Landesgesetz vom 7. November 1996, mit dem das Standesbeamten-Dienstprüfungsgesetz 1985 geändert wird
Der o.ö. Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Standesbeamten-Dienstprüfungsgesetz 1985, LGBl. Nr. 105, wird
wie folgt geändert:
§1
§ 2 Abs. 1 lautet:
"(1) Die Dienstprüfung ist vor einer beim Amt der o.ö. Landesregierung einzurichtenden Prüfungskommission abzulegen, die aus einem Vorsitzenden und zwei Prüfungskommissären besteht. Der Vorsitzende und die erforderliche Anzahl von Stellvertretern sind von der Landesregierung aus dem Kreis der höheren rechtskundigen Beamten des Amtes der o.ö. Landesregierung, die über die erforderlichen Kenntnisse auf dem Gebiet des Personenstandswesens verfügen, zu bestellen."
Artikel II
Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.