LGBL_OB_19970821_92•Verordnung der Oö. Landesregierung vom 28. April 1997, mit der die Lehrpläne für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen erlassen werden
LGBL_OB_19970821_92Verordnung der Oö. Landesregierung vom 28. April 1997, mit der die Lehrpläne für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen erlassen werdenGazette21.08.1997
Nr. 92
Verordnung der Oö. Landesregierung vom 28. April 1997, mit der die Lehrpläne für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen erlassen werden
Auf Grund des § 11 Abs. 1 des O.ö. Land- und forstwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl. Nr. 41/1976, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 80/1996, wird verordnet:
§ 1 Lehrpläne
Für die nachstehend genannten land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen werden die in den Anlagen A1 bis A10 und B1 bis B8 enthaltenen Lehrpläne erlassen:
(1) Für jeden Unterrichtsgegenstand dieser Lehrpläne, ausgenommen den Religionsunterricht, ist von den unterrichtenden Lehrern zur Vorbereitung des Unterrichtes a) für die Berufsschulen bis längstens zwei Wochen
nach Beginn einer Schulstufe eine provisorische und bis längstens vier Wochen nach Beginn einer Schulstufe eine definitive Lehrstoffverteilung,
b) für die Fachschule bis längstens vier Wochen nach Beginn einer Schulstufe eine provisorische und bis längstens acht Wochen nach Beginn einer Schulstufe eine definitive Lehrstoffverteilung zu erstellen.
(2) Diese Lehrstoffverteilung hat an der Schule aufzuliegen und muß allen unterrichtenden Lehrern zugänglich sein.
(3) In dieser Lehrstoffverteilung ist der Lehrstoff laut Lehrplan näher auszuführen und zumindest auf die einzelnen Unterrichtswochen aufzuteilen. Ferner sind die jeweils entsprechenden Lernziele und die vorgesehenen Unterrichtsmittel anzugeben.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. September 1997 in Kraft.
Anlage A1
LEHRPLÄNE DER BERUFSSCHULEN
I. Allgemeine Bildungsziele
Die Berufsschule hat die Aufgabe
Anlage A2 Didatktische Grundsätze
Auf richtiges Sprechen, Schreiben und Lesen ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schüler sind vor allem zum Sprechen in ganzen Sätzen aufzufordern. Durch Sprechübungen sollen die Schüler zu sicherem Auftreten und zu klarer Ausdrucksweise gelangen.
Bei allen schriftlichen Arbeiten ist zur Selbständigkeit zu erziehen. Je Schulstufe 1 Schularbeit.
LEHRPLAN DER BERUFSSCHULE, FACHRICHTUNG LANDWIRTSCHAFT (1., 2. und 3. Schulstufe) Stundentafel (Stundenausmaß und Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Rechnen
UnterrichtsgegenständeStundenausmaß jeI Gesamt-
(Pflichtgegenstände)Woche und SchulstufeStundenzahl
Allgemeinbildende
Unterrichtsgegenstände:
Religion2 48
Deutsch
(einschließlich Schriftverkehr)2 - 3 48 - 72
i
Rechnen2 48
Politische Bildung2 4$
Lebenskunde~ '
(einschließlich Gesundheitslehre) I2 48
Leibesübungen1 - 2 24 - 48
Musische Bildungg - 1 ~ D - 24
Summe allgemeinbildender I
! Unterrichtsgegenstände12 i 288
Berufsbildende
Unterrichtsgegenstände:
Pflanzenbau5 ~ 12D
Waldwirtschaft2 4$
Tierhaltung5 120
Landtechnik und Baukunde6 12D
Betriebswirtschaft3 ~ 72
i
I, Praktischer Unterricht*)6 144
Summe heruf5bildender
Unterrichtsgegenstände26624
Gesamtstundenzahl38912
*) Unterricht in Schülergruppen
Erste-Hilfe-Kurs in Blockform mit 8 Doppelstunden Spezialvorträge zu
ausgewählten Fachgebieten
Deutsch (einschließlich Schriftverkehr)
Eildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, sich in Wort und Schrift klar und richtig auszudrücken. Sie sollen in der Lage sein, den privaten und beruflichen Schriftverkehr ordnungsgemäß durchzuführen. Gute Ausdrucksweise und sicheres Auftreten sind bei Rede und Diskussion zu schulen. Das Erzählen ist zu üben.
Das Interesse am Lesen als Möglichkeit persönlicher und beruflicher
Weiterbildung ist zu fördern.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Schulstufe Rechtschreiben und Sprachlehre:
Festigung der Rechtschreibung und der wesentlichen Grammatikkenntnisse. Erweiterung des Wortschatzes und Behandlung einschlägiger Fachausdrücke, Fremdwörter und Abkürzungen. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagwerken.
Sprecherziehung: Behebung sprachlicher Mängel. Schulung der Ausdrucksfähigkeit durch Erzählen, Berichten, Kurzreferate und Diskussionen.
Schriftverkehr: Abfassen von wichtigen Schriftstücken privater und beruflicher Art. Ausfüllen von Formularen, Zahlungsverkehr.
Lesen: Anleitung zum richtigen Lesen und Vorlesen.
Eildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, im Berufsleben anfallende rechnerische Probleme zu erfassen und sicher zu lösen. Die Sicherheit in der Beherrschung der Grundrechnungsarten als Voraussetzung für das berufliche Rechnen ist zu verbessern. Die Schüler sind zu genauer und sorgfältiger Arbeit zu erziehen. Lehrstoff 1. Schulstufe
Festigung der Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen, Dezimal- und Bruchzahlen
Maße und Gewichte Schlul3rechnungen Flächenberechnungen
Lehrstoff Anwendung von Schluß-, Prozent-, Flächen- und Raumberechnungen, Mischungs- und Durchschnittsrechnungen zur Lösung praktischer Beispiele aus dem landwirtschaftlichen Bereich Maßstabgetreues Zeichnen
Didaktische Grundsätze
Rechenaufgaben sollten vorwiegend aus dem Stoffgebiet der Fachgegenstände gewählt werden. Kopfrechnen und Schätzen ist zu üben. Faustzahlenbücher und technische Hilfsmittel sind sinnvoll in den Unterricht einzubauen.
stung, Schutz des Waldes
Waldarbeit: Grundsätze, Ausrüstung, Unfallverhütung Ernte und Vermarktung des Holzes
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht soll möglichst praxisnah und auf die Belange des Bauernwaldes abgestimmt sein. Die Schüler sollen zum selbständigen Beobachten von Natur- und Arbeitsvorgängen im Wald angeregt werden. Hinweise auf typische Berufsunfälle und deren Verhütung sind zu geben.
Tierhaltung
Leibesübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Ziel des Unterrichtes ist es, die gesunde körperliche Entwicklung zu fördern, besondere körperliche Fähigkeiten zur Entfaltung zu bringen, Liebe und Freude zur Bewegung und zum Sport auch in der Freizeit zu wecken und Ausdauer, Mut und Gemeinschaftssinn zu pflegen.
Lehrstoff Grundübungen Ausgleichs- und Lockerungsübungen
Leistungsübungen
Der Jahreszeit angepaßte sportliche Disziplinen Ballspiele Didaktische Grundsätze
Beim Aufbau der Unterrichtsstunde ist auf die Beschaffenheit der Sportstätte und die verschiedene Belastbarkeit der Schüler zu achten. Die Unterrichtsstunde ist vorwiegend in drei Teile zu gliedern: Aufwärmen (Grundübungen), Höhepunkt (Leistungsübungen, Kampfsport), Ausklang (Spieß. Die Übungen sollten dem Schüler Freude bereiten. Für Ordnung und Disziplin ist zu sorgen. Der Gesundheit und Sicherheit des Schülers ist größtes Augenmerk zu schenken. Bitdungs- und Lehraufgabe
Es sind Grundkenntnisse der Züchtung, Haltung und Fütterung zu vermitteln. Eine Verbindung zwischen wirtschaftlicher, marktgerechter Erzeugung und einer tiergerechten und umweltbewußten Tierhaltung ist herzustellen. Fragen der Verarbeitung und Vermarktung sind zu behandeln.
Lehrstoff Artgerechte Fütterung, Haltung und Pflege von Rindern, Schweinen, Schafen, Pferden und Geflügel
Alternativen in der Tierhaltung Grundlagen der praktischen Zuchtarbeit Fleischkunde
Absatz und Verwendung von Tieren und tierischen Produkten Tiergesundheit (Hygiene, Krankheiten, Seuchen) Rationsberechnungen Didaktische Grundsätze
Futterberechnungen sowie Beurteilungs- und Bestimmungsübungen sind in den Unterricht einzubauen. Fragen des Tierschutzes und des Umweltschutzes sind zu behandelst. Auf mögliche Arbeitsvereinfachungen und auf die Gefahren im Umgang mit Tieren ist hinzuweisen.
1 Schularbeit.
Pflanzenbau
Bitdungs- und Lehraufgabe
Den Schülern sind unter Berücksichtigung ökologischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte Grundkenntnisse über Bodenkunde und Pflanzenbau zu vermitteln.
Lehrstoff Bodengesundheit, Bodenfruchtbarkeit, Fruchtfolge Düngerlehre, Wirtscharts-, Handelsdünger, allg. Pflanzenschutz Grundsätze des biologischen Landbaues
Anbau, Düngung, Fruchtfolge, Pflege und Ernte der Getreidearten, der Hackfrüchte, der Feldfutterpflanzen, der Zwischenfrüchte und der Alternativ- und Sonderkulturen
Düngung, Pflege und Nutzung von Dauergrünland Pflanzenarten,
Futterkonservierung
Obstbau: Pflanzung, Erziehung und Schnitt, Pflege und Düngung, Ernte, Lagerung und Verwertung, Bedeutung des Obstbaues, v. a. im ländlichen Raum
Didaktische Grundsätze
Der Unterlicht ist möglichst praxisnah zu gestalten. Auf Arbeitsvereinfachungen, Natur- und Umweltschutz und die Unfallverhütung ist hinzuweisen. Die Notwendigkeit und Verantwortung zur Erzeugung gesunder und hochwertiger Produkte ist bewußt zu machen.
1 Schularbeit.
Waldwirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Den Schülern ist die Bedeutung des Waldes bewußt zu machen. Zu vermitteln sind die Grundkenntnisse der Waldwirtschaft. Lehrstoff Bedeutung und Funktionen des Waldes, Grunddaten, Gefährdungen Die wichtigsten Baumarten und ihre Ansprüche
Bestandesbegründung: Pflanzung, Naturverjüngung
Waldpflege: Kultur- und Jungwuchspflege, Dickungspflege, Durchfor
Landtechnik und Baukunde
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sind zu befähigen, die Funktionen wichtiger Landmaschinen und Geräte zu verstehen sowie Landmaschinen zu pflegen und zu warten.
Vordringlich zu behandeln sind der überbetriebliche Maschineneinsatz und die Unfallverhütung.
Der Baukundeunterricht hat Grundlagenwissen für die Errichtung und Sanierung von Gebäuden zu vermitteln.
Lehrstoff SI-Einheiten Einfache Grundlagen der Landtechnik:
Werkstoffe, Maschinenelemente, Verbrennungsmotoren
Bauteile des Traktors
Einsatz, Wartung und Pflege des Traktors und der wichtigsten Landmaschinen
Betriebsmechanisierung und damit zusammenhängende Fragen: Nutzen und Kosten, Wirtschaftlichkeit, überbetriebliche Mechanisierung
Baukunde: (Schwerpunkt: Rinder- und Schweinestallungen, bäuerliches Wohnhaus) Planung und Vorbereitung, Errichtung, Kosten, Finanzierung Sicherheitstechnische Vorschriften, Unfallverhütung Didaktische Grundsätze
Der Unterricht hat sich an die notwendigen Erfordernisse der landwirtschaftlichen Betriebe zu orientieren. Technische Einzelheiten sind nur so weit zu behandeln, als dies zum Verständnis der Funktion und für den praktischen Einsatz der Maschinen von Bedeutung ist.
Auf die Unfall- und Brandverhütung ist besonders hinzuweisen. 1
Schularbeit.
Betriebswirtschaft
Bitdungs- und Lehraufgabe
Den Schülern sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die sie zur erfolgreichen Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes befähigen. Überbetriebliche Zusammenarbeit und Fragen der Nebenerwerbslandwirtschaft sind zu behandeln.
Lehrstoff Kurze Wiederholung betriebswirtschaftlicher Grundbegriffe:
Leistungen und Kosten der Produkr3on, Maßstäbe des Betriebserfolges, Wettbewerbsvergleiche (Produktionsverfahren der Bodennutzung und Tierhaltung)
Fragen zur Betriebsführung: Betriebsorganisation Investitions- und Finanzierungsgrundsätze, Prüfung der Wirtschaftlichkeit Zwischenbetriebliche Zusammenarbeit, Maschinenringe Landwirtschaft und Nebenerwerb, Betriebsumstellung Betrieb und Haushalt
Betriebliche Aufzeichnungen: Bedeutung
Einfache Aufzeichnungen zur Ermittlung des Betriebserfolges (z.B. Landwirtschaftliches Aufzeichnungsbuch)
Aktuelles Wirtschaftsgeschehen
Didaktische Grundsätze
Der Gegenstand darf nicht als Spezialfach mit Abgrenzungen gesehen werden. Eine enge Verbindung mit anderen Unterrichtsgegenständen ist herzustellen. Der Unterricht ist praxisnaiv und mit Übungen zu gestalten. Vergleiche sind anzustellen. Die Einbeziehung der Elternbetriebe in den Unterricht ist erforderlich.
Das Interesse an ständigen Betriebsaufzeichnungen ist zu fördern. 1
Schularbeit.
Praktischer Unterricht
Bitdungs- und Lehraufgabe
Im praktischen Unterricht ist das erworbene fachliche Wissen des Schülers in einer auf die zukünftige Berufstätigkeit ausgerichteten Form anzuwenden. Die Schüler sollen befähigt werden, landwirtschaftliche Arbeiten selbständig und richtig durchzuführen. Auf Unfallgefahren und deren Verhütung ist stets hinzuweisen.
Lehrstoff a) Metallpraxis:
Gebrauch, Handhabung und Pflege von Werkzeugen, Geräten und Maschinen
Materialkunde Grundlegende Bearbeitungsgänge für einfache Werkstücke Wartungs- und Pflegearbeiten sowie kleinere Reparaturarbeiten an Landmaschinen und im technischen Bereich des Haushalts
Gesamtstundenzahl38912
*) Unterricht in Schülergruppen
Erste-Hilfe-Kurs in Blockform mit 8 Doppelstunden Spezialvorträge zu
ausgewählten Fachgebieten
Deutsch (einschließlich Schriftverkehr)
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, sich in Wort und Schrift klar und richtig auszudrücken. Sie sollen in der tage sein, den privaten und beruflichen Schriftverkehr ordnungsgemäß durchzuführen. Gute Ausdrucksweise und sicheres Auftreten sind bei Rede und Diskussion zu schulen. Das Erzählen ist zu üben.
Das Interesse am Lesen als Möglichkeit persönlicher und beruflicher Weiterbildung ist zu fördern.
Lehrstoff 1., 2. und 3. Schulstufe Rechtschreiben und Sprachlehre:
Festigung der Rechtschreibung und der wesentlichen Grammatikkenntnisse. Erweiterung des Wortschatzes und Behandlung einschlägiger Fachausdrücke, Fremdwörter und Abkürzungen. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagwerken.
Sprecherziehung: Behebung sprachlicher Mängel. Schulung der Ausdrucksfähigkeit durch Erzählen, Berichten, Kurzreferate und Diskussionen.
Schriftverkehr: Abfassen von wichtigen Schriftstücken privater und beruflicher Art. Ausfüllen von Formularen, Zahlungsverkehr.
Lesen: Anleitung zum richtigen Lesen und Vorlesen.
Didaktische Grundsätze
Auf richtiges Sprechen, Schreiben und Lesen ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schüler sind vor allem zum Sprechen in ganzen Sätzen aufzufordern. Durch Sprechübungen sollen die Schüler zu sicherem Auftreten und zu klarer Ausdrucksweise gelangen.
Bei allen schriftlichen Arbeiten ist zur Selbständigkeit zu
erziehen. Je Schulstufe 1 Schalarbeit.
Rechnen
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, im Berufsleben anfallende rechnerische Probleme zu erfassen und sicher zu lösen. Die Sicherheit in der Beherrschung der Grundrechnungsarten als Voraussetzung für das berufliche Rechnen ist zu verbessern. Die Schüler sind zu genauer und sorgfältiger Arbeit zu erziehen. Lehrstoff 1. Schulstufe
Festigung der Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen, Dezimal- und Bruchzahlen
Maße und Gewichte Schlußrechnungen Flächenberechnungen
Bekleidung für diverse Anlässe
Didaktische Grundsätze
Bei der Auswahl der schnitte ist auf die praktische Verwendbarkeit sowie auf einfache Schnittformen zu achten. Das Kopieren von Schnitten sowie das Vergrößern bzw. Verkleinern ist zu üben. Textilmustersammlungen und Nähstickmuster sind von den Schülern anzulegen. Der Umgang mit Nähwerkzeugen und Maschinen ist ausführlich zu besprechen und zu üben.
Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Landwirtschaft (einschließlich Gartenbau)
Bitdungs- und Lehraufgabe
Den Schülern sind die notwendigen Grundkenntnisse der Pflanzen- und Tierproduktion zu vermitteln. Die Freude an Pflanzen und das Verständnis für Tiere ist zu fördern.
