Verordnung der Oö. Landesregierung vom 30. Juni 1997 über die Anpassung der Kilometergeldbeträge
Auf Grund des § 45 der O.ö. Landes-Reisegebührenvorschrift, LGBl. Nr. 47/1994, in der Fassung LGBl. Nr. 83/1996, wird verordnet:
§ 1 Zu den nachstehend angeführten in der O.ö. Landes Reisegebührenvorschrift festgesetzten Gebühren werden folgende Zuschläge festgesetzt und die sich ergebenden neuen Beträge festgestellt.