die Prüfung für den technischen Fachdienst geändert wird
- VerordnungDie Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Prü
der o.ö. Landesregierung vom 7. Jänner 1991, mit derfun9 für den
technischen Fachdienst, LGBl. Nr. 12/1979,
die Verordnung der o.ö. Landesregierung über diezuletzt geändert
durch die Verordnung LGBI. Nr.
Prüfung für den technischen Fachdienst geändert38/1987, wird wie
folgt geändert:
wird
§ 1 hat zu lauten:
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Dienst-* 1
ausbildung und Fortbildung sowie über die Dienstprüfun-
gen von Landesbediensteten, LGBl. Nr. 80/1978, zuletztZur Prüfung
für den technischen Fachdienst sind Be
geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 63/1990,dienstete
zuzulassen, wenn sie nach Vollendung des
wird verordnet:18. Lebensjahres entweder
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Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1991, 3. Stück,
Nr. 3, 4, 5 u. 6