vom 7. Juli 1993, mit dem das O.ö. Elektrizitätsgesetz geändert wird (O.ö. Elektrizitätsgesetz-Novelle 1993)
Der o.ö. Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das O.ö. Elektrizitätsgesetz, LGBl. Nr. 41/1982, wird wie folgt
geändert:
"(3) Die Landesregierung kann vom Erfordernis der österreichischen Staatsbürgerschaft bzw. der Staatsangehörigkeit zu einer EWR-Vertragspartei sowie vom Erfordernis des Sitzes im Hoheitsgebiet einer EWR-Vertragspartei absehen, wenn der Betrieb des Elektrizitätsversorgungsunternehmens im besonderen Interesse der österreichischen Volkswirtschaft, insbesondere hinsichtlich der Versorgung der Wirtschaft und der Bevölkerung mit elektrischer Energie, gelegen ist."
Artikel II
Dieses Landesgesetz tritt mit Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Kraft.