Lehrstoff 1. Schulstufe
Bodenkunde, Klimakunde, Pflanzenkunde, Düngerlehre Grundlagen der Fütterung, Futterarten
Gesamtstundenzahl38912
`) Unterricht in Schülergruppen
Erste-Hilfe-Kurs in Blockform mit 8 Doppelstunden Spezialvorträge zu
ausgewählten Fachgebieten
Deutsch (einschließlich Schriftverkehr)
hisse. Erweiterung des Wortschatzes und Behandlung einschlägiger Fachausdrücke, Fremdwörter und Abkürzungen. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagwerken.
Sprecherziehung: Behebung sprachlicher Mängel. Schulung der Ausdrucksfähigkeit durch Erzählen, Berichten, Kurzreferate und Diskussionen.
Schriftverkehr: Abfassen von wichtigen Schriftstücken privater und beruflicher Art. Ausfüllen von Formularen, Zahlungsverkehr.
Lesen: Anleitung zum richtigen Lesen und Vorlesen.
Didaktische Grundsätze
Auf richtiges Sprechen, Schreiben und Lesen ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schüler sind vor allem zum Sprechen in ganzen Sätzen aufzufordern. Durch Sprechübungen sollen die Schüler zu sicherem Auftreten und zu klarer Ausdrucksweise gelangen.
Bei allen schriftlichen Arbeiten ist zur Selbständigkeit zu
erziehen. Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Englisch
Bitdungs- und Lehraufgabe
Das Ziel des Unterrichtes an der Berufsschule für Gartenbau liegt darin, die Schüler zu befähigen, sich der Fremdsprache im Rahmen beruflicher und außerberuflicher Rollen so zu bedienen, daß sie sich mit englischsprechenden Personen verständigen kennen. Schwerpunktmäßig soll vor allem das Sprechen und Hören behandelt werden.
Lehrstoff 1. Schulstufe
Themenbereiche: Everyday English - einfache Alltagssituationen
grundlegendes Fachvokabular
Grammatik: Gegenwart - Vergangenheit - Zukunft Frage Satzbau
Berufs- und Arbeitswelt (vorstellen, bewerben) Verkehrserziehung und Unfallverhütung Erste-Hilfe-Leistung
Betriebssysteme (Aufbau, Funktion ...), Einführung in die Standardprogramme Säuren, Laugen und salze (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation ...) pH-Wert
Organische Chemie: 2. Schulstufe Kohlenhydrate Weiterführende Anwendung der Standardprogramme
Blumenbinden: Straußformen, Bindetechnik, Arbeitstechniken, Trockenblumenarbeiten, Saisonfloristik
Didaktische Grundsätze
Die Verteilung des Übungsstoffes auf die einzelnen Schulstufen ist auf den jeweiligen fachtheoretischen Unterricht abzustimmen. Die Schüler sind mit modernen Arbeitsverfahren bekannt zu machen. Der praktische Unterricht ist als wichtige Ergänzung der Tätigkeit im Lehrbetrieb zu verstehen. Einzelunterweisungen sind zu pflegen. Neben der Vermittlung von Handfertigkeiten soll auch die Beurteilung von Pechnischen Einrichtungen nicht fehlen. Sicherheitsvorschriften sind zu erklären. Auf Unfallverhütung ist besonders Bedacht zu nehmen.
Betriebswirtschaftlichen und arbeitspädagogischen Gesichtspunkten ist besonderes Augenmerk zu schenken. Besichtigung von Betrieben, Versuchsanstalten, Schaugärten und dergleichen sollen den praktischen Unterricht ergänzen.
Anlage A6
LEHRPLAN DER BERUFSSCHULE, FACHRICHTUNG FORSTWIRTSCHAFT (1., 2. und 3. Schulstufe)
Stundentafel (Stundenausmaß und Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
I
UnterrichtsgegenständeStundenausmaß jeGesamt-
(Pflichtgegenstände)Woche und SchulstufeStundenzahl
Allgemeinbildende
Unterrichtsgegenstände:
Religion248
Deutsch
(einschließlich Schriftverkehr)372
Rechnen248
I
Politische Bildung248
Lebenskunde
i
(einschließlich Gesundheitslehre)248
Leibesübungen2 ~48
es -
Summe allgemeinbildender
Unterrichtsgegenstände13 ~312
Berufsbildendei
Unterrichtsgegenstände:
Waldwirtschaft6 144
i
Waldarbeit6 144
Landwirtschaft2 48
Betriebswirtschaft3 ' 72
Praktischer Unterricht')8 192
Summe berufsbildender
Unterrichtsgegenstände25600
T
Gesamtstundenzahl38912
*) Unterricht in Schülergruppen
Erste-Hilfe-Kurs in Blockform mit 8 Doppelstunden Spezialvorträge zu
ausgewählten Fachgebieten
Deutsch (einschließlich Schriftverkehr)
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, sich in Wort und Schrift klar und richtig auszudrücken. Sie sollen in der Lage sein, den privaten und beruflichen Schriftverkehr ordnungsgemäß durchzuführen. Gute Ausdrucksweise und sicheres Auftreten sind bei Rede und Diskussion zu schulen. Das Erzählen ist zu üben. Das Interesse am Lesen als Möglichkeit persönlicher und beruflicher Weiterbildung ist zu fördern.
Lehrstoff 1., 2. und 3. Schulstufe: Rechtschreiben und Sprachlehre:
Festigung der Rechtschreibung und der wesentlichen Grammatikkenntnisse. Erweiterung des Wortschatzes und Behandlung einschlägiger Fachausdrücke, Fremdwörter und Abkürzungen. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagwerken.
Sprecherziehung: Behebung sprachlicher Mängel. Schulung der Ausdrucksfähigkeit durch Erzählen, Berichten, Kurzreferate und Diskussionen.
Schriftverkehr: Abfassen von wichtigen Schriftstücken privater und beruflicher Art. Ausfüllen von Formularen, Zahlungsverkehr.
Lesen: Anleitung zum richtigen Lesen und Vorlesen.
Didaktische Grundsätze
Auf richtiges Sprechen, Schreiben und Lesen ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schüler sind vor allem zum Sprechen in
ganzen Sätzen aufzufordern. Durch Sprechübungen sollen die Schüler zu sicherem Auftreten und zu klarer Ausdrucksweise gelangen. Bei allEn schriftlichen Arbeiten ist zur Selbständigkeit zu erziehen. Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Rechnen
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, im Berufsleben anfallende rechnerische Probleme zu erfassen und sicher zu lösen. Die Sicherheit in der Beherrschung der Grundrechnungsarten als Voraussetzung für das berufliche Rechnen ist zu verbessern. Die Schüler sind zu genauer und sorgfältiger Arbeit zu erziehen.
Lehrstoff
Waldwirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Dem Schüler ist die Bedeutung des Waldes bewußt zu machen. Zu vermitteln sind die Grundkenntnisse der Waldwirtschaft. Besonders hervorzuheben sind dabei die pflegerischen Maßnahmen. Das Verantwortungsbewußtsein für den Wald ist zu wecken und zu fördern. Lehrstoff 1 Schulstufe Bedeutung des Waldes Standortkunde Lebensgemeinschaft Wald Forstbotanik Bestandesbegründung Kultur- und Jungwuchspflege
Praktischer Unterricht Werkstätte*)3 - 418 - 24
Summe berufsbildenderI
Unterrichtsgegenstände35 ~ 210
Gesamtstundenzahl38 228
*) Unterricht in Schülergruppen
Die im Rahmen der Anschlußlehre berufsschulpflichtigen Schüler sind bereits Absolventen der landwirtschaftlichen Fachschule der Fachrichtung Landwirtschaft, oder zumindest der Berufsschule der Fachrichtung Landwirtschaft. Das heißt, sie haben die Landwirtschaftslehre praktisch abgeschlossen. Im Lehrplan werden daher überwiegend nur mehr die rein fachlichen Belange der Anschlußlehre Forstwirtschaft behandelt. Aus diesem Grund erfolgt auch die Verkürzung der Berufsschuldauer auf nur 6 Wachen.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, rechnerische Probleme des forstlichen Alltags als solche zu erkennen, sie sollen diese formulieren und schließlich auch sicher lösen können. Erziehung zu genauer sorgfältiger Arbeit.
Lehrstoff Maßstabgetreues Zeichnen
Beispiele aus dam forstlichen Bereich
Didaktische Grundsätze
Rechenaufgaben sollten vorwiegend aus dem Stofkgebiet der Fachgegenstände gewählt werden. Kopfrechnen und Schätzen ist zu üben. Ebenso der Gebrauch von Faustzahlenbüchern und Tabellen.
Leibesübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Ziel des Unterrichtes ist es, die gesunde körperliche Entwicklung zu fördern, besondere körperliche Fähigkeiten zur Entfaltung zu bringen, Liebe und Freude zur Bewegung und zum Sport auch in der Freizeit zu wecken und Ausdauer, Mut und Gemeinschaftssinn zu pflegen.
Insbesondere ist das Programm des Turnunterrichtes auf die körperliche Arbeitsbelastung ist der Forstwirtschaft, vor allem in der Waldarbeit, abzustimmen (Arbeitsgymnastik).
Auch ergonomische Gesichtspunkte sind in der Auswahl der Übungen zu berücksichtigen.
Anregungen zur selbsttätigen Weiterbildung und Weiterentwicklung auf
diesem Gebiet sind zu vermitteln.
Holzvermarktung
8ildungs- und Lehraufgabe
Die Befähigung zur zeitgemäßen Vermarktung des Rohstoffes Holz ist
das Ziel des Unterrichtes.
Die Möglichkeiten und Chancen, die in einer professionellen Holzvermarktung liegen, sind aufzuzeigen, bewußtzumachen und einzuüben. Lehrstoff Grundübungen, Ausgleichs- und Lockerungsübungen Lehrstoff Leistungsübungen Holzausformung, Holzmessen Arbeitsgymnastik, Ergonomische Übungen Sortierung, Qualitäten Verschiedene körperertüchtigende Übungsprogramme und -techniken Abmaßlisten
Holzverkauf
Didaktische Grundsätze
Beim Aufbau der Unterrichtsstunde ist auf die verschiedene Belastbarkeit der Schüler zu achten. Die Unterrichtsstunde ist vorwiegend in drei Teile zu gliedern: Aufwärmen (Grundübungen), Höhepunkt (Leistungsübungen), Ausklang (Spiel). Die Übungen sollten dem Schüler Freude bereiten. Für Ordnung und Disziplin ist zu sorgen. Der Gesundheit und Sicherheit des Schülers ist größtes Augenmerk zu schenken.
Der Zusammenhang zwischen Leibesübungen und körperliche Betätigung im Beruf (Waldwirtschaft) ist bewußt zu machen.
Der Auseinandersetzung mit aktuellen Strömungen im Bereich der Körperertüchtigung ist entsprechender Raum zu geben.
Waldwirtschaft
Bitdungs- und Lehraufgabe
Aufbauend auf den bereits erworbenen Grundkenntnissen sind die wirtschaftlichen und ökologischen Belange des Waldbaues besonders hervorzuheben. Das Verantwortungsbewußtsein für den Wald ist zu wecken und zu fördern.
Die richtige Waldpflege ist im besonderen Maße zu vermitteln. Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Waldes ist bewußtzumachen. Lehrstoff Bedeutung des Waldes, Grunddaten Bestandesbegründung Kultur- und Jungwuchspflege Durchforstung, Astung
Forstschutz, Düngung Holzschutz
Betriebsformen, Bestandesumwandlung
Didaktische Grundsätze
Der Lehrstoff soll durch Lehrausgänge ergänzt, veranschaulicht und
vertieft werden.
1 Schularbeit.
Didaktische Grundsätze
Der Lehrstoff soll mit dem aktuellen Holzmarkt in bezug gebracht und
mit aktuellen Beispielen bereichert werden.
Sowohl der Lehrstoff als auch die Unterrichtsmethoden sind ständig
auf die aktuellen Marktsituationen abzustimmen.
1 Schularbeit.
Forstrecht
Eildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, sich in einschlägigen Gesetzen, die die Forstwirtschaft betreffen, zurecht zu finden. Markante Schlüsselstellen der Gesetze sollen in das Wissen der Schüler übergehen.
Das Verständnis für die Notwendigkeit und auch für die Problematik der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen at zu fördern. Die Fähigkeit zur sachlichen Auseinandersetzung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ist zu schulen. Lehrstoff Forst- und Jagdgesetz Naturschutz Steuerfragen Forstorganisation Wirtschaftsplan
Didaktische Grundsätze
Auf lebensnahe und verständliche Darbietung des Lehrstoffes ist besonders zu achten.
Das Unterrichtsprinzip der Aktualität ist besonders zu
berücksichtigen.
Waldarbeit
Forstbotanik
Eildungs- und Lehraufgabe
Aufhauend auf den bereits erworbenen Grundkenntnissen sind die für die Lebensgemeinschaft Wald wichtigen bodenkundlichen und botanischen Kenntnisse zu vermitteln.
Den Schülern sind die waldwirtschaftlich bedeutsamen heimischen Baumarten und Gastbaumarten, insbesondere hinsichtlich Standortansprüche, waldbauliche Beurteilung, Pflegemaßnahmen und Verwendbarkeit des Holzes, zur Kenntnis zu bringen.
Ein umfassendes Verständnis für die Lebensgemeinschaft Wald ist zu entwickeln.
Lehrstoff Standortkunde Baumartenkunde Lebensgemeinschaft Wald Didaktische Grundsätze
Der Grundsatz der Praxisbezogenheit ist bei der Vermittlung des Lehrsuffes von besonderer Bedeutung, Die Verwendung von geeignetem Anschauungsmaterial (Bilder, Zeichnungen, Fotos u.a.) sowie von natürlichen Objekten ist bei der Unterrichtsvorbereitung einzuplanen.
Der Lehrstoff soll durch Lehrausgänge ergänzt, veranschaulicht und
vertieft werden.
1 Schularbeit.
Eildungs- und Lehraufgabe
Den Schülern ist das Verständnis für die Waldarbeit zu vermitteln. Sie sind mit den wichtigsten forstwirtschaftlichen Geräten und Maschinen sowie deren Wartung und Pflege vertraut zu machen und über die zweckmäßige Gestaltung der Waldarbeit zu unterrichten. Der Sinn für ein verantwortungsbewußtes Arbeiten ist zu wecken und zu fördern.
Lehrstoff Arbeitsgymnastik Ergonomie Unfallverhütung und Erste-Hilfe-Maßnahmen Fäll-, Schneide- und Entastungstechnik Arbeitstechnik mit Freischneidegeräten Holzrückung Arbeitsverfahren, Organisation und Planung
Motorsägen- und Werkzeugkunde, Forstliche Maschinenkunde Wartung und Pflege der Motorsäge Motorsägen-Ketteninstandsetzung Forstliche Baukunde und Wegeerhaltung
Didaktische Grundsätze
Die Schüler sollen angeregt werden, Arbeitsvorgänge in der Forstwirtschaft selbständig zu erlassen und Möglichkeiten zu deren Verbesserung zu suchen. Die Gefährlichkeit der Waldarbeit ist den Schülern bewußt zu machen. Dabei ist auf typische Unfälle und Verletzungen hinzuweisen. 1 Schularbeit.
Betriebswirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Den Schülern ist die betriebswirtschaftliche Bedeutung des Waldes für den Gesamtbetrieb bewußt zu machen; Kenntnisse über die wichtigsten forstlichen Aufzeichnungen sind zu vermitteln. Wichtige arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen sind zu behandeln. Lehrstoff Produktionsfaktoren und damit im Zusammenhang stehende Begriffe: Ertrag, Aufwand, Kosten, Rentabilität, Leistung, Einkommen (Anteil des Waldes am landwirtschaftlichen Einkommen bzw. am Betriebseinkommen)
Investitionsplanung, -rechnung Maschinenkosten Waldbewertung Betriebswirtschaftliche Auswirkungen waldbaulicher Maßnahmen
Holzmarkt
Didaktische Grundsätze
Die Schüler sollen zur Führung einfacher Aufzeichnungen motiviert
werden, um daraus den hohen Stellenwert des Waldes für den Gesamtbetrieb erkennen zu können.
1 Schularbeit.
Praktischer Unterricht
Bitdungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll befähigt werden, die bei der Waldbewirtschaftung anfallenden praktischen Arbeiten selbständig und sicher durchzuführen. Auf Gewissenhaftigkeit und wirtschaftliche Arbeitsweise ist bei der Vermittlung der Fertigkeiten ganz besonders zu achten.
