Verordnung der Oö. Landesregierung vom 15. April 1996, mit der die Jagdprüfungsverordnung geändert wird
Auf Grund des § 41 Abs. 3 des O.ö. Jagdgesetzes, LGBl. Nr. 32/1984, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 28/1993, wird verordnet:
§ 1 Die Jagdprüfungsverordnung, LGBl. Nr. 44/1964, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 70/1989, wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 1 lautet:
„(1) Die Termine für Jagdprüfungen sind vom Vorsitzenden der Prüfungskommission nach Bedarf festzusetzen. Pro Kalenderjahr ist zumindest ein Prüfungstermin anzubieten."
„(5) Der praktische Teil der Prüfung ist nach Möglichkeit auf einer Schießstätte abzunehmen."
§ 2 Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1996 in Kraft.