Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die
Tourismusgemeinden Rohrbach in Oberösterreich und Berg bei
Rohrbach zu einem gemeinsamen Tourismusverband
zusammengeschlossen werden | Omnilex
LGBL_OB_19901114_82•Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die
Tourismusgemeinden Rohrbach in Oberösterreich und Berg bei
Rohrbach zu einem gemeinsamen Tourismusverband
zusammengeschlossen werden
Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die
Tourismusgemeinden Rohrbach in Oberösterreich und Berg bei
Rohrbach zu einem gemeinsamen Tourismusverband
zusammengeschlossen werden
LGBL_OB_19901114_82Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die
Tourismusgemeinden Rohrbach in Oberösterreich und Berg bei
Rohrbach zu einem gemeinsamen Tourismusverband
zusammengeschlossen werdenGazette14.11.1990
der o.ö. Landesregierung vom 15. Oktober 1990, mit der die Tourismusgemeinden Rohrbach in Oberöster-reich und Berg bei Rohrbach zu einem gemeinsamen Tourismusverband zusammengeschlossen werden
Auf Grund des § 4 Abs. 3 des O.ö. Tourismus-Gesetzes 1990, LGBl. Nr. 81/1989, wird verordnet:
§1
?1? Die Tourismusgemeinden (§ 1 Z. 2 des O.ö Tourismus-Gesetzes 1990) Rohrbach in Oberösterreich und Berg bei Rohrbach werden zu einem gemeinsamen Tourismusverband zusammengeschlossen.
?2? Der gemeinsame Tourismusverband gemäß Abs. 1
führt die Bezeichnung „Tourismusverband Rohrbach-Berg" und hat seinen Sitz in Rohrbach.
§2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kund-machung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.