Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Aegidi | Omnilex
LGBL_OB_19940516_37•Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Aegidi
Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Aegidi
LGBL_OB_19940516_37Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. AegidiGazette16.05.1994
der o.ö. Landesregierung vom 18. April 1994 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Aegidi
Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 5/1992 mit Beschluß yorTLli^..Aj3rjLl9J!4- der Gemeinde St. Aecjjdi. polit[sct)§r Bezirk Schärding, das Rech! zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde St. Aegidi:
"Von Rot und Silber im Kurvenschnitt schräglinks geteilt; oben ein silberner, wachsender Abtstab, unten ein roter Wolfsrumpf."