Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der
o.ö. Landesregierung über
die Prüfung für den gehobenen landwirtschaftlichen Dienst
geändert wird | Omnilex
LGBL_OB_19910125_15•Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der
o.ö. Landesregierung über
die Prüfung für den gehobenen landwirtschaftlichen Dienst
geändert wird
Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der
o.ö. Landesregierung über
die Prüfung für den gehobenen landwirtschaftlichen Dienst
geändert wird
LGBL_OB_19910125_15Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der
o.ö. Landesregierung über
die Prüfung für den gehobenen landwirtschaftlichen Dienst
geändert wirdGazette25.01.1991
die Prüfung für den gehobenen landwirtschaftlichen Dienst geändert wird
Seite 20
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1991, 3. Stück, Nr. 15, 16, 17 u. 18
§2
(1) Bedienstete, die das Anstellungserfordernis der Rei feprüfung durch die Beamtenaufstiegsprüfung ersetzt ha ben, sind zur Prüfung zuzulassen, wenn sie, abgesehen von den übrigen im § 1 angeführten Voraussetzungen, nach Vollendung des 18. Lebensjahres sieben Jahre im öffentlichen Dienst verwendet wurden.
(2) Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 1991 in Kraft.