Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend das Inkrafttreten
des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der
Bundesrepublik Deutschland über den Verlauf der gemeinsamen
Staatsgrenze in der Sektion III des Grenzabschnitts
"Scheibelberg-Bodensee" sowie einem Teil des Grenzabschnitts
"Dreieckmark-Dandlbachmündung" und des Grenzabschnitts
"Saalach-Scheibelberg"