Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der
o.ö. Landesregierung über
die Prüfung für den gehobenen Forstaufsichts-, Forstbetriebs- und
Forstschutzdienst geändert
wird | Omnilex
LGBL_OB_19910125_22•Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der
o.ö. Landesregierung über
die Prüfung für den gehobenen Forstaufsichts-, Forstbetriebs- und
Forstschutzdienst geändert
wird
Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der
o.ö. Landesregierung über
die Prüfung für den gehobenen Forstaufsichts-, Forstbetriebs- und
Forstschutzdienst geändert
wird
LGBL_OB_19910125_22Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der
o.ö. Landesregierung über
die Prüfung für den gehobenen Forstaufsichts-, Forstbetriebs- und
Forstschutzdienst geändert
wirdGazette25.01.1991
die Prüfung für den gehobenen Forstaufsichts-, Forstbetriebs- und Forstschutzdienst geändert
wird
(1) Bedienstete, die das Anstellungserfordernis der Rei feprüfung durch die Beamtenaufstiegsprüfung ersetzt ha ben, sind zur Prüfung zuzulassen, wenn sie, abgesehen von den übrigen im § 1 angeführten Voraussetzungen, nach Vollendung des 18. Lebensjahres sieben Jahre im öffentlichen Dienst verwendet wurden.
(2) Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 1991 in Kraft.