die Prüfung für Straßen-, Strom-, Brücken- und Wegemeister geändert wird
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1991, 3. Stück, Nr. 18, 19, 20 u. 21
Seite 21
§1
Die Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Prüfung für Straßen-, Strom-, Brücken- und Wegemeister, LGBl. Nr. 13/1979, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 45/1987 wird wie folgt geändert:
§ 1 hat zu lauten:
§2 Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 1991 in Kraft.
Für die o.ö. Landesregierung:
Dr. Eckmayr
Landeshauptmann-Stellvertreter
"§1
Zur Prüfung für Straßen-, Strom-, Brücken- und Wegemeister sind Bedienstete zuzulassen, wenn sie, abgesehen von der Prüfung, die Anstellungserfordernisse für diese Verwendung erfüllen und nach Vollendung des 18. Lebensjahres entweder