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Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze in der Sektion III des Grenzabschnitts "Scheibelberg-Bodensee" sowie einem Teil des Grenzabschnitts "Dreieckmark-Dandlbachmündung" und des Grenzabschnitts "Saalach-Scheibelberg" | Omnilex