vom 3. März 1993, mit dem das O.ö. Sportlehrergesetz
geändert wird (O.ö. Sportlehrergesetz-Npvelle 1933)
Der o.ö. Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das O.ö. Sportlehrergesetz, LGBl. Nr. 65/1973, wird wie folgt
geändert:
„(4) Staatsangehörige anderer Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt."