Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Anlage des
Wählerverzeichnisses bei der am
7. Februar 1993 durchzuführenden Wahl des Gemeinderates
der Gemeinde St. Marien | Omnilex
LGBL_OB_19921111_85•Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Anlage des
Wählerverzeichnisses bei der am
7. Februar 1993 durchzuführenden Wahl des Gemeinderates
der Gemeinde St. Marien
Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Anlage des
Wählerverzeichnisses bei der am
7. Februar 1993 durchzuführenden Wahl des Gemeinderates
der Gemeinde St. Marien
LGBL_OB_19921111_85Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Anlage des
Wählerverzeichnisses bei der am
7. Februar 1993 durchzuführenden Wahl des Gemeinderates
der Gemeinde St. MarienGazette11.11.1992
der o.ö. Landesregierung vom 9. November 1992 über die Anlage des Wählerverzeichnisses bei der am 7. Februar 1993 durchzuführenden Wahl des Gemeinderates der Gemeinde St. Marien
Auf Grund des § 14 Abs. 5 der O.ö. Gemeindewahlordnung 1991, LGBI.
Nr. 94, wird verordnet:
§1
Die Erfassung der Wahlberechtigten auf Grund von Wähleranlageblättern bei der am 7. Februar 1993 in der Gemeinde St. Marien durchzuführenden Gemeinderatswahl hat zu unterbleiben. Das Wählerverzeichnis für diese Wahl ist auf Grund der Wählerevidenz im Sinne des Wählerevidenzgesetzes 1973, BGBl. Nr. 601, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 427/1985 und 148/1990, der Landes-Wählerevidenz und der Gemeinde-Wählerevidenz im Sinne des O.ö. Wählerevidenz-Gesetzes 1991, LGBl. Nr. 70, anzulegen.
§2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.