein-samen fourismusverband zusammengeschlossen werden
Auf Grund des § 4 Abs. 3 des O.ö. Tourismus-Gesetzes 1990, LGBl. Nr. 81/1989, wird verordnet:
§1
(1) Die Tourismusgemeinden (§ 1 Z. 2 des O.ö Touris-mus-Gesetzes 1990) Haslach an der Mühl, St. Stefan am Walde und AfiesI werden zu einem gemeinsamen Touris-musverband zusammengeschlossen. . (2) Der gemeinsame Tourismusverband gemäß Abs. 1 führt die Bezeichnung „Tourismusverband Haslach-St. Stefan-AfiesI" und hat seinen Sitz in Haslach an der Mühl.
§2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kund-machung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.