Nr. 78
Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 21. Mai 1997, mit der ein Teil des hydrographischen Einzugsgebietes des Grundwasservorkommens „Südliches Eferdinger Becken" als Grundwassersanierungsgebiet für Nitrat bezeichnet wird („Grundwassersanierungsverordnung - Südl. Eferdinger Becken")
Auf Grund des § 33f Abs. 2 des Wasserrechtsgesetzes 1959 - WRG 1959, BGBl. Nr. 215, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 796/1996, wird verordnet:
§ 1
(1) Auf Grund der festgestellten, nicht nur vorübergehenden Überschreitung des gemäß Anlage A Pkt. I.18 zur Grundwasserschwellenwertverordnung (GSwV, BGBl. Nr. 502/1991, festgelegten Schwellenwertes für Nitrat wird der in den Anlagen 1 und 2 ausgewiesene Teil des hydrographischen Einzugsgebietes des Grundwasservorkommens „südliches Eferdinger Becken" als Grundwassersanierungsgebiet für Nitrat bezeichnet.
(2) In der Anlage 1 ist die Grenze des Grundwassersanierungsgebietes durch einen Plan im Maßstab 1:50.000 dargestellt; in der Anlage 2 ist die parzellenscharfe Abgrenzung des Grundwassersanierungsgebietes durch eine Grenzbeschreibung sowie Pläne im Maßstab 1:25.000, 1:2000, 1:1000 dargestellt.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Die im § 1 Abs. 2 genannte Anlage 2 wird gemäß § 12 des O.ö. Verlautbarungsgesetzes 1977 verlautbart; sie ist während der Dauer der Wirksamkeit dieser Verordnung bei den Gemeindeämtern Aschach, Hartkirchen, Pupping, Stroheim, Hinzenbach, Prambachkirchen, St. Marienkirchen, Eferding, Fraham, Scharten, Alkoven, Kirchberg-Thening und Wilhering, bei den Bezirkshauptmannschaften Eferding und Linz-Land sowie bei der für die Vollziehung des Wasserrechtsgesetzes 1959 zuständigen Abteilung des Amtes der o.ö. Landesregierung während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen.
Anlage
Anlage 1
Grundwassersanierungsgebiet Südliches Eferdinger Becken
(Nitrat)
Maßstab 1:50000 Maßstabsleiste KARTENGRUNDLAGE; Kartographisches Modell (KM50) des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen, Wien I ÖK50-Blatt Aufnahme Revision Nachträge 31 1969 1988 1991 32 1959 1981 198fi
KARTOGRAPHIE: Amt der oö. Landesregierung Abteilung Wasserbau, BauW-II Wasserwirtschaftliche Planung 4021 Linz, Kärntnerstraße 12