Nr. 24
Landesgesetz
vom 21. Jänner 1993, mit dem das O.ö. Abfallwirtschaftsgesetz 1990
geändert wird
Der o.ö. Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das O.ö. Abfallwirtschaftsgesetz 1990, LGBI. Nr. 28/1991,
wird wie folgt geändert:
Im § 45 Abs. 13 hat die Wortfolge "bis längstens
Das O.ö. Abfallwirtschaftsgesetz 1990, LGBI. Nr. 28/1991,
wird wie folgt geändert:
Im § 45 Abs. 13 hat die Wortfolge "bis längstens 31. Dezember 1994" zu entfallen.
Auf das Dienstverhältnis der Landesbeamten findet die Verordnung der Bundesregierung über die Mindestsätze für die Bemessung der Ergänzungszulage nach dem Pensionsgesetz 1965 (Ergänzungszulagenverordnung 1993, BGBl. Nr. 802/1992) sinngemäß Anwendung.
§2
Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1. Jänner 1993 in Kraft. Für die o.ö. Landesregierung: