Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der
o.ö. Landesregierung über
die Prüfung für den gehobenen statistischen Dienst geändert wird | Omnilex
LGBL_OB_19910125_23•Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der
o.ö. Landesregierung über
die Prüfung für den gehobenen statistischen Dienst geändert wird
Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der
o.ö. Landesregierung über
die Prüfung für den gehobenen statistischen Dienst geändert wird
LGBL_OB_19910125_23Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der
o.ö. Landesregierung über
die Prüfung für den gehobenen statistischen Dienst geändert wirdGazette25.01.1991
die Prüfung für den gehobenen statistischen Dienst geändert wird
(1) Bedienstete, die das Anstellungserfordernis der Rei feprüfung durch die Beamtenaufstiegsprüfung ersetzt ha ben, sind zur Prüfung zuzulassen, wenn sie, abgesehen von den übrigen im § 1 angeführten Voraussetzungen, nach Vollendung des 18. Lebensjahres sieben Jahre im öffentlichen Dienst verwendet werden.
(2) Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 1991 in Kraft.