Lehrstoff Praktischer Unterricht Wald Waldbegehung: Beurteilung verschiedener Waldstandorte Beurteilung verschiedener Bestände Schätzen von Maßen stehender Bäume und von Beständen Beurteilung der Bewirtschaftung
Bestandesbegründung (Aufforstung, Naturverjüngung): Baumartenwahl Pflanzverband Pflanzmethode Naturverjüngung Kultur- und Jungwuchspflege:
Kulturschutzmaßnahmen Zaunbau
Dickungspflege: Regulierung der Baumartenmischung Stammzahlreduktion
Durchforstung:
Durchforstungsverfahren Durchforstungsanzeige Durchführung der Durchforstung
Astung Holzausformung Holzmessen Forstschutzmaßnahmen Holzernte:
Starkholzschlägerung einschließlich Laubholz Schwachholzschlägerung einschließlich Feinerschließung Arbeitstechnik mit
Freischneidegeräten
Holzrückung (Hand- und Schlepperrückung)
Anlage AB
LEHRPLAN DER BERUFSSCHULE, FACHRICHTUNG GEFLÜGELWIRTSCHAFT
(3. Schulstufe und Anschlußlehre)
Stundentafel (Stundenausmaß und Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Unterrichtsgegenstände StundenausmaßGesamt- '
(Pflichtgegenstände) je WocheStundenzahl
Allgemeinbildende
Unterrichtsgegenstände:
Religion17
Deutsch
(einschließlich Schriftverkehr)214
Rechnen321
Politische Bildung214
Leibesübungen214
Rechtskunde17
Summe allgemeinbildender
Unterrichtsgegenstände1177
Berufsbildende
Unterrichtsgegenstände:
Züchtung und Vermehrung17
Futter und Fütterung '428
Geflügelhaltung428
Hygiene und Tiergesundheit3
i Marktkunde321
Betriebswirtschaft428
Praktischer Unterricht856
Summe berufsbildender
Unterrichtsgegenstände27189
Summe38268
Ablage und Aufbewahrung von Dokumenten, Abschriften, Rechnungen, Beglaubigungen etc.
Didaktische Grundsätze
Auf die Kultur der Sprache und der Schrift soll in allen
Unterrichtsgegenständen geachtet werden. Wörterbücher und Vordrucke
für den Schriftverkehr sind einzusetzen.
1 Schularbeit.
Rechnen
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen fähig werden, rechnerische Probleme der Geflügelwirtschaft als solche zu erkennen, sie sollen diese formulieren und schließlich auch sicher lösen können.
Lehrstoff
Prozentrechnungen (z.B. Desinfektionslösung, Rationen, Prämix), Mischungsrechnungen, Schlußrechnungen, Energiegehaltsberechnungen bei Futtermitteln, Wärmewerte, Luftraten, Heizenergiebedarf, Zinsen- und Rentenrechnungen.
Didaktische Grundsätze
Rechenaufgaben sollten vorwiegend aus dem Stoffgebiet der Fachgegenstände gewählt werden. Kopfrechnen und Schätzen ist zu üben, ebenso der Gebrauch von Faustzahlenbüchern und Tabellen. 1 Schularbeit.
Polotische Bildung
Bitdungs- und Lehraufgabe
Aufbauend auf die ersten zwei Berufsschuljahre sind in der Berufsschule für Geflügelwirtschaft die Fragen der Standeskunde und der Interessensvertretungen genau zu behandeln.
Lehrstoff Aufgabe und Bedeutung der Geflügelwirtschaft innerhalb der Land- und Forstwirtschaft Österreichs. Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten in der Land- und Forstwirtschaft {Ländliches Fortbildungsinstitut). Landwirtschaftliche Organisationen und ihre wichtigsten Aufgaben: Landwirtschaftskammer, Landarbeiterkammer, Arbeiterkammer, Handelskammer; freie Berufsvertretungen (z.B. politische Interessensvertretungen, Hauptverband der Land- und Forstwirtschaftsbetriebe}; ÖGB. ALGÖ, Geflügelzuchtverbände; Genossenschaften, Jugendorganisationen. Rechte und Pflichten des Lehrlings bzw. Prüfungswerbers; wichtige Versicherungen in der Landwirtschaft und Geflügelwirtschaft; Fragen des Grundverkehrs, Grundgrenzen, Flächenwidmung; agrarpolitische Grundfragen; der Bauer in der Politik.
Didaktische Grundsätze
Das Erleben von (politischen) Vorgängen innerhalb und außerhalb der Geflügelwirtschaft soll neben der wissensmäßigen Erfassung nicht zu kurz kommen. Durch die Teilnahme an politischen und vereinsmäßigen Veranstaltungen und durch einen gelegentlichen Meinungs- und Gedankenaustausch mit Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens soll das Interesse an der aktiven Mitarbeit in der Gemeinschaft gefördert werden.
Leibesübungen
Bitdungs- und Lehraufgabe
Ziel des Unterrichtes ist es, die gesunde körperliche Entwicklung zu fördern, besondere Körperliche Fähigkeiten zur Entfaltung zu bringen, Liebe und Freude zur Bewegung und zum Sport auch in der Freizeit zu wecken und Ausdauer, Mut und Gemeinschaftssinn zu pflegen.
Lehrstoff Grundübungen, Ausgleichs- und Lockerungsübungen,
Leistungsübungen, Spiele, Schwimmen.
Didaktische Grundsätze
Beim Aufbau der Unterrichtsstunde ist auf die Beschaffenheit der Sportstätte und die verschiedene Belastbarkeit der Schüler zu achten. Die Unterrichtsstunde ist vorwiegend in 3 Teile zu gliedern:
Aufwärmen
(Grundübungen), Höhepunkt (Leistungsübungen, Kampfsport), Ausklang (Spiel). Die Übungen sollten dem Schüler Freude bereiten. Die Bedeutung körperlicher Aktivität für Gesundheit und Wohlbefinden ist hervorzuheben; für Sicherheit ist zu sorgen.
Rechtskunde (einschließlich arbeits- und Sozialrecht und Unfallverhütung)
Bitdungs- und Lehraufgabe
Es sollen nur die für das Berufsleben (Landwirt, Dienstgeber, Dienstnehmer) wichtigsten Rechtskenntnisse vermittelt werden. Das Verständnis für den Wert von Recht und Ordnung ist zu wecken. Lehrstoff Grundbegriffe; Dienstantritt bzw. Anstellung eines Mitarbeiters (Sozialversicherung, Dienstzettel), Probezeit; Kündigung (Vorschriften, Fristen), Mutterschutz.
Landwirtschaftsgesetz, Viehwirtschaftsgesetz, Wasserrecht, Gewerbeordnung, Raumordnungsgesetz und Bauordnung; Unfallverhütung; 15a Vereinbarung (Tierschutz), EU-Hygieneverordnung, EU-Vermarktungsnormen für Eier und Geflügel, Förderungsvoraussetzungen. Didaktische Grundsätze
Rechtsbeispiele aus dem täglichen Leben sind im Unterricht zu behandeln. Auf klare und einfache Darstellung ist Wert zu legen. Ein Vortrag des Unfallverhütungsdienstes ist einzuplanen. Züchtung und Vermehrung
Bitdungs- und Lehraufgabe
Grundkenntnisse des Baues und der Lebensvorgänge des Geflügels sowie jene Kenntnisse, die eine wirtschaftliche Geflügelhaltung und marktgerechte Erzeugung ermöglichen, sind zu vermitteln. Lehrstoff Anatomie und Physiologie des Geflügels (Querverbindungen zu den modernen Haltungsmethoden und daraus resultierenden Problemen sind herzustellen).
Züchtung: Wichtige Rassen und Linien; Zuchtziele und Zuchtmethoden:
Hybridlinien, Schritte der Hybridvermehrung;
Paarung, Eiablage, Bruteierbehandlung (Aufbewahrung, Lagerung, Transport). Vorgang in der Brüterei. Artspezifische Verhaltensweisen des Geflügels.
Didaktische Grundsätze
Die Anatomie und Physiologie sind nur in dem Maße zu vermitteln, als sie zum Verständnis der wichtigsten Lebensvorgänge und der Erhaltung der Tiergesundheit notwendig sind. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Rassen bzw. Nutzungsrichtungen sind hervorzuheben. Anschauungsmaterial soll im Unterricht eingesetzt werden. Futter und Fütterung
Bitdungs- und Lehraufgabe
Das Futter verursacht den größten Teil des Aufwandes in der Geflügelproduktion. Die Geflügelfachkraft ist daher mit allen biochemischer, ökonomischen und technischen Fragen der Fütterung vertraut zu machen. Die Aussagekraft der gesetzlich vorgeschriebenen Angaben über industriell hergestelltes Mischfutter sind zu durchleuchten. Mischungen aus hofeigenem Getreide sind zu berechnen. Lehrstoff Die Inhaltsstoffe des Futters. Die Baustoffe des tierischen Organismus. Sichere Definition von Eiweiß, Mineralstoffen etc., biologische Wertigkeit des Eiweißes. Die Energieträger im Futter. Wirkstoffe, Ballaststoffe, Aromastoffe, Futterzusatzstoffe. Die Futtermittelanalyse. Energiekennzahlen des Geflügelfutters. Einzelfuttermittel des Handels, soweit sie für die Geflügelfütterung geeignet sind. Die Herstellung von Mischfutter.
Berechnung von Rezeptbeispie4en für Selbstmischer.
Angaben über wertbestimmende Inhaltsstoffe von Mischfutter; Futtermittelgesetz.
Bedarfswert für die einzelnen Sparten der Geflügelwirtschaft.
Fütterungstechnik und Fütterungssysteme.
Didaktische Grundsätze
Die Qualitätsbeurteilung der Einzelfuttermittel, Einrichtungen zur Mischfutterherstellung sowie Geräte zur Futterverteilung sind im Rahmen des praktischen Unterrichtes zu besprechen. Querverbindungen sind besonders zu Tiergesundheit sowie zu Haltung und Technik herzustellen. 1 Schularbeit.
Geflügelhaltung
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Gegenstand "Haltung und Technik" hat die Aufgabe, dem Lehrling eine Gesamtschau über die Einflüsse der Haltungsformen und technischen Möglichkeiten auf das Tier, dessen Gesundheit und Leistungen zu vermitteln. Haltung in Verbindung mit Technik ist die Grundlage jeder modernen Geflügelproduktion und verdient besonderes Augenmerk.
Pilzinfektionen: Aspergillose. Protozooen: Kokzidiose. Wurmbefall, Parasiten, Stoffwechselkrankheiten, Erkrankungen anderer Art, Vergiftungen, Hämorrhagisches Syndrom.
Didaktische Grundsätze
Besonderer Wert ist auf entsprechendes Anschauungsmaterial aus der Praxis bzw. am Tier selbst zu legen; wo dies nicht möglich ist, ist mit geeigneten Bildern zu ergänzen, um so einen entsprechenden Bezug zwischen Theorie und Praxis herzustellen.
Eine erstsprechende Übereinstimmung mit anderen Fächern, wie z.B. Fütterung, Haltung und Technik ist herzustellen. Die Möglichkeiten der Krankheitsverhinderung sollten besondere Beachtung finden. 1 Schularbeit.
Marktkunde
Lehrstoff Stallplanung: Stallgröße; Bedachtnahme auf Tier-, Umwelt- und Unfallschutz. Isolierungen bei Neu- und Altbauten, Heizsysteme und Möglichkeiten der Energieeinsparung.
Nutzung der Ergebnisse der Verhaltensforschung in Hinsicht auf Tiergerechtheit des Stalles.
Lüftungs- und Fütterungssysteme, Wasserversorgung. Möglichkeiten der Eigenleistung beim Stallbau.
Produktion: Management und Organisation als Querverbindung zu Betriebswirtschaft und Tiergesundheit; Anforderungen an ein gutes Management. Besprechung der verschiedenen Stalleinrichtungen und der speziellen Managementaufgaben für die einzelnen Produktionssparten, Bodenhaltung bei Aufzucht von Elterntieren, Mastkücken, Legehennen, Puten. Käfig- oder Batteriehaltung bei Legetieren, Aufzucht von Junghennen, Elterntieren (künstl. Besamung). Auslaufhaltung, Volierenhaltung; Haltung von Enten, Gänsen und Spezialgeflügel.
Beschaffenheit sowie Vor- und Nachteile von: Futterbahnen, Wasserversorgungssystemen, Legenestern, Kotkästen, Entmistungen, Be- und Entlüftungen, Heizungen, Batterien, Eiersammelanlagen usw.
Besatzdichten und Leerstehzeiten: Einstreuformen und Einstreuaufbau; Lichtintensität und Beleuchtungsprogramme; Schnabelstutzen, Tiertransport, Bewertung eines Haltungssystemes auf Tiergerechtheit (TGI). Haltungsdauer: Aufzucht- und Leistungsdauer der einzelnen Nutzungsrichtungen.
Didaktische Grundsätze
Um ein möglichst umfassendes Wissen vermitteln zu können, soll der Unterricht durch Anschauungsmaterial (Diaserien, Prospekte usw.) und durch Lehrausgänge ergänzt werden. Durch schülerzentrierte Unterrichtsmethoden soll das Wissen und die Erfahrung der Schüler in den Unterricht eingebunden werden.
1 Schularbeit.
Hygiene und Tiergesundheit
Eildungs- und Lehraufgabe
Seuchen und Krankheiten werden primär durch spezifische, krankmachende Organismen, wie z.B. Viren, Bakterien und Pilze verursacht. Dabei spielen Umwelt (Stall, Fütterung, Haltung), Vererbung, körperliche Verfassung und Leistung eine wichtige Rolle. Aufgabe dieses Unterrichtsgegenstandes ist es, die Zusammenhänge zwischen Tierbehandlung, Hygiene und Tiergesundheit herauszuarbeiten.
Lehrstoff
Umgang mit den Tieren (Transport, Pflege, Beobachtung). Hygiene:
Umwelt: Stall und Stallklima; Reinigung und Desinfektion; Futter, Wasser Einstreu, Kleidung.
Tier: Behandlung des Eies, Kadaverbeseitigung, Tierseuchengesetz.
Krankheitsvorbeuge: Vitalisierung, Immunisierung. Hygieneprogramme
Krankheiten: Allgemeines, Erkennen von Krankheiten
Viruskrankheiten: Marek, AE, ND, IB, ILT, Gumboro, Celo usw.
Bakterielle Infektionen: CRD, Synovitis, Pullorum, Staphylokokken Eileiterentzündungen usw.
Bildungs- und Lehraufgabe
Es sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die den Teilnehmer zum wirtschaftlichen und marktwirtschaftlichen Denken anleiten und die ihn zum Denken in Zusammenhängen befähigen. Besonderer Wert ist auf die Erfassung der allgemeinen und speziellen Marktsituation zu legen. Im Hinblick auf die risikoreiche Produktion und auf die beschränkten Marktmöglichkeiten von Geflügelprodukten ist die Gemeinschaftsgesinnung und die i3ereitschaft zur überbetrieblichen Zusammenarbeit zu fördern.
Der Teilnehmer soll die wirtschaftlichen und marktwirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten sowie staatliche als auch private Einflußnahme kennenlernen. Die Tendenzen der Betriebsgrößenstruktur und der laufenden Überproduktion sind aufzuzeigen. Die Erfahrungen eines harten Verdrängungswettbewerbes in Amerika und in der EU sind zu beleuchten und daraus Schlüsse für die österreichische Entwicklung zu ziehen.
Auf der Basis dieser Kenntnisse soll der Schüler wirtschaftliche Entscheidungen fällen lernen. Die ständige Weiterbildung und Information auf marktwirtschaftlichem Gebiet ist zu fördern. Lehrstoff Marktmechanismen, Marktformen
Produktion und Verbrauch beim Ei und beim Schlachtgeflügel. Vermarktungswege für Eier und Schlachtgeflügel. Angebotsformen von Geflügelprodukten.
Qualitätsklassen und Gewichtsgruppen beim Ei. Handelsusancen beim Schlachtgeflügel. Außenhandel von Geflügelprodukten. Gesetze zum Schutz der bäuerlichen Produktion; Gesetze, die Produkte der Geflügelwirtschaft betreffen; Gesetze, die die Direktvermarktung betreffen. Marketing am Beispiel des Eier- und Geflügelmarktes; Preis- und Marktbeobachtung. Zusammenhang Eierproduktionshöhe und Preisentwicklung.
Produktionswert und Zusammenhänge mit anderen landwirtschaftlichen
Produkten.
Anpassung der Produktion an den Markt.
Didaktische Grundsätze
Marktwirtschaftliche Informationen der Medien sind auszuwerten. Statistiken, Prognosen, Trends, Marktberichte sind zu verwenden. Marktgerechte Produktaufmachung ist zu zeigen bzw. zu demonstrieren. Der Besuch von Märkten bzw. von Vermarktungsbetrieben ist einzuplanen. Das Marktgeschehen ist aus der Sicht des Produzenten und des Konsumenten zu behandeln.
1 Schularbeit.
Betriebswirtschaft
Bitdungs- und Lehraufgabe
Dem Schüler sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die ihn befähigen, einen Betrieb der Geflügelwirtschaft nach ökonomischen Grundsätzen selbständig zu führen. Er soll lernen, das produktionstechnische Wissen betriebswirtschaftlich anzuwenden. Wirtschaften soll als stetige und harmonische Anpassung an Gegebenheiten verstanden werden.
Lehrstoff Ermittlung des Betriebserfolges: Landwirtschaftliches Einkommen, Reinertrag, Deckungsbeitrag, Vollkostenrechnung Grundzüge der Buchführung.
Arten und Gliederung der Kosten. Kosten der Produktion und der Vermarktung.
Kostenverhalten; Kostenrechnung Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungsfragen
Betriebsaufzeichnungen, Belegesammlung; wichtige Steuern und Versicherungen.
Kalkulation der einzelnen Sparten der Geflügelwirtschaft. Didaktische Grundsätze
Die Einbeziehung der Daten (Leistungen und Kosten) von Betrieben der Geflügelwirtschaft in den Unterricht ist von besonderer Bedeutung. Betriebswirtschaftliche Berechnungen sind den Schülern regelmäßig zu stellen. Bei Lehrausgängen und Exkursionen sollen gestellte Aufgaben besprochen werden.
