Nr. 11 Verordnung
der o.ö. Landesregierung vom 9. Jänner 1995, mit der die O.ö. Einkommensgrenzen-Verordnung geändert wird
Auf Grund des § 33 Abs. 1 Z. 3 und 12 des O.ö. Wohnbauförderungsgesetzes 1993 (O.ö. WFG 1993), LGBl. Nr. 6/1993, wird verordnet:
§1
Die O.ö. Einkommensgrenzen-Verordnung, LGBl. Nr. 87/1992, wird wie
folgt geändert:
Dem § 1 sind folgende Abs. 3 und 4 anzufügen:
„(3) Werden die im Abs. 1 Z. 2 i.V. mit Abs. 2 festgesetzten Einkommensgrenzen überschritten, wird eine um 30% verminderte Förderung gewährt, wenn die Überschreitung nicht mehr als 10% beträgt; der verminderte Förderungsbetrag wird erforderlichenfalls auf den nächsten Zehntausendschillingbetrag aufgerundet.
(4) Bei einer Eigentumsübertragung an einer bereits früher geförderten Eigentumswohnung, einem Eigenheim bzw. Reihenhaus können die Einkommensgrenzen bis zu 10% überschritten werden; eine Verminderung der Förderung aus diesem Grund erfolgt nicht."
§2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.