der o.ö. Landesregierung vom 27. Februar 1995 über die Anpassung der Reisegebührenbeträge
Auf Grund des § 45 der O.ö. Landes-Reisegebühren-vorschrift, LGBI.
Nr. 47/1994, wird verordnet:
Artikel I
Zu den nachstehend angeführten in der O.ö. Landes-Reisegebührenvorschrift festgesetzten Gebühren werden folgende Zuschläge festgesetzt und die sich ergebenden neuen Beträge festgestellt.