1 Schularbeit.
Praktischer Unterricht
Bitdungs- und Lehraufgabe
Das theoretisch erarbeitete Wissen ist im praktischen Unterricht anzuwenden. Das Erkennen von Vorgängen und Zusammenhängen im Geflügelstall ist im praktischen Einsatz zu üben. Insbesondere sollen am Verhalten der Tiere Rückschlüsse auf Betreuungs- und Haltungsfehler gezogen werden. Die für die Führung eines Geflügelbetriebes zweckmäßigen Planungs- und Aufzeichnungsarbeiten sind zu üben.
Auf Hygiene und Sauberkeit ist besonders beim Betreten von Geflügelstallungen zu achten.
Lehrstoff Futter und Fütterung:
Besichtigung und Handhabung von Mahl- und Mischanlagen.
Futterkontrolle (Verbrauch und Qualität}.
Mikrabiologische Untersuchung und Futtermittelanalyse. Tränke- und Fütterungssysteme.
Futtermittelsammlung und Beurteilung (Qualität, Preiswürdigkeit). Markt- und Börseninformation.
Geflügelhaltung Stallbau, Stallklimamessungen, TGI-Bewertung Besichtigung und Berechnung von Lüftungsanlagen.
Besichtigung und Handhabung von Stalleinrichtungen (Beleuchtungs- - und Lüftungssteuerungsanlagen, Luftentfeuchter, Wärmetauscher, Heizzonen).
Bodenhaltung (Legenester, Kotkasten, Einstreu), alternative Systeme. Käfig- und Batteriehaltung.
Eiersammel- und Sortieranlagen, Entmistungstechnik und Mistbehandlung.
Hühnertransporte. Schlachtung und Zerteilung von Geflügel, marktfertige Aufbereitung. Demonstration und Besichtigung aller Sparten- und Haltungssysteme der Geflügelwirtschaft. Rufschreibungen, Leistungskontrollen und -Prüfungen. Hygiene und Tiergesundheit:
Anatomische Übungen; Stallapotheke.
Geräte und praktische Durchführung für Reinigung und Desinfektion.
Bruteierbehandlung und Hygiene.
Didaktische Grundsätze
Durch entsprechende Gruppenteilung ist für einen gesicherten Unterrichtserfolg zu sorgen.
Die Gegenstände "Futter und Fütterung", "Hygiene und Tiergesundheit" sowie "Geflügelhaltung" sind im Verhältnis 1 : 1 : 2 im praktischen Unterricht vorzusehen.
Besondere Berücksichtigung sollten alle Tätigkeiten und Vorkehrungen finden, die geeignet sind, der Entstehung und Ausbreitung von Krankheiten entgegenzuwirken.
Arbeitseinsätze in verschiedenen Betrieben der Geflügelwirtschaft sollen helfen, den Unterricht effizient zu gestalten. Die Teilnehmer sollen ihre eigenen Erfahrungen in den Unterricht miteinbringen.
Informatik (EDV)
Lehrstoff Durchführung diverser Berechnungen mit dem Computer durch
Standard- und Spezialprogramme.
Futtermittelberechnungen, Deckungsbeitragsrechnungen, Vollkostenrechnung.
Textverarbeitung, Kundenkartei, Datenbank, Gestaltung von Werbematerial.
Debitorenbuchhaltung (offene-Posten-Buchhaltung), Finanzbuchhaltung.
Herdenauswertungen.
Didaktische Grundsätze
Die Anwendungsbeispiele sollten sich auf die tägliche Praxis und die täglichen Erfordernisse beziehen. Der Computer soll als technisches Hilfsmittel zur Lösung bestimmter Probleme erlebt und erkannt werden. Auf eine geeignete Gruppengröße ist im Hinblick auf die vorhandene EDV-Ausstattung Rücksicht zu nehmen.
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen den Computer als ein Hilfsmittel für moderne Betriebsführung und effiziente Kundenbetreuung kennenlernen und Anwendungsmöglichkeiten für ihren Betrieb erkennen.
LEHRPLAN DER BERUFSSCHULE, FACHRICHTUNG FELDGEMÜSEBAU
(Anschlußlehre)
Stundentafel (Stundenausmaß und Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
fördern, besondere körperliche Fähigkeiten zur Entfaltung zu bringen, Liebe und Freude zur Bewegung und zum Sport auch in der Freizeit zu wecken und Ausdauer, Mut und Gemeinschaftssinn zu pflegen.
Insbesondere ist das Programm des Turnunterrichtes auf die körperliche Arbeitsbelastung im Feldgemüsebau abzustimmen (Arbeitsgymnastik). Auch ergonomische Gesichtspunkte sind in der Auswahl der Übungen zu berücksichtigen.
Anregungen zur selbsttätigen Weiterbildung und Weiterentwicklung auf diesem Gebiet sind zu vermitteln.
UnterrichtsgegenstandStundenausmaßGesamt-
(Pflichtgegenstände)je WacheStundenzahl
AllgemeinbildendeI
Unterrichtsgegenstände:I
~
Religion1i 6 I
Fachrechnen~ 2; 12
Leibesübungeni 2i 12
Lebenskunde u. Gesundheitslehre 3 18
Summe allgemeinbildender
Unterrichtsgegenstände848
Berufsbildende
Unterrichtsgegenstände:
Pflanzenbau37 $
Gemüsebau636
Landtechnik und Baukunde5 - 630 - 36
Betriebswirtschaft undi
Buchführung378
Wirtschafts- und Marktkunde318
PraktischerGemüsebau-Marketing
Unterricht*)Technik
Informatik8-1ß48-60
Summe berufsbildender
Unterrichtsgegenstände30180
Gesamtstundenzahl38228
') Unterricht in Schülergruppen
Die im Rahmen dieser Anschlußlehre berufsschulpflichtigen Schüler sind bereits Absolventen einer anderen Fachrichtung der landwirtschaftlichen Berufs- oder Fachschule.
Dieser Lehrplan beschränkt sich daher auf die rein fachlichen Belange der Anschlußlehre Feldgemüsebau.
Aufgrund der extrem saisonellen Ausrichtung der Feldgemüseproduktion kann bei der zeitlichen Organisation, insbesondere des praktischen Unterrichtes, auf entsprechende Praxismöglichkeiten Rücksicht genommen werden.
Rechnen
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, rechnerische Probleme des gemüsebaulichen Alltags als solche zu erkennen, sie sollen diese formulieren und schließlich auch sicher lösen können. Erziehung zu genauer und sorgfältiger Arbeit.
Lehrstoff Prozentrechnungen, Mischungsrechnungen, Pflanzenbedarf,
Spritzbrühenkonzantration
Zins- und Zinseszinsrechnungen, Rentenrechnungen, Kredittilgung Didaktische Grundsätze
Rechenaufgaben sollten vorwiegend aus dem Stoffgebiet der Fachgegenstände gewählt werden. Kopfrechnen und Schätzen ist zu üben; ebenso der Gebrauch von Faustzahlen und Tabellen. 1 Schularbeit.
Leibesübungen
Bildungs.. und Lehraufgabe
Ziel des Unterrichtes ist es, die gesunde körperliche Entwicklung zu
Lehrstoff Grundübungen, Ausgleichs- und Lockerungsübungen
Leistungsübungen
Arbeitsgymnastik, Ergonomische Übungen
Verschiedene körperertüchtigende Übungsprogramme und -techniken
Didaktische Grundsätze
Beim Aufbau der Unterrichtsstunde ist auf die verschiedene Belastbarkeit der Schüler zu achten. Die Unterrichtsstunde ist vorwiegend in drei Teile zu gliedern: Aufwärmen (Grundübungen), Höhepunkt (Leistungsübungen), Ausklang (Spiel). Die Übungen sollten dem Schüler Freude bereiten. Für Ordnung und Disziplin ist zu sorgen. Der Gesundheit und Sicherheit des Schülers ist größtes Augenmerk zu schenken.
Der Zusammenhang zwischen Leibesübungen und körperlicher Betätigung 9m Beruf (Feldgemüsebau) ist bewußt zu machen.
Der Auseinandersetzung mit aktuellen Strömungen im Bereich der Körperertüchtigung ist entsprechender Raum zu geben. Lebenskunde und Gesundheitslehre
Bitdungs- und Lehraufgabe
Im Mittelpunkt des Lebenskundeunterrichtes steht die Formung eines
selbstbewußten und selbstbestimmten Menschen.
Die Schüler sind zu einer bewußten und aktiven Lebensgestaltung anzuleiten.
Der unternehmerische Mensch im umfassendsten Sinn - der Mensch, der sein eigenes Leben unternimmt- ist das hohe Ziel dieses Unterrichtes. Die Voraussetzungen zur Erlangung dieses Zieles sind zu vermitteln. Schlüsselqualifikationen wie Selbsterkenntnis, Menschenkenntnis, Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit, die Fähigkeit zur Konfliktlösung, Flexibilität, Kreativität u.a. sind als Bausteine des Bildungszieles zu erlernen und ständig zu üben.
Die Bedeutung der ständigen Weiterbildung und der persönlichen
Weiterentwicklung ist bewußt zu machen.
Die Freude am Musischen ist zu fördern.
Lehrstoff Kommunikation: Grundregeln, Sprache, Körpersprache, Meinungsbildung, Fragetechnik, Argumentation, Verhandlungstechniken
Lebens- und Unternehmensphilosophie:
Persönliches Erfolgsmanagement, Selbstbild - Fremdbild, Umfeldbeschreibung, Erfolg beginnt mit Zielsetzung, Motivation, Ebenen der Lernfähigkeit, positive Ausstrahlung, Kreativität Zeit- und Streßmanagement Konfliktmanagement
Didaktische Grundsätze
Neben der theoretischen Erarbeitung des Lehrstoffes kommt der
ständigen Übung eine gleichwertige Bedeutung zu.
Der fächerübergreifende Unterricht bzw. der Projektunterricht hat als Unterrichtsmethode eine große Bedeutung. Besonders in der Einübungsphase der Lehrinhalte sind die Unterrichtsmethoden und auch die Organisationsformen des Unterrichtes sorgfältig auf den Lehrstoff bzw. Übungsstoff abzustimmen.
Die organisatorischen und Technischen Rahmenbedingungen, insbesondere bei fächerübergreifendem Unterricht und Projektunterricht, sind im größtmöglichen Ausmaß zu schaffen.
Pflanzenbau
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Vermittlung der bodenkundlichen, botanischen und pflanzenbaulichen Grundlagen ist das Ziel dieses Unterrichtsgegenstandes.
Die Schwerpunktsetzungen sollen im Hinblick auf die gängigen Gemüsekulturen erfolgen.
Die Grundsätze des biologischen Landbaues sind zu vermitteln. Lehrstoff Pflanzenernährung Maßnahmen zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit Pflanzenschutz allgemein und speziell im Gemüsebau Fruchtfolgegestaltung im Feldgemüsebau
Kartoffel
Didaktische Grundsätze
Dem Unterrichtsprinzip der Praxisnähe und Anschaulichkeit ist größtes Augenmerk zu schenken. Der Unterricht ist durch Feldbegehungen, durch Anlegen von Versuchen und durch Exkursionen zu bereichern. Die Schwerpunktsetzung ergibt sich aus der regionalen wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen Gemüsearten. Die Erfahrungswelt der Schüler ist einzubinden. 1 Schularbeit.
Gemüsebau
Bitdungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der notwendigen Kenntnisse für die gängigen Gemüsekulturen unter 8edachtnahme auf Boden-, Klima-, Arbeits-, Betriebs- und Marktverhältnisse. Insbesondere sind neben den produktionstechnischen Fragen zu behandeln:
Wirtschafts- und Marktkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Aufbauend auf der volkswirtschaftlichen Vorbildung und Grundausbildung sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die die Schüler zum wirtschaftlichen Denken und Handeln anleiten und zur Erfassung der jeweiligen Marktsituation befähigen. Eine Erziehung zu marktkonformem Verhalten in Erzeugung und Absatz ist notwendig. Auf dieser Grundlage soll der Schüler wirtschaftliche Entscheidungen fällen lernen.
Das Interesse am Wirtschaftsgeschehen ist zu wecken und das Verständnis für andere Berufsgruppen zu fördern. Im Hinblick auf die schwierige Stellung der Landwirtschaft in Produktion und Vermarktung ist die Gemeinschaftsgesinnung und die Bereitschaft zu überbetrieblicher Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu fördern. Das wirtschaftskundliche Wissen ist im großen Zusammenhang der unternehmerischen Kompetenz zu sehen und als ein wesentlicher Teil der unternehmerischen Fähigkeiten den Schülern bewußt zu machen.
Lehrstoff
Gesundenzahl38304
"") Unterricht in Schülergruppen
Der Lehrstoff und das Stundenausmaß der 3. Schulstufe entspricht dem Lehrstoff und dem Stundenausmaß der Anschlußlehre.
Deutsch (einschließlich Schriftverkehr)
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, sich in Wort und Schrift klar und richtig auszudrücken. Sie sollen in der Lage sein, den privaten und beruflichen Schriftverkehr ordnungsgemäß durchzuführen. Gute Ausdrucksweise und sicheres Auftreten sind bei Rede und Diskussion zu schulen. Das Erzählen ist zu üben. Das Interesse am Lesen als Möglichkeit persönlicher und beruflicher Weiterbildung ist zu fördern.
Rechnen
Eildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, im Berufsleben anfallende rechnerische Probleme zu erfassen und sicher zu lösen. Die Sicherheit in der Beherrschung der Grundrechnungsarten als Voraussetzung für das berufliche Rechnen ist zu verbessern. Die Schüler sind zu genauer und sorgfältiger Arbeit zu erziehen.
Lehrstoff
Agrarpolitische Grundfragen und aktuelle Themen Der Bauer in der Politik
didaktische Grundsätze
Die Bedeutung der Politik als Mittel zur Gestaltung eines friedvollen Zusammenlebens von Menschen, interessensgruppen und Völkern ist wiederholt herauszustreichen. Das Interesse der Schüler für aktuelle politische Vorgänge in Gemeinde und Staat ist mit Hilfe von Publikationen und Massenmedien zu wecken.
Leibesübungen
Der Unterrichtsgegenstand Leibesübungen ist im Praktischen
Unterricht "Reiten" integriert.
Pflanzenbau und Weidewirtschaft
Bitdungs- und Lehraufgabe
Aufgabe des Unterrichtsgegenstandes ist es, den Schülern ein solides Wissen über Bodenkunde, Pflanzenkunde, Kultur und Nutzung von Grünland- und Ackerpflanzen zu vermitteln. Dabei ist besonders auf das Verantwortungsbewußtsein gegenüber der Erhaltung der Kulturlandschaft Wert zu legen. Die Eigenheiten des Produktionsgebietes, die regionalen Verhältnisse sowie aktuelle agrarpolitische Rahmenbedingungen sind zu berücksichtigen. Lehrstoff 1. Schulstufe
4.1. Ackerbau Getreide und Mais
Sonstige Futterpflanzen für Pferde 4.2. Grünland (allgemein) Dauergrünland, Wechselgrünland, Weide Pflanzenbestand Giftpflanzen
Didaktische Grundsätze
Besonderer Wert ist auf entsprechendes Anschauungsmaterial aus der Praxis bzw. am Tier selbst zu legen. Die Verwendung von geeigneten Zeichnungen, Bildmaterial und Präparaten im Unterricht soll den entsprechenden Bezug zwischen Theorie und Praxis herstellen. Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Reittheorie
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Beherrschung der Reitlehre auf dem Niveau der Klasse A bzw. der Klasse L und die allgemeinen Grundlagen zur wirksamen Trainingsplanung und Trainingsgestaltung sowie zur Unterrichtserteilung sind das Bildungsziel,
Den Schülern sollen die Grundlagen zur Erstellung von Ausbildungsplänen für Reiter sowie von Ausbildungsprogrammen für junge Pferde vermittelt werden.
Lehrstoff
Handwerkliches Können, Fertigkeiten und Arbeitstechniken sollen für die künftige Arbeit des Schülers sowie für die Werterhaltung und Wertvermehrung von Gebäuden, Maschinen und Geräten vermittelt werden. Auf die Veredelungs- und Vermarktungsmöglichkeiten dei am Betrieb erzeugten Produkte ist Bedacht zu nehmen.
Es ist auf Ordnung, Genauigkeit, Sorgfalt, Selbständigkeit, Unfall- und Brandverhütung zu achten.
Die in der Reitpraxis gesteckten Ziele sind mit konsequentem Nachdruck zu verfolgen und deren Erreichen ist anzustreben.
Lehrstoff 1. Landwirtschaft:
Die Lehrinhalte des Lehrgegenstandes Praktischer Unterricht der Berufsschute Fachrichtung Landwirtschaft sind nach Maßgabe der vorhandenen Zeit und mit entsprechender Schwerpunktsetzung zu vermitteln.
Reiten: 1. Schulstufe
Das Niveau des Reiterpasses ist bis zum Ende der 1. Schulstufe zu
erreichen.
longieren (aufrechte Körperhaltung, ruhige Schenkellage, unabhängige Hände)
Dressur (frei reiten in Abteilung und Verteilung, Üben von Hufschlagfiguren, Hilfengebung zur Entwicklung der Gangarten und Übergänge)
Springen (Erlernen und Festigen des leichten Sitzes, Cavalettiarbeit)
Versammeln - Verstärken
Fahren im ungarischen Stil zweispännig: Verschnallen der Leinen Haltung und Gebrauch der Leinen Haltung der Peitsche
Veterinärkunde: 1. und 2. Schulstufe
Demonstration anatomischer Präparate und Vergleiche am Pferd Beurteilung des gesunden Pferdes, Messen und Fühlen von Puls, Körpertemperatur, Atmung
Hufkontrolle Beurteilung beim Vorführen Zahnaltersbestimmung Das kranke Pferd
Wundbehandlung und Erste Hilfe bei Verletzungen Verbandslehre Medikamente verabreichen Erkennen von Koliken Erkennen von
Lahmheiten
Besprechung aktueller Fälle aus dem Bestand Die Stallapotheke Fortpflanzung Besichtigung und Mitarbeit auf der Deckstation, Rossekontrolle, Fohlenbeurteilung
Exterieurlehre Beschreibung des Pferdes nach dem Nationale Rassetypische Merkmale
Vorführen Vermessen Exterieurbeurteilung (Schwerpunkt Stellungen)
Gesamtstundenzahl3838 !38
*) Unterricht in Schülergruppen
**) Unterricht in 2 Schülergruppen möglich
***) Alle Klassen einer Schule sind zusammenzufassen
Freigegenstände
i Lebende Fremdsprache-7-
~ Informatik (EDV)*)-tt
Aktuelle Fachgebiete-1_ -
Chorgesang/Spielmusik***)111
Jagd/Fischerei1t1
Erste-Hilfe-Kurs in Blockform: 8 Doppelstunden in der 2. Schulstufe
Hauswirtschaft: Kurs in Blockform in der 2. und 4. Schulstufe Vorträge zu ausgewählten Fachgebieten ab der 2. Schulstufe Spezialkurse während der Praxisstufe und in der 4. Schulstufe
Deutsch
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, sich in Wort und Schrift klar und richtig auszudrücken. Sie sollen in der Lage sein, aus Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem das Wesentliche zu verstehen und festzuhalten, wiederzugeben und dazu sachlich Stellung zu nehmen. Gute Ausdrucksweise und sicheres Auftreten sind bei Rede und Diskussion zu schulen. Das Erzählen ist zu üben.
Es ist der im Berufsleben gebräuchliche Schriftverkehr zu vermitteln. Das Interesse am Lesen als Möglichkeit persönlicher und beruflicher Weiterbildung ist zu fördern. Die Schüler sind mit den geistigen Strömungen in der Literatur sowie mit der Körpersprache als Ausdrucksmittel zu konfrontieren.
Lehrstoff 1. Schulstufe
Musische Bildung
Bitdungs- und Lehraufgabe
Der Begriff "Musische Bildung" umfaßt ein breites Spektrum, das weit
über das rein Musikalische hinausgeht.
Die Schüler sollen in diesem Gegenstand Freude und Interesse am Musischen gewinnen und zur sinnvollen Freizeitgestaltung angeregt werden. Sie sind zum kritischen und wertenden Sehen und Hören anzuleiten.
Schlüsselqualifikationen wie Kreativität und Toleranz sind am Beispiel des musischen erkennbar und erfahrbar zu machen.
Lehrstoff 1., 2. u. 4. Schulstufe 1. Musikerziehung:
Notenschrift Einfache Stimmbildung und Atemtechnik Einstimmige und mehrstimmige Lieder
Volkslieder und andere Lieder, die dem Jahreslauf und dem Fest- und Lebenskreis entsprechen
Religiöse Lieder
Instrumentales Musizieren in Gruppen, Spielen geeigneter Lehrwerke
und Musikstücke
Musikalische Gestaltung von Feiern
Ausgewählte Beispiele des Musikschaffens verschiedener Zeitepochen
Eiweißreiche Futterpflanzen und ihre Gemenge Eiweißarme
Futterpflanzen und ihre Gemenge 3. Grünland:
Pflanzenbestand Dauergrünland, Wechselgrünland Weidewirtschaft Pflegemaßnahmen und Verbesserungsmöglichkeiten 6. Pflanzenbauliche
EDV-Programme:
Düngebemessung und Bilanzierung Pflanzenschutzprogramme Schlagkartei
Aktuelle Förderungsprogramme 7. Futterkonservierung: Heubereitung
Gärfutterbereitung Nährstoffverluste 8. Feldgemüsebau:
Wirtschaftliche Bedeutung
Regional bedeutsame Kulturpflanzen Anbaumethoden und Kulturmaßnahmen Ernte, Lagerung, Vermarktung
Obstbau
Eildungs- und Lehraufgabe
Es sind Grundkenntnisse der Erzeugung, Verwertung und Vermarktung verschiedener Obstarten sowie von Verarbeitungsprodukten zu vermitteln. Je nach regionalen Verhältnissen ist die Vermittlung des Lehrstoffes auf den Selbstversorgerobstbau oder den Erwerbsobstbau auszurichten. Im Bereich des Selbstversorgerobstbaues sind besonders jene Obstarten und -Sorten zu behandeln, deren Kultur ohne intensive Pflege empfohlen werden kann.
Lehrstoff 1. Schulstufe
Fähigkeiten, die bei bestimmten betrieblichen Gegebenheiten sinnvollen Mechanisierungsketten und Arbeitsverfahren unter Einbeziehung überbetrieblicher Verfahrenslösungen auszuwählen und ökonomisch zu bewerten,
Fähigkeiten im Umgang mit einschlägigen EDV-Programmen, die technischen Belange zur A6legung der Traktorfahrprüfung und für die Anrechenbarkeit von einem Lehrjahr in den Berufen Landmaschinenmechaniker und Schlosser sind weitgehend abzudecken.
Lehrstoff 1. Landtechnik: 1. Schulstufe
Lehrstoff und didaktische Grundsätze
Die jeweils konkrete Problemstellung und die didaktischen Grundsätze und vom Lehrer unter Einbeziehung der Schulgemeinschaft auszuarbeiten und zu Beginn des Unterrichtsjahres der Schulbehörde vorzulegen. s liegt im Sinne dieses Gegenstandes, darf im Verlauf eines Unterrichtsjahres nach Möglichkeit mehrere Themenbereiche aufeinander folgend behandelt werden.
Der Unterricht kann auch in Bockform gehalten werden, um Projektarbeiten bzw. Gruppenarbeiten besser zu ermöglichen. Sei entsprechender Klassenschülerzahl und gegebener Interessenslage können auch zwei Fachgebiete von je einer Schülergruppe parallel bearbeitet werden.
Praktischer Unterricht
Eildungs- und Lehraufgabe
Das erworbene theoretische Wissen ist durch den praktischen Unterricht in eine auf die Berufstätigkeit ausgerichtete, zeitgemäße Farm umzusetzen.
Das Erkennungsverm6gen ist zu schulen, die Beobachtungsgabe für Vorgänge in der Natur und in der landwirtschaftlichen Produktion ist zu fördern. Der Versuchstätigkeit ist eine besondere Bedeutung beizumessen.
Handwerkliches Können, Fertigkeiten und Arbeitstechniken sollen für die künftige Arbeit des Schülers sowie für die Werterhaltung und Wertvermehrung von Gebäuden, Maschinen und Geräten vermittelt werden. Auf die Veredelungs- und Vermarktungsmöglichkeiten der am Betrieb erzeugten Produkte ist Bedacht zu nehmen.
Es ist auf Ordnung, Genauigkeit, Sorgfa4t, Selbständigkeit, Unfall- und Brandverhütung zu achten.
Die Vermittlung der in den Fertigkeitenkataloge
, angeführten handwerklichen Fähigkeiten, insbesondere jener, die
für die gesetzlich geregelte Anrechnung von Lehrzeiten gefordert
sind, ist ein zentrales Bildungsziel.
Lehrstoff 1. Landtechnik und Baukunde
1.2. Kunststoffbe- und -verarbeitung:
Werkzeuge, Techniken, Anwendungsbeispiele. 1.3. Baukunde:
Werkzeuge und Maschinen, Hege und Instandhaltung, Materialkunde, Baustoffe, Lagerung, Fertigkeiten und Arbeitstechniken, Mauerwerk, Isolierung, Verputz und Wärmedämmung, Betonieren, Instandsetzungsarbeiten.
3.2. Tierhaltung:
Umgang mit Tieren und Pflege von Tieren, Stallhygiene und Gesundheitskontrolle, Klauenpflege; Tierbeurteilung, Abstammungsnachweis und Leistungsdaten;
Futtermittelkunde, -vorbehandlung und -4agerung; Futterbeurteilung;
Futterberechnung, Rationserhebung und Futtervoranschlag; Fütterung;
tiergerechte Haltung; Aufzeichnungen über Stallgeschehen, Versteigerungskatalog; Rinder- und 5auenplaner; Melkarbeit, Milchbehandlung und -verarbeitung; Wartung und Pflege van Melkeinrichtungen;
Hausschlachtung und Fleischverarbeitung, Vermarktung. 3.3.
Betriebswirtschaft und Buchführung:
Betriebserhebungen; Erarbeitung von Betriebsmodellen;
Betriebsplanung; Dokumente am Bauernhof (Einheitswertbescheid, Grundbuchsauszug), Hofchronik; EOV; Auswertung von Buchführungsergebnissen und anderen Aufzeichnungen. 3.4, Obstbau:
Pflanzung, Schnitt, Erziehung; Pflege alter Obstbäume; Vermehrung und Veredelung; Ernte, Sortieren, Lagerung; Verarbeitung, Vermarktung.
Didaktische Grundsätze
Der praktische Unterricht hat in direktem Zusammenhang mit dem
theoretischen Unterricht zu stehen.
Der Lehrstoff ist entsprechend dem theoretischen Unterricht auf die Schulstufen aufzuteilen. Die jeweils gültigen Fertigkeitenkataloge sind einzuhalten. Es muß gewährleistet sein, daß jeder Schüler das gesamte Praxisprogramm absolviert. Dies ist durch Führung von Aufzeichnungen nachzuweisen.
Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schu4e selbst nicht in ausreichendem Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten Praxisbetrieben durchzuführen.
Der Unterricht erfolgt in praxisgerechten Gruppengrößen. die Grundsätze der Unfallverhütung sowie Sicherheitsvorschriften und -vorkehrungen sind genau zu beachten. Auf typische Arbeitsunfälle ist hinzuweisen.
Bei der Vermittlung von Arbeitstechniken und insbesondere bei Arbeitsunterweisungen und Arbeitsanleitungen sind die Grundsätze der Ergonomie zu beachten und mitzuvermitte4n.
Unfallverhütung und Ergonomie sollen auch den die Aufzeichnungen einfließen.
Richtige Arbeitsmethoden und des jeweils neueste Stand der Technik sind zu berücksichtigen. Der praktische EDV-Einsatz ist in den einzelnen Erzeugungssparten zu vermitteln.
Kurse, wie z.B. Melkkurs, Klauenpflegekurs, Fleischverwertungskurs, Forstliche Arbeitslehre usw. können in Blockform im Rahmen der einzelnen Praxisgegenstände durchgeführt werden.
In der 4. Schulstufe kann der praktische Unterricht auch in Projektarbeiten einbezogen werden.
Hauswirtschaft (als Seminar)
Bitdungs- und Lehraufgabe
Den Schülern ist die Stellung der Hauswirtschaft im Gesamtbetrieb bewuf5t zu machen. Sie sollen lernen, die Arbeit der Bäuerin in Familie, Haus und Hof richtig einzuschätzen. Sie sollen Verständnis bekommen für die richtige Arbeitssaufteilung zwischen Mann und Frau, für die notwendigen finanziellen Mittel und eine zweckmäßige Einrichtung und Ausstattung des Haushalts. Möglichkeiten und Wege zur Verhinderung einer Überbelastung der Frau sind aufzuzeigen.
Anlage B3
LEHRPLAN DER FACHSCHULE, FACHRICHTUNG LANDWIRTSCHAFT
Sonderform - "LANDWIRTSCHAFT und BAUGEWERBE"
I. Allgemeines:
Seite 349
Freigegenstände
Lebende Fremdsprache2 (1 - 2)
Informatik (EDV) ")1
Maschinschreiben1
Aktuelle Fachgebiete1
Chorgesang/Spielmusik***)1
Die Sonderform "Landwirtschaft und Baugewerbe" soll die im landwirt-Erste-Hilfe-Kurs in Blockform: 8 Doppelstunden schaftlichen
Nebenerwerb häufige Kombination - Landwirtschaft und Hauswirtschaft:
Kurs in Blockform
Maurer - auch in der Ausbildung kombinieren. Traktorführerkurs:
geblockt im Juni Vorträge zu ausgewählten Fachgebieten
Dieser Lehrplan der Sonderform "Landwirtschaft und Saugewerbe" baut auf dem Lehrstoff der 1. Schulstufe der landwirtschaftlichen Fachschule auf.
Einstiegsvoraussetzung in diese Sonderform ist daher der erfolgreiche Abschluß der 1. Schulstufe einer landwirtschaftlichen Fachschule der Fachrichtung Landwirtschaft.
Die genannte Sonderfarm wird nur in der 2. Schulstufe geführt. Mit der Absolvierung der 2. Schulstufe hat der Schüler die landwirtschaftliche Grundausbildung abgeschlossen.
Der Ersatz von Lehrzeiten aufgrund der Ausbildung nach diesem Lehrplan ist in der Verordnung Nr. 258 zum Berufsausbildungsgesetz 1969 i.d.F. der 8erufsausbildungsgesetznovelle 1992, BGBLNr. 2311993, geregelt.
3-wöchige Ausbildung im Bauwirtschaftszentrum (außerhalb der Unterrichtszeit)
Deutsch
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
11Aathematik
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
II. Allgemeine Bildungsziele:
Die allgemeinen Bildungsziele entsprechen dem geltenden Lehrplan für Land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen.
Zusammen f38 i
') Unterricht in Schülergruppen
'*) Unterrichtserteilung erfolgt an der Berufsschule für Baugewerbe
Freistadt
**') Alle Schüler einer Schule sind zusammenzufassen Lebende Fremdsprache Englisch
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Politische Bildung und Heimatkunde
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Leibesübungen
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Leibesübungen haben der physischen und psychischen Entwicklung der 5chülerzu dienen. Die körperliche Leistungsfähigkeit ist zu trainieren, Freude und Interesse an sportlicher Betätigung sind zu wecken.
Der Unterricht in Leibesübungen soll Gemeinschaftssinn, Fairness und Verantwortungsbewußtsein, Konzentration und Ausdauer fördern. Insbesondere ist das Programm des Turnunterrichtes auf die körperliche Arbeitsbelastung in der Landwirtschaft und im Baugewerbe abzustimmen (Arbeitsgymnastik}.
Lehrstoff Bewegungsgymnastik verschiedener Art Ausgleichsübungen zur Vorbeugung von Haltungsschäden Ergonomische Übungen Arbeitsgymnastik Geräteturnen Bodenturnen (Übungen einfacher Art} Konditionsübungen Leichtathletik (Lauf-, Sprung-, Wurf- und Stoßdisziplinen) Schwimmen
Wintersport (Schilaufen, Eislaufen, Eisstockschießen) Lauf- und Ballspiele
Wettkämpfe
Didaktische Grundsätze
Bei der Auswahl des Lehrstoffes ist auf örtliche Gegebenheiten und die entwicklungsbedingte Belastbarkeit der Schüler zu achten. Jede Möglichkeit des Übens im Freien ist wahrzunehmen. Die Übungen sollen so durchgeführt werden, daß sie den Schülern Freude bereiten. Die Turnübungen sollen einen Ausgleich zur einseitigen körperlichen Arbeit darstellen und Haltungsschäden vorbeugen helfen. Der Gesundheit und Sicherheit der Schüler ist größte Aufmerksamkeit zu widmen. )Ordnung und Disziplin ist bei allen Übungen und Spielen zu halten.
ine Unterrichtseinheit soll in Aufwärmen {Grundübungen), 1- eistungsibungen bzw. Kampfspiele und Ausklang (körperliche Beruhigung) gegliedert werden.
hur Förderung des Gemeinschaftssinnes und des Leistungswillens sind Vergleichskämpfe durchzuführen.
der Zusammenhang zwischen Leibesübungen und körperlicher Betätigung
im Beruf ist bewußt zu machen.
Musische Bitdung
Fachrechnen
Eildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen berufsbezogene Berechnungen durchführen können Sie sollen mit Fertigkeiten in den für den Maurer bzw. Schalungsbau notwendigen fachlichen Rechnungen vertraut sein. Sie sollen Forme Sammlungen und Tabellen einsetzen sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechengeräte benützen können.
Die Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sollen zusätzlich den Pythagoräischen Lehrsatz als auch Winkelfunktionen anwenden können; Sie sollen auch komplexe Aufgaben zu einze4nen Lehrstoffinhalten lösen können.
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Bautechnik
Eildungs- und Lehraufgabe
Dis Schüler sollen die im Beruf verwendeten Bau- und Hilfsstoffe, Werkzeuge, Baumaschinen und Geräte sowie Konstruktionen nach dem Stande der Technik kennen und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit auswählen können.
Sie sollen im besonderen facheinschlägige Kenntnisse über die Betontechnologie haben.
