der Oö. Landesregierung vom 16. September 1996, mit der die Grenzen der Stadtgemeinde Enns und der Marktgemeinde St. Florian geändert werden
Nr. 97
Verordnung
der Oö. Landesregierung vom 16. September 1996, mit der die Grenzen der Stadtgemeinde Enns und der Marktgemeinde St. Florian geändert werden
Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 7 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 5/1992 wird mit Zustimmung der Bundesregierung gemäß § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920, BGBl. Nr. 2, in der Fassung des BGBl. Nr. 368/1925 verordnet:
§1
(1) Die Grenzen der Stadtgemeinde Enns und der Marktgemeinde St. Florian, politischer Bezirk Linz-Land, werden wie folgt geändert:
Teile des Grundstückes Nr. 634/1, Katastralgemeinde Volkersdorf, Stadtgemeinde Enns, im Ausmaß von 84 m2 werden der Marktgemeinde St. Florian eingemeindet.
(2) Die damit bewirkte Änderung des Verlaufes der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Enns und der Marktgemeinde St. Florian ist in der Anlage dargestellt.
§2 Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1997 in Kraft.
Anlage
Der Lageplan zeigt den von der Grenzänderung zwischen der Stadtgemeinde Enns und der Marktgemeinde St. Florian, politischer Bezirk Linz-Land, erfaßten Bereich. .
Die schwarze mit Punkten versehene Linie zeigt den Grenzverlauf vor, die rote mit
roten Punkten versehene Linie den Verlauf der Grenze nach dem Inkrafttreten der Verordnung (die Grenzänderung bewirkt, daß die Gemeindegrenze zur Gänze in der Mitte des Kristeinerbaches zu liegen kommt).