Sie sollen über berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften sowie über Umweltschutzmaßnahmen im Baubereich Bescheid wissen. Die Schüler der Leistungsgruppe im vertieften Bildungsangebot sollen zusätzlich baugeschichtliche Kenntnisse haben sowie über Erhaltung von Bauten, Bauadministration und spezielle vorbereitende Arbeiten Bescheid wissen; sie sollen auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffen Lösen können.
Lehrstoff Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften Aufbau eins
Bauwerkes
Werkzeuge Kleingeräte
Bockgerüste: Einsatz, Wirkungsweise und Instandhaltung Baumaschinen für Mörtel- und Betonherstellung: Einsatz, Wirkungsweise,
Instandhaltung
Bau- und Hi4fsskoffe: Arten (natürliche und künstliche}
Eigenschaften
Verarbeitung Lagerung
Beton
Konstruktionen: Erdarbeiten, Pölzungen, Fundierungen Mauerwerk (Arten, Verwendungszweck), Ziegelverbände mit NF und großformatigen Bausteinen, Natursteine
Grundlagen der Betontechnologie Arbeiten mit unbewehrtem Betan
Umweltschutz im Baubereich
Lehrstoff der Vertiefung:
Traditionelle Baustile und Bauformen, Bauberichte, Wasserhaltung
Komplexe Ausgaben: Pölzungen, Fundierungen
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist das Vorkommen der Themen in der Praxis des Lehrberufes Maurer bzw. Schalungsbauer. Der Unterricht hat in Querverbindungen zu den anderen Pflichtgegenständen des Fachunterrichtes zu erfolgen; insbesondere ist vorzusorgen, daß die theoretischen Vorkenntnisse für die Arbeiten im Unterrichtsgegenstand "Praktische Arbeit" den Schülern rechtzeitig vermittelt werden.
Die Sicherheitsvorschriften und die Umweltschutzmaßnahmen im Baubereich sind nicht gesondert, sondern im Zusammenhang mit den einzelnen betroffenen Themenbereichen zu vermitteln. Lehrstoff Maßeinheiten Umrechnen von Maßstäben
Berechnen von Mauerlängen und Mauerhöhen Bauflächenberechnungen
Einfache Massenberechnungen
Berechnung von Mischungsverhältnissen
Lehrstoff der Vertiefung:
Einfache Anwendungen des Pythagoräischen Lehrsatzes Komplexe
Aufgaben: Bauflächen- und Massenberechnungen
Didaktische Grundsätze
Die Lehrstoffinhalte sind nach Sachgebieten aufzubauen und den Erfordernissen für eine zeitgemäße Ausbildung anzupassen. Es ist an die vorhandenen Rechenkenntnisse anzuknüpfen. Etwaige auftretende Mängel in den Grundkenntnissen des Rechnens sind bei der Lösung fachlicher Aufgaben zum Gegenstand besonderer Übung zu machen.
Der Erarbeitung und Sicherung von praxisüblichen Lösungsvorgängen ist Vorrang vor dem nur formalen Rechnen zu geben,
Eine Abstimmung der Lehrinhalte mit dem Unterrichtsgegenstand
Mathematik ist vorzunehmen.
Je Semester 1 Schularbeit.
Fachzeichnen
Eildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen Entwurfsskizzen normgerecht und sauber, Entwurfs- , Fertigungs- und Zusatzzeichnungen zeitgemäßer Maurer- und Schalungsbauarbeiten unter Berücksichtigung der verschiedenen Konstruktionsarten anfertigen können.
Sie sollen Baupläne lesen, nach diesen arbeiten und erforderliche
Berechnungen anstellen können.
Lehrstoff Grundlagen des Fachzeichnens:
Linien, Beschriftung, Bemaßung, Maßstäbe Darstellen von Wand- und Mauerkörpern (einfach): Grundriß, Schnitt und Ansicht Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis für die wichtigsten Arbeiten des Berufes, die einer Planung durch Zeichnungen bedürfen. Die Zeichenbeispiele sind berufsbezogen auszuwählen und auf die einschlägigen Normen ist Bedacht zu nehmen.
Zwecks Bereitstellung von Zeichnungen für die Anfertigung von Werkstücken ist besonders auf die Querverbindung zum Unterrichtsgegenstand "Praktische Arbeit" zu achten. Das räumliche Vorurteilungsvermögen ist besonders zu schulen. Bei allen Konstruktionen ist der Zusammenhang zwischen zweckbestimmter Farm (Belastung) und werkstoffgerechter Ausführung (Festigkeit) aufzuzeigen.
Pflanzenbau
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1997, 54. Stück, Nr. 92
Waldwirtschaft
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Obstbau
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Tierhaltung
Die Bestimmungen des Lehrplanes dir Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Landtechnik und Baukunde
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Betriebswirtschaft und Buchführung
die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaff, sind anzuwenden.
Wirtscharts- und Marktkunde
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft. sind anzuwenden.
Praktischer Unterricht
Bitdungs- und Lehraufgabe
L7as erworbene theoretische Wissen ist durch den praktischen Unterricht in eine auf die Berufstätigkeit ausgerichtete, zeitgemäße Form umzusetzen.
Das Erkennungsvermögen ist zu schulen, die Beobachtungsgabe für Vorgänge in der Natur und in der landwirtschaftlichen Produktion ist zu fördern. Der Versuchstätigkeit ist eine besondere Bedeutung beizumessen.
Handwerkliches Können, Fertigkeiten und Arbeitstechniken sollen für die künftige Arbeit der Schüler sowie für die Werterhaltung und Wertvermehrung von Gebäuden, Maschinen und Geräten vermittelt werden.
Auf die Veredelungs- und Vermarktungsmöglichkeiten der am Betrieb erzeugten Produkte ist Bedacht zu nehmen.
Es ist auf Ordnung, Genauigkeit, Sorgfalt, Selbständigkeit, Unfall- und Brandverhütung zu achten.
Die Vermittlung der in den geltenden Fertigkeitenkatalogen angeführten handwerklichen Fähigkeiten, insbesondere jener, die zur Anrechnung von Lehrzeiten im Beruf Maurer gefordert sind, ist ein zentrales Bildungsziel.
Lehrstoff 1. Landtechnik, Holzbearbeitung und Waldwirtschaft 1.1.
Metallbearbeitung und Landmaschinenpflege:
Werkstätte, Werkzeuge, Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge und Geräte, Materialkunde, verschiedene Fertigkeiten und Techniken der Metallbe- und -verarbeitung (Niet- und Schraubenverbindungen, Schmieden, Härten, Schärfen, Oberflächenbehandlung, Grundkenntnisse der Schweißtechnik), einfache technische Zeichnungen, Werkstücke; Wartung und Pflege des Traktors und anderer Landmaschinen, einfache Reparaturarbeiten, Einstellarbeiten an Motoren, Landmaschinen und Geräten, praktischer Einsatz von Landmaschinen, Lesen von Reparatur- und Wartungsplänen.
1.2. Kunststoffbe- und -verarbeitung:
Werkzeuge, Techniken, Anwendungsbeispiele. 1.3. Holzbearbeitung:
Werkzeuge; Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge und Geräte;
Lagerung, Pflege und Auswahl der Hölzer; verschiedene Fertigkeiten und Techniken; Holzschutz; Werkskizzen, einfache Werkstücke;
Reparaturen, Restaurierungsarbeiten.
Seite 351
1.4. Waldwirtschaft:
Forstliche Erkennungs- und Bestimmungsübungen; Bestandesbegründung;
Kulturpflege; Durchforstung und Holzernte im Schwach- und Starkholz;
Handhabungsübungen und Instandhaltung von Forstwerkzeugen, Motorsäge und sonstigen Forstmaschinen; Beurteilung des Waldzustandes;
Erhaltung von Bringungswegen.
Pflanzenkundliche, bodenkundliche und pflanzenbauliche Übungen (Erkennungs-, Bestimmungs- und Beurteilungsübungen); Erstellen vors Fruchtfolge- und Düngungsplänen, Ackerschlagkartei; Badenbearbeitung, Anbau-, Pflege- und Erntearbeiten; Lagerung und Futterkonservierung; Wirtschaftsdüngerbehandlung; Düngeroptimierung, Pflanzenschutzmaßnahmen.
2.2. Tierhaltung:
Umgang mit Tieren und Pflege von Tieren, Stallhygiene und Gesundheitskontrolle, Klauenpflege; Tierbeurteilung, Abstammungsnachweis und Leistungsdaten;
Futtermittelkunde, -vorbehandlung und -lagerung; Futterbeurteilung;
Futterberechnung, Rationserhebung und Futtervoranschlag; Fütterung;
tiergerechte Haltung; Aufzeichnungen über Stallgeschehen, Versteigerungskatalog; Rinder- und Sauenplaner; Melkarbeit, Milchbehandlung und -verarbeitung; Wartung und Pflege von Melkeinrichtungen;
Hausschlachtung und Fleischverarbeitung, Vermarktung. 2.3.
Betriebswirtschaft und Buchführung:
Betriebserhebungen; Erarbeitung von Betriebsmodellen;
Betrisbsplanung; Dokumente am Bauernhof (Einheitswertbescheid, Grundbuchsauszug}, Hofchronik; EDV; Auswertung von Buchführungsergebnissen und anderen Aufzeichnungen.
2.4. Obstbau:
Pflanzung, Schnitt, Erziehung; Pflege alter Obstbäume; Vermehrung und Veredelung; Ernte, Sortieren, Lagerung; Verarbeitung, Vermarktung.
3.2. Werkzeuge, Geräte, Maschinen:
Bau und Funktion von Baumaschinen für Maurer- und Stahlbetonarbeiten Handhabung, Einsatz und Pflege Bockgerüste (Errichtung, Instandhaltung} 3.3. Arbeitstechniken und Arbeitsverfahren:
Mörtelbereitung
Herstellen verschiedener Mauerwerkskörper (Nf-Ziegel und großformatige Bausteine, Natursteine)
Didaktische Grundsätze
Der praktische Unterricht hat in direktem Zusammenhang mit dem
theoretischen Unterricht zu stehen.
Der Lehrstoff ist entsprechend dem theoretischen Unterricht auf die Schulstufen aufzuteilen. Die jeweils gültigen Fertigkeitenkataloge sind einzuhalten. Es muß gewährleistet sein, daß jeder Schüler das gesamte Praxisprogramm absolviert. Dies ist durch Führung von Aufzeichnungen nachzuweisen.
Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schule selbst nicht in ausreichendem Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten Praxisbetrieben durchzuführen.
Der Unterricht erfolgt in praxisgerechten Gruppengrößen. Die Grundsätze der Unfallverhütung sowie Sicherheitsvorschriften und -vorkehrungen sind genau zu beachten. Auf typische Arbeitsunfälle ist hinzuweisen.
Bei der Vermittlung von Arbeitstechniken und insbesondere bei Arbeitsunterweisungen und Arbeitsanleitungen sind die Grundsätze der Ergonomie zu beachten und mitzuvermitteln.
Unfallverhütung und Ergonomie sollen auch in die Aufzeichnungen einfließen.
Richtige Arbeitsmethoden und der jeweils neueste Stand der Technik sind zu berücksichtigen. Der praktische EDV-Einsatz ist in den einzelnen Erzeugungssparten zu vermitteln.
Kurse, wie z.B. Melkkurs, Klauenpflegekurs, Fleischverwertungskurs, Forstliche Arbeitslehre usw. können in Blockform im Rahmen der einzelnen Praxisgegenstände durchgeführt werden.
In der 4. Schulstufe kann der praktische Unterricht auch in Projektarbeiten einbezogen werden.
Hauswirtschaft (als Seminar)
Bldungs- und Lehraufgabe
Den Schülern ist die Steifung der Hauswirtschaft im Gesamtbetrieb bewußt zu machen. Sie sollen lernen, die Arbeit der Bäuerin in Familie, Haus und Hof richtig einzuschätzen. Sie sollen Verständnis bekommen für die richtige Arbeitsaufteilung zwischen Mann und Frau, für die notwendigen finanziellen Mittel und eine zweckmäßige Einrichtung und Ausstattung des Haushalts, Möglichkeiten und Wege zur Verhinderung einer Überbeiastung der Frau sind aufzuzeigen.
LEHRPLAN DER FACHSCHULE, FACHRICHTUNG LANDWIRTSCHAFT
Sonderform - "LANDWIRTSCHAFT UND URLAUB AM BAUERNHOF"
I. Allgemeines:
Lehrstoff 2. und 4. Schulstufe
Zusammen38 I
') Unterricht in Schülergruppen
") Unterrichtserteilung durch einschlägige Lehrkräfte der
gewerblichen Berufsschule
**') Alle Schüler einer Schule sind zusammenzufassen
Freigegenstände
Informatik (EDV) ')1
Chorgesang/Spielmusik"`)1-
Deutsch
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Mathematik
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Politische Bildung und Heimatkunde
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Lebende Fremdsprache Englisch
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Leibesübungen
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Leibesübungen haben der physischen und psychischen Entwicklung der Schüler zu dienen. Die körperliche Leistungsfähigkeit ist zu trainieren, Freude und Interesse an sportlicher Betätigung sind zu wecken.
Seite 353
Der Unterricht in Leibesübungen soll Gemeinschaftssinn, Fairness und Verantwortungsbewußtsein, Konzentration und Ausdauer fördern. Insbesondere ist das Programm des Turnunterrichtes auf die körperliche Arbeitsbelastung in der Landwirtschaft und im Gastgewerbe abzustimmen (Arbeitsgymnastik).
Lehrstoff Bewegungsgymnastik verschiedener Art, Ausgleichsübungen zur Vorbeugung von Haltungsschäden
Ergonomische Übungen, Arbeitsgymnastik Geräteturnen, Bodenturnen (Übungen einfacher Art) Konditionsübungen
Leichtathletik (Lauf-, Sprung-, Wurf- und Stoßdisziplinen) Schwimmen Wintersport (Schilaufen, Eislaufen, Eisstockschießen) Lauf- und Ballspiele, Wettkämpfe
Didaktische Grundsätze
Bei der Auswahl des Lehrstoffes ist auf örtliche Gegebenheiten und die entwicklungsbedingte Belastbarkeit der Schüler zu achten. Jede Möglichkeit des Übens im Freien ist wahrzunehmen. Die Übungen sollen so durchgeführt werden, daß sie den Schülern Freude bereiten. Die Turnübungen sollen einen Ausgleich zur einseitigen körperlichen Arbeit darstellen und Haltungsschäden vorbeugen helfen. Der Gesundheit und Sicherheit der Schüler ist größte Aufmerksamkeit zu widmen. Ordnung und Disziplin ist bei allen Übungen und Spielen zu halten. Eine Unterrichtseinheit soll in Aufwärmen (Grundübungen), Leistungsübungen bzw. Kampfspiele und Ausklang (körperliche Beruhigung) gegliedert werden.
Zur Förderung des Gemeinschaftssinnes und des Leistungswillens sind Vergleichskämpfe durchzuführen.
Der Zusammenhang zwischen Leibesübungen und körperlicher Betätigung
im Beruf ist bewul3t zu machen.
Musische Bildung
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Pflanzenbau
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Waldwirtschaft
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Obstbau
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Tierhaltung
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Landtechnik und Baukunde
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Betriebswirtschaft und Buchführung
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Wirtschafts- und Marktkunde
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Lebensmittelhygiene: Lebensmittelvergiftung, hygienische Speisenzubereitung, Lebensmittellagerung, Personalhygiene, hygienische Betriebsanlagen, Schädlingsbekämpfung
Informatik (EDV)
Die Bestimmungen des lehrplaner der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Nahrungsmittel- und Speisekunde
Eildungs- und Lehraufgabe Die Schüler sollen
Lehrstoff Betriebskunde (1. Semester)
Betriebsformen: - die gastgewerblichen Betriebsformen, ihre Grund- und Zusatzleistungen
Praktischer Unterricht
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Lehrstoff 1. Holz- und Metallbearbeitung
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
3.2. Servieren
Der Beruf der Servierfachkraft Persönliches Erscheinungsbild - Hygiene Mise en place der Servierfachkraft
Geräte im Restaurant, Office-Fachausdrücke Servierregeln Serviermethoden Grundlegende Serviertechniken (Tellertragen, Plateautragen, Vorlegen, Servietten falten, Tischtuch auflegen) Suppenservice Frühstücksservice - Buffet Menügedecke - Festgedecke Getränkeservice Wiener Kaffeehaus Flaschenweinservice Buffet (vom Heurigen bis zum Gala Buffet)
Didaktische Grundsätze
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Zusätzliche didaktische Grundsätze für den praktischen Unterricht Kochen und Servieren:
Auf die Kenntnis der wichtigsten Grundrezepte ist Wert zu legen. Die Zubereitungsformen der oberösterreichischen Hausmannskost mit Schwerpunkt der bäuerlichen Spezialitäten sind zu bevorzugen. Ebenso Anlage B5 Freigegenstand I LEHRPLAN DER FACHSCHULE, FACHRICHTUNG Informatik (EDV)*) W-u--4-V ~ 1 19
LANDWIRTSCHAFT *) Unterricht in Schülergruppen 5ondertorm - "Fachschule für Erwachsene" **) Unterricht in 2 Schülergruppen möglich
I. Allgemeines:
Mit dem Abschluß der "Fachschule für Erwachsene" nach diesem Lehrplan ist die landwirtschaftliche Grundausbildung im Sinne des § 2 Abs. 1 der Verordnung über die Organisationsform der landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen abgeschlossen.
II. Allgemeine Bildungsziele:
Die allgemeinen Bildungsziele entsprechen dem geltenden Lehrplan für landwirtschaftliche Fachschulen.
III. Allgemeine didaktische Grundsätze:
Die allgemeinen didaktischen Grundsätze entsprechen dem geltenden Lehrplan für landwirtschaftliche Fachschulen.
Gesamtstundenzahl38722
STUNDENTAFEL - Organisationsform "Abendschule" (Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Gesamtstundenzahl Unterrichtsgegenstände (Jahresstundenzahl (Pflichtgegenstände) ~I bei 40 Wochen/Schuljahr) Religion 8
Landw. Fachrechnen 16
Pflanzenbau ~'I 80
Waldwirtschaft 32
Obstbau20
~
Tierhaltung80
Landtechnik u. Baukunde80
f Betriebswirtschaft u. Buchführung70
Wirtscharts- u. Marktkunde32
Informatik (EDV)x)D
Aktuelle Fachgebiete**)30
~
Schulautonome Stundenfi0
Allg. Landwirtschaft
Pflanzenbau
Tierhaltung
Betriebswirtschaft und
Prakt.Buchführung
Unter-Wahlpflichtfächer i140
richt*)Metallbearbeitung
Holzbearbeitung
Maschinenpflege
Waldwirtschaft
Obstbau u. a.
Gesamtstundenzahl648
*) Unterricht in Schülergruppen
**) Unterricht in 2 Schülergruppen möglich
Landwirtschaftliches Fachrechnen
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, im Berufsleben anfallende rechnerische Probleme zu erfassen und sicher zu lösen. Sie sind zu genauer und sorgfältiger Arbeit anzuleiten.
Lehrstoff Anwendung von Schluß-, Prozent-, Flächen- und Raumberechnungen Mischungs- und Durchschnittsrechnungen zur Lösung praktischer Beispiele aus dem landwirtschaftlichen Bereich. Didaktische Grundsätze
Rechenaufgaben sollten aus dem Stoffgebiet der Fachgegenstände gewählt werden. Das Kopfrechnen und Schätzen ist zu über. Faustzahlenbücher und technische Hilfsmittel sind sinnvoll in den Unter:ichf einzubauen.
Pflanzenbau
Bitdungs- und Lehraufgabe
Aufgabe des Unterrichtsgegenstandes ist es, den Schülern ein solides Wissen über Bodenkunde, Pflanzenkunde, Kultur und Nutzung von Acker- und Grönlandpflanzen zu vermitteln. Dabei ist besonders auf das Verantwortungsbewßtsein gegenüber der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, der Fragen von (5kologie, Umwelt und Kulturlandschaft Wert zu legen. Die kulturtechnischen Maßnahmen sind unter ökologischen und Seite 358 Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1997, s4. Stück, Nr. 92
betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu sehen. Die Eigenheiten des Produktionsgebietes, die regionalen Verhältnisse sowie die Markt- und Absatzlage sind zu berücksichtigen.
Kernlehrstoff 1. Pflanzenkunde:
Bau der Pflanzen Assimilation Bedeutende Pflanzenfamilien z.
Bodenkunde:
Entstehung des Bodens Bestandteile des Bodens Bodeneigenschaften Grundsätze eines umfassenden Bodenschutzes Bodenuntersuchungen
Einspritzpumpendüsen Dieselverbrennungsverfahren Motorschmierung Kennzeichnung der Motoröle Kühlerbauarten Luftfilter
Kupplungen 4. Getriebe:
Aufbau eines Getriebes Nicht lastschaltbare Getriebe Lastschaltbare Getriebe Planetengetriebe Differential
Reduziergetriebe Zapfwellengetriebe Vierfachzapfwelle 5. Fahrwerk:
Vorderachse Lenkung Vorderradaufhängung Angetriebene Vorderachse 6.
Bremsen:
Bremssysteme Bauarten der Bremsbetätigung 7. Räder und steifen:
Bauarten Kennzeichnung Einsatzbereiche Wartung
Eigenkapitalbildung Einkommensrate Verbrauch Lohnanspruch Praktische
Durchführung der Buchführung
Didaktische Grundsätze
Dieser Gegenstand hat in enger Verbindung mit den anderen
Fachgegenständen zu stehen.
Die Einbeziehung der Schülerbetriebe in die Erstellung von Übungsarbeiten ist von besonderer Bedeutung.
Betriebswirtschaftliche Aufgaben sind den Schülern regelmäßig, auch zwischen den einzelnen Schulstufen, zu stellen. Bei Lehrausgängen und Exkursionen sollen auch die betriebswirtschaftlichen Fragen besprochen werden. Beispiele und Methoden sind im Hinblick auf die tatsächliche Anwendung in der praktischen Betriebsführung und Betriebsplanung auszuwählen.
Entsprechende Formulare und Drucksorten sind zu verwenden. Bei der Auswertung von Betriebsdaten ist der jeweilige Stand der Kleincomputeranwendung in der Landwirtschaft miteinzubeziehen. In der Buchführung ist nach den Grundsätzen der Praxisnähe, Verständlichkeit und Anwendbarkeit vorzugehen. Die aktuellen aufgelegten Drucksorten sind zu verwenden. Die Schüler sind zur Führung einer 8etriebsbuchhaltung anzuleiten. Ergebnisse und Aussagen der Buchführung sind betriebswirtschaftlich zu verwerten. Die Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung sind dem Stand der landwirtschaftlichen Praxis entsprechend zu berücksichtigen.
Der Erweiterungslehrstoff ist nach Maßgabe der regionalen und aktuellen Erfordernisse sowie der Vorkenntnisse und Interessen der Schüler auszuwählen.
Je Semester 1 Schularbeit.
Wirtscharts- und Marktkunde
Bitdungs- und Lehraufgabe
Ausgehend von volkswirtschaftlichen Grundbegriffen sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die die Schüler zum wirtschaftlichen Denken und Handeln anleiten und zur Erfassung der jeweiligen Marktsituation befähigen. Eine Erziehung zu marktkonformem Verhalten in Erzeugung und Absatz ist notwendig. Auf dieser Grundlage soll der Schüler wirtschaftliche Entscheidungen fällen lernen. Das Interesse am Wirtschaftsgeschehen ist zu wecken und das Verständnis für andere Berufsgruppen zu fördern. im Hinblick auf die schwierige Stellung der Landwirtschaft in Produktion und Vermarktung ist die Gemeinschaftsgesinnung und die Bereitschaft zu überbetrieblicher Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu fördern. In der Marktkunde ist die Bedeutung des Marketing besonders bewußt zu machen. Ein Grundverständnis für den Markt und seine Gesetzmäßigkeiten ist zu entwickeln.
Kernlehrstoff 1. Wichtige wirtschaftskundliche Begriffe 2.
Bedürfnisse und Bedürfnisbefriedigung:
Arten der Bedürfnisse (Bedürnispyramide nach Maslov)
Bedürfnisbefriedigung
Dienstleistungen Güter
---
-
--
--
'1-Politische Bitdung und Berufskunde~1
I
i Ernährungslehre und Küchenführung 2 ,
i Textilkunde11 f 1 - 2)
Mathematik
Eildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht in Mathematik soll die Schüler befähigen, die in den Fachgegenständen und im Berufsleben anfallenden rechnerischen Probleme zu erfassen und zu lösen. Die Sicherheit in der Beherrschung des mündlichen und schriftlichen Rechnens als Grundlage für das Fachrechnen ist zu verbessern. Das Vorstellungsvermögen ist zu vertiefen und zu festigen. Auf die Erziehung zu genauer und sorgfältiger Arbeit ist besonderer Wert zu legen.
Lehrstoff 1. Schulstufe:
Gesundheitslehre
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sind zu einer bewußten und sinnvollen Lebensgestaltung anzuleiten. Im Mittelpunkt des Gesundheitslehreunterrichtes soll das Bewußtsein für den Wert der Gesundheit gefördert werden. Durch die Vermittlung von Kenntnissen über die Lebensvorgänge im Körper soll dem Schüler nähergabracht werden, daß zur Gesundheit ein verantwortungsvolles Leben, die Annahme des eigenen Körpers, die Annahme auch von Krankheiten und ihre Überwindung durch sinnvolle Behandlung beitragen sollen.
Lehrstoff 1. Altgemeine Mai3nahmen zur Gesunderhaltung und Lebensführung 2. Überblick über den menschlichen Körper und die wichtigsten Lebensvorgänge
Mutter-Kind-Paß, vorgeburtliche Untersuchungen Geburt, Wochenbett Mutterschutzbestimmungen 2. Entwicklung. Ernährung, Pflege und Erziehung des Säuglings: Natürliche und künstliche Ernährung - Ernährungsstörungen Lebensweise der stillenden Mutter Pflegemaßnahmen beim Säugling (praktische Übungen) Unfallverhütung
Das Verständnis für die Verschönerung der ländlichen und städtischen Umgebung, der Häuser und Höfe durch Blumen und gärtnerische Gestaltung im Einklang mit der Natur ist zu wecken und zu fördern. Der Unterricht soll zur schöpferischen und dekorativen Gestaltung des persönlichen Lebensraumes beitragen
Lehrstoff 1. Schulstufe:
Lehrstoff 1. Schulstufe: Bodenkunde Klimakunde Botanische Merkmale und Eigenschaften der Kulturpflanzen Pflanzenernährung und Düngung Fruchtfolge Bedeutung wichtiger landw. Kulturpflanzen Bedeutung der Tierhaftung Arten des Nutztiere Futtermittelarten
Flächenproduktivität Arbeitsproduktivität 3 Betriebskontrolle und Kennzahlenvergleiche
A. Die Doppelte Buchhaltung (allgemein):
Aufbau des österreichischen Einheitskontenrahmens Kontenlehre Warenverrechnung Anlageabschreibung
Umsatzsteuer und ihre Verbuchung
Verbuchung einfacher Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuer
Verbuchung besonderer Geschäftsfälle (Skonto, Rabatt, Stornierungen) Um- und Nachbuchungen Abschlußbuchungen Neben- und Hilfsaufzeichnungen (Kassabuch, Wareneingangsbuch)
Anmerkung: Der EDV-Einsatz in der Buchführung wird in den EDV-Unterricht verlagert.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht in Betriebswirtschaft und Buchführung ist auf die vorhandenen Grundkenntnisse aus den hauswirtschaftlichen, landwirtschaftlichen und allg. Fächern (z.B. Wirtschaftskunde, Mathematik, EDV) aufzubauen. Anhand von praktischen Beispielen und Kalkulationen ist das Verständnis für diesen Gegenstand zu erleichtern. Betriebsbesichtigungen, Arbeiten mit der Ackerschlagkartei sollen die Anschaulichkeit und Praxisnähe unterstützen.
Je Semester 1 Schularbeit.
Wirtschafts- und Marktkunde
Bitdungs- und Lehraufgabe
Jeder Mensch ist entsprechend seiner Stellung in der Gesellschaft, in den volkswirtschaftlichen Kreislauf, miteingebunden. Die Kenntnis wirtschaftlicher Grundbegriffe ist Voraussetzung für das Erfassen dieser Zusammenhänge. Die Situation der Landwirtschaft muß im Umfeld des EU-Beitrittes immer aktuell dargestellt werden. Um ein Gesamtbild zu erreichen, ist es aber auch wichtig, Information über andere Berufsgruppen zu geben.
Lehrstoff 1. Schulstufe:
Didaktische Grundsätze
Ziel des Englischunterrichtes ist es, ausgehend von den Vorkenntnissen der Schüler, eine gemeinsame Grundlage zu schaffen
Von Beginn an ist der Gebrauch des Englischen als Unterrichtssprache anzustreben.
Dem anschaulichen Unterricht kommt in a11en Phasen des Spracherwerbs gröt5te Bedeutung zu (audio-visuelle Medien, Rollenspiele, Lieder, Referate, Diskussionen, Briefe .)
Spiele sind wirkungsvolle Motivationsträger. Sie ermöglichen es dem Lehrer, sehr viel Abwechslung in das Unterrichtsgeschehen zu bringen
Bei der Behandlung der Themen sind nach Möglichkeit Querverbindungen zu anderen Gegenständen Herzustellen. Es Gesteht die Möglichkeit, umfangreichere Themengebiete in Form von Projekten zu erarbeiten. Die einzelnen Themenbereiche sind nicht notwendigerweise getrennt voneinander zu behandeln. Auch können die Intensität ihrer Behandlung und die Schwerpunktsetzung je nach Klasse und Gegebenheit variieren. Grundsätzlich ist das Erreichen von größtmöglicher Sprachrichtigkeit anzustreben.
Den Schülern soll die Gelegenheit gegeben werden, im freien Gebrauch das bisher Gelernte zu erproben.
Bei der Wortschatzarbeit im Unterricht soll das Vokabular so angeordnet werden, daß begriffliche Zusammenhänge entstehen. Voraussetzung dafür ist gründliches Einüben, ständiges Wiederholen und häufiges Anwenden des Wortmaterials.
Obwohl in der 2. und 4. Schulstufe fachspezifisches Englisch behandelt werden soll, darf die Vermittlung des "Everyday English" nicht vernachlässigt werden.
Je Semester 1 Schularbeit.
Lehrplan der Fachschule Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft Sonderform -Altenbetreuung
Anlage B7 I Freigegenstände
Zusammen38
*) Unterricht in Schülergruppen
( ) " Entwurf schulautonome Stunden 0 - 2
Aktuelle Fachgebiete
Chorgesang
Praktischer Unterricht - Textilverarbeitung') 2 Lebende Fremdsprache
1 7
Deutsch
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, sich in Wort und Schrift klar und richtig auszudrücken. Sie sotten in der Lage sein, aus Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem das Wesentliche zu verstehen und festzuhalten, wiederzugeben und dazu sachlich Stellung zu nehmen. Gute Ausdrucksweise und sicheres Auftreten sind bei Rede und Diskussion zu schulen.
Das Erzählen ist zu üben.
Es ist der im Berufsleben gebräuchliche Schriftverkehr zu vermitteln. Das Interesse am Lesen als Möglichkeit persönlicher und beruflicher Weiterbildung ist zu fördern- Die Schüler sind mit den geistigen Strömungen in der Literatur sowie mit der Körpersprache als Ausdrucksmittel zu konfrontieren.
Lehrstoff Kapitel 3 (teilweise), 4 (teilweise), 6 (teilweise), 6 (d - i)
Didaktische Grundsätze
Auf richtiges Sprec3ten, Schreiben und Lesen ist in allen Unterrichtsgegenständer~ zu achten. Die Schüler sind vor allem zum Sprechen in ganzen Sätzen aufzufordern. Wertvolles aus den Medien soll in den Unterricht einbezogen werden. Der Unterricht soll sich nach Möglichkeit an den Begebenheiten des ländlichen Lebens und des zukünftigen Berufes orientieren. Besonderes Augenmerk ist der Selbständigkeit der 5chüler in allen schriftlichen Arbeiten zuzuwenden. Die Handhabung verschiedener Nachschlagewerke ist zu üben Die Schüler sind zur Benützung von Büchereien und zum Aufbau eines eigenen Buchbestandes anzuleiten.
Der besondere Wert des Buches und der Fachzeitschrift als Informations- und Bildungsquelle ist hervorzuheben. Bei der Übung des Schriftverkehrs sind aktuelle Beispiele und Vordrucke heranzuziehen.
Je Semester 2 Schularbeiten
Mathematik
Politische Bildung - Rechtskunde - Wirtscharts- und Marktkunde
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Wissensvermittlung in politischer Bildung hat das Ziel, dem Jugendlichen die Fundamente eines demokratischen Staates, dessen Spielregeln und Funktionsweisen im politischen Alltag darzulegen. Der Wert demokratischer Lebens- und Staatsformen ist zu verdeutlichen Große Bedeutung kommt der Bildung eines kritischen Urteilsvermögens und der Erziehung zur aktiven Mitgestaltung und Mitverantwortung im öffentlichen Leben zu.
Die Schüler sind in die Grundbegriffe des Rechtes einzuführen. Es ist ihnen einsichtig zu machen, daß die Rechtsordnung Grundlage des Zusammenlebens von Menschen im Staate ist. Es sollen die für das Berufslegen wichtigen Bestimmungen des Privatrechtes und einschlägigen öffentlichen Rechtes vermittelt werden. Die Schüler sollen Verständnis für die rechtlichen und sozialen Einrichtungen des öffentlichen Lebens, deren Schutzfunktionen und deren volkswirtschaftliche Bedeutung gewinnen.
Eine Erziehung zu marktkonformem Verhalten in Erzeugung und Absatz ist notwendig Auf dieser Grundlage sollen die Schüler lernen, wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen.
Bitdungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht in Mathematik soll die Schüler befähigen, die in den Fachgegenständen und im Berufsleben anfallenden rechnerischen Probleme zu erfassen und zu lösen. Die Sicherheit in der Beherrschung des mündlichen und schriftlichen Rechnens als Grundlage für das Fachrechnen ist zu verbessern. Das Vorstellungsvermögen ist zu vertiefen und zu festigen- Auf die Erziehung zu genauer und sorgfältiger Arbeit ist besonderer Wert zu legen
Lehrstoff ' erweiterte Prozent- und Zinsrechnungen mit
praxisbezogenen Beispielen
' Zinseszinsrechnungen
' Volumen und Oberflächen gerader Prismen
Rechnungen aus den fachspezifischen hauswirtschaftlichen und
landwirtschaftlichen Bereichen
Didaktische Grundsätze
Die Aufgaben sind aus der Berufs- und Lebenswelt des Schülers zu wählen. Kopfrechnen ist durch häufiges Schätzen der Rechenergebnisse zu fördern. Die Verwendung von Tabellen und Taschenrechnern sind zu üben und im Ermessen des Lehrstoffes und des Lehrers einzusetzen. Detaillierte fachliche Rechenaufgaben sind in den einzelnen Unterrichtsgegenständen zu behandeln
Je Semester 2 Schularbeiten.
Informatik (EDV]
Bildungs- und Lehraufgabe
Den Schülern sind grundlegende, zeitgemäße Kenntnisse der elektronischen Datenverarbeitung zu übermitteln; sie sind zu befähigen, die an sie gestellten Anforderungen zur Bedienung verschiedener Software zu erfüllen.
Über die Grundkenntnisse hinaus sollen den Schülern die Zusammenhänge der elektronischen Datenverarbeitung mit verschiedenen Arbeitsund Lebensbereichen nahe gebracht werden
Lehrstoff - Textverarbeitung:
Wiederholung der Grundlagen und Erweiterung der Kenntnisse -
Tabellenkalkulation:
Wiederholung und Vertiefung der Kenntnisse - Fachspezifische
Programme:
z. B.: Menü Calc, LBG Plan, EU-Förderungsplaner
Didaktische Grundsätze
Selbständiges Arbeiten mit dem Garnputer soll erlernt werden. Der Unterricht ist praktisch zu gestalten. Theoretische Unterweisungen sind nach Möglichkeit gleich an den Geräten zu veranschaulichen. Es ist an vorhandene Kenntnisse anzuknüpfen.
Querverbindungen zu anderen Gegenständen sind herzustellen; indem auf der vorhandenen Software diverse Projekte ausgearbeitet werden. Lehrstoff Politische Bildung
Wesen und Sinn der Politik
Kontrollorgane der Gesetzgebung und der Verwaltung
Berufsvertretung: Landwirtschaftskammer, Präsidentenkonferenz, Landarbeiterkammer, Wirtschaftskammer
Politische Parteien in Österreich und ihre Programme Überstaatliche
Organisationen: EU, UNO, NATO, OZE Werden und Entwicklung der Republik Österreich
Rechtskunde' Einführung in das Rechtswesen-Rechtsbegriffe, Zweck und Arten des Rechtes fi Verwaltung: Verfahrensrecht, Beteiligte und Parteien, Bescheid, Rechtsmittel
Wesentliche Inhalte und ausgewählte Kapitel aus dem Privatrecht und dem öffentlichen Recht
Überblick über die auf die Landwirtschaft bezogenen Rechte:
Bäuerliche Hofübergabe
Grundverkehr, Wasserrecht, Forstgesetz, Naturschutzgesetz Marktordnungsgesetze, Lebensmittelrecht, gewerbliche Bestimmungen Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung
Grundzüge das Sanitäts- Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes,
Grundzüge des Sozialhilfe- und Behindertenrechts
Wirtschafts- und Marktkunde'
Einstimmige und mehrstimmige Lieder
Volkslieder und andere Lieder, die dem Jahreslauf und dem Fest- und Lebenskreis entsprechen
Religiöse Lieder
Musikalische Gestaltung von Feiern
Ausgewählte Beispiele des Musikschaffens verschiedener Zeitepochen Musik und Bewegung koordinieren - betreffen die körperlichen, geistigen und psychischen Fähigkeiten des (alten) Menschen, mit dem Ziel, diese möglichst lange zu erhalten oder zu verbessern Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist lebensnah, anschaulich und praxisbezogen zu gestalten. Die Vermittlung des gesamten Lehrstoffes hat sich nur auf Grundkenntnisse zu beschränken und soll stets in Kombination zum praktischen Unterricht stehen. Auf jede Möglichkeit der Arl3eitsvereinfachung und -erleichterung, aber auch auf die Unfallverhütung im Haushalt ist hinzuweisen.
Die Schüler sollen zu gediegener Tisch- und Wohnkultur erzogen und zur Wertschätzung eines gepflegten Heimes hingeführt werden. Lehrausgänge sollen den Unterricht ergänzen.
Je Semester 1 Schularbeit.
Feste und Feiern planen und organisieren - siehe p.U Hausarbeit
Didaktische Grundsätze
Die Turnübungen sollen einen Ausgleich zur einseitigen körperlichen Arbeit darstellen und Haltungsschäden vorbeugen helfen. Der Gesundheit und Sicherheit der Schüler ist größte Aufmerksamkeit zu widmen. Ordnung und Disziplin ist bei allen Übungen und Spielen zu halten.
Eine Unterrichtseinheit soll in Aufwärmen (Grundübungen), Leistungsübungen bzw. Kampfspiele und Ausklang (körperliche Beruhigung) gegliedert werden.
Zur Förderung des Gemeinschaftssinnes und des Leistungswillens sind Vergleichskämpfe durchzuführen.
Es ist danach zu trachten, daß jede aktive Betätigung Freude bereitet und gerne geschieht.
Musikalische turnerische Veranstaltungen wie Jazzgymnastik, Bewegung zur Musik, Tanz ... sollen dem Ansporn dienen sowie Können und Fertigkeiten aufzeigen.
Haushaltskunde und -führung
Bitdungs- und Lehraufgabe
Es sind jene Kenntnisse zu vermitteln und jene Fertigkeiten zu entwickeln, die zur Führung eines zweckmäßig eingerichteten Haushaltes und zur geschmackvollen Gestaltung eines behaglichen Wohnbereiches erforderlich sind. Erziehung zu wirtschaftlichem und umweltbewußtem Denken und Handeln im Haushalt.
Zusammenhänge zwischen den Einzelhaushalten und der Volkswirtschaft sowie mögliche Einkommenskombinationen im landwirtschaftlichen Haushalt sollen aufgezeigt werden.
Lehrstoff 1. Planen des bäuerlichen Wahnhauses:
Gesetzliche Bestimmungen für das Bauen Bauplan, Baubewilligung,
Baukosten Biologisches Bauen
Haus- und Hofformen Ortsbildgestaltung Grundsätze der Planung (Raumzuordnung im Haus und zu den einzelnen Himmelsrichtungen, Plansymbole)
Grundsätze des biologischen Landbaues Pflanzenbau:
Getreidebau Hackfruchtbau ÖI- und Eiweißfrüchte
Feldfutterbau und Grünland Futterkonservierung Sonderkulturen
Tierhaltung: Rinderhaltung Milchgewinnung und Milchbehandlung Schweinehaltung Geflügelhaltung Haltung sonstiger landwirtschaftlicher Nutztiere
Tiergesundheit Vermarktung und Verwertung
Neue Haltungs- und Vermarktungsformen
Überlegungen zur Betriebsvereinfachung für Nebenerwerbsbetriebe
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist unbedingt praxisnah zu gestalten Lehrausgänge, Exkursionen und Kurse sollen den Unterricht ergänzen. Auf Unfallverhütungsmaßnahmen ist hinzuweisen. Der Unterricht soll an die Erfahrungen und Kenntnisse der Schüler anknüpfen. Anatomie und Physiologie sind nur in dem Maße zu vermitteln, als sie zum Verständnis der wichtigsten Lebensvorgänge und Erhaltung der Tiergesundheit notwendig sind.
Je Semester 1 Schularbeit
Betriebswirtschaft und Buchführung
Eildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen betriebswirtschaftliche Mechanismen kennenlernen, betriebswirtschaftliche Vorgänge begreifen und so ein starkes betriebswirtschaftliches Denken und Handeln entwickeln können. Sie sind zu befähigen, das Gelernte in die Praxis umzusetzen, damit sie selbständig einen landwirtschaftlichen Betrieb führen können. Die Buchhaltung als Grundlage des wirtschaftlichen Rechnungswesens erkennen, begreifen und anwenden können.
Über diese Grundkenntnisse hinaus sollen die Schüler die Zusammenhänge zwischen Betrieb - Markt, sowie Betrieb und Haushalt als auch Betrieb und Volkswirtschaft abschätzen lernen. Mit Hilfe betriebswirtschaftlicher Kenntnisse und dem Können der praktischen Durchführung der doppelten Buchhaltung sollen die Schüler zu wirtschaftlichem Denken und verantwortungsbewuf5tem Handeln befähigt werden.
Lehrstoff Betriebswirtschaft: t Leistungen und Kosten der Produktion:
Betriebszweige, Produktionsfaktoren Leistungen
Kostenarten - Kostenverhalten Gesetz der fallenden Fixkosten
Gesetz vom abnehmenden Ertragszuwachs
Arbeitszeitbedarf - Vorteile des Maschineneinsatzes -
Maschinenkosten
Produktionskostenrechnung Deckungsbeitragsrechnung 2.
Arbeitswirtschaft:
Arbeitskräftebesatz - Jahresarbeitskapazität Arbeitsleistung (körperl. und geistige) Arbeitsaufwand - Arbeitsvoranschlag
Didaktische Grundsätze
Anlage B8
Stundentafel (Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände
Wochenstundenzahl~
UnterrichtsgegenständeSchulstufe
(Pflichtgegenstände)-
e
g1.2.3.4.
g
Religion -221
~
Deutsch21 1 - 21 1 - 2
Leb. Fremdsprache211
_2i0
Mathematik
Pol. Bildung u. Heimatkunde211
Rechtskunde--2 I
Lebensk. u. Gesundheitslehre~1_-2--0
Maschinschreiben1 0 - 1--
Leibesübungen2-
Musische Bildung111
Pflanzenbau u. Weidew.321
Waldwirtschaft1- `I
Obstbau1-Praxis-
~
Pferde- u. All . Tierhaltung "33stufe1 I
Landtechnik u. Baukunde321
Veterinär-. u. Exterieurlehre-11
Wahlpflicht- Klasse L-~02
fach Klasse A-22
Reittheorie
Fahrtheorie-11
Betriebswirtsch.8uchführun123
Wirtschafts- u. Marktkunde111
EDV *~ 1 1 - 21 0 - 1-
Informatik
_1 0 - 1-1 0 - 1 i
Aktuelle Fachgebiete""
Schulautonome Stunden-58
Landwirtschaft
Prakt.Reiten81111
Unter-Gespannfahren
richt*)Veterinärkunde
Pferdehaltung
Zusammen383838
') Unterricht in Schülergruppen
") Unterricht in 2 Schülergruppen möglich
"*) Alle Klassen einer Schule sind zusammenzufassen
Freigegenstände 3
Lebende Fremdsprache-11
Informatik EDV *-11
Chorgesang Spielmusik"'111
Erste-Hilfe-Kurs in Blockform: 8 Doppelstunden in der 2. Schulstufe
Hauswirtschaft: Kurs in Blockform in dar 2. und 4. Schulstufe Vorträge zu ausgewählten Fachgebieten ab der 2. Schulstute Spezialkurse während der Praxisstufe und in der 4. Schulstufe
Deutsch
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, sich in Wort und Schrift klar und richtig auszudrücken. Sie sollen in der Lage sein, aus Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem das Wesentliche zu verstehen und festzuhalten, wiederzugeben und dazu sachlich Stellung zu nehmen. Gute Ausdrucksweise und sicheres Auftreten sind bei Rede und Diskussion zu schulen. Das Erzählen ist zu üben.
Es ist der im Berufsleben gebräuchliche Schriftverkehr zu vermitteln. Das Interesse am Lesen als Möglichkeit persönlicher und beruflicher Weiterbildung ist zu fördern. Die Schüler sind mit den geistigen Strömungen in der Literatur sowie mit der Körpersprache als Ausdrucksmittel zu konfrontieren.
Lehrstoff 1. Schulstufe
Kapitel 1,2,3 (teilweise), 4 (teilweise), 5 (teilweise), 6 (a,h) schiedener Nachschlagewerke ist zu üben. Die Schüler sind zur Benützung von Büchereien zum Aufbau eines eigenen Buchbestandes anzuleiten. Dor besondere Wert des Buches und der Fachzeitschrift als Informations- und Bildungsquelle ist hervorzuheben. Bei der Übung des 5chriftvericehrs sind aktuelle Beispiele und Vordrucke heranzuziehen.
Je Semester 2 Schularbeiten.
Lebende Fremdsprache (Englisch]
Landtechnik und Baukunde
Bitdungs- und Lehraufgabe
Für einen rationellen Einsatz der Technik in der Land- und Forstwirtschaft sind die technischen u. wirtschaftlichen Zusammenhänge bewußtzumachen. Die Erwirtschaftung des Einkommens in der Landwirtschaft erfolgt unter sehr hohem Kapitaleinsatz. Insbesondere sind es hohe Anschaffungs-, Einsatz- und Reparaturkasten von Landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten, die eine Wertschöpfung stark schmälern.
Der Landwirt ist daher angehalten, besonders auf Wirtschaftlichkeit in der Landtechnik bedacht zu sein. Darüber hinaus führt ein höherer Bildungsstand in der Technisierung (richtige Auswahl von Maschinen und Arbeitsverfahren, richtige Pflege und Instandhaltung von Maschinen und Geräten) zu einer schonungsvolleren Behandlung der Produktionsgrundlagen und zu geringeren Störungen im Kreislauf der Natur.
Als notwendige Voraussetzungen sind deshalb im Unterricht zu vermitteln:
1.1. Metallbearbeitung und Landmaschinenpflege:
Werkstätte, Werkzeuge, Handhabung und Instandhaltung der Werkzuge und Gerufe, Materialkunde, verschiedene Fertigkeiten und Techniken der Metallbe- und -verarbeitung (Niet- und Schraubenverbindungen, Schmieden, Härten, Schärfen, Oberflächenbehandlung, Grundkenntnisse der Schweißtechnik), einfache technische Zeichnungen, Werkstücke; Wartung und Pflege des Traktors und anderer Landmaschinen, einfache Reparaturarbeiten, Einstellarbeiten an Motoren, Landmaschinen und Geräten, praktischer Einsatz von Landmaschinen, Lesen von Reparatur- und Wartungsplänen
1.2. Kunststoffbe- und -verarbeitung:
Werkzeuge, Techniken, Anwendungsbeispiele 1.3. Baukunde:
Werkzeuge und Maschinen, Pflege und Instandhaltung, Materialkunde, Baustoffe, Lagerung, Fertigkeiten und Arbeitstechniken, Mauerwerk, Isolierung, Verputz und Wärmedämmung, Betonieren, Instandsetzungsarbeiten
2. Holzbearbeitung und Waldwirtschaft 2.1. Holzbearbeitung:
Werkzeuge; Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge und Geräte;
Lagerung, Pflege und Auswahl der Hölzer; verschiedene Fertigkeiten und Techniken; Holzschutz; Werkskizzen, einfache Werkstücke;
Reparaturen, Restaurierungsarbeiten
2.2. Waldwirtschaft:
Forstliche Erkennungs- und Bestimmungsübungen; Bestandesbegründung;
Kulturpflege; Durchforstung und Holzernte im Schwach- und Starkholz;
Handhabungsübungen und Instandhaltung von Forstwerkzeugen, Motorsäge und sonstigen Forstmaschinen; Beurteilung des Waldzustandes;
Erhaltung von Bringungswegen
3. Landwirtschaft 3.1. Pflanzenbau Pflanzenkundliche, bodenkundliche und pflanzenbauliche Übungen (Erkennungs-, Bestimmungs- und Beurteilungsübungen); Erstellen von Fruchtfolge- und Düngungsplänen, Acker- und Grünlandschlagkartei; Bodenbearbeitung, Anbau-, Pflege- und Erntearbeiten; Lagerung und Futterkonservierung; Wirtschaftsdüngerbehandlung; Düngeroptimierung, Pflanzenschutzmaßnahmen, Standortsaufnahmen, Weideplan
3.2. Tierhaltung:
Umgang mit Tieren und Pflege von ~ fieren, Stallhygiene und Gesundheitskontrolle, Klauenpflege; Tierbeurteilung, Abstammungsnachweis und Leistungsdaten;
Futtermittelkunde, -vorbehandlung und -lagerung; Futterbeurteilung;
Futterberechnung, Rationserhebung und Futtervoranschlag; Fütterung;
tiergerechte Haltung; Aufzeichnungen über Stallgeschehen, Versteigerungskatalog; Rinder- und Sauenplaner; Melkarbeit, Milchbehandlung und -verarbeitung; Wallung und Pflege von Melkeinrichtungen;
Hausschlachtung und Fleischverarbeitung, Vermarktung 3.3.
Betriebswirtschaft und Buchführung:
Betriebserhebungen; Erarbeitung von Betriebsmodellen;
Betriebsplanung; Dokumente am Bauernhof (Einheitswertbescheid, Grundbuchsauszug), Hofchronik; EDV; Auswertung von Buchführungsergebnissen und anderen Aufzeichnungen
3.4. Obstbau:
Pflanzung, Schnitt, Erziehung; Pflege aller Obstbäume; Vermehrung und Veredelung; Ernte, Sortieren, Lagerung; Verarbeitung, Vermarktung
Eigenkönnen und Unterrichtserteilung
Der Schüler muß das erlernte Eigenkönnen, sowohl in der Ausbildungsschiene A, als auch in der Ausbildungsschiene L und sowohl in der Dressur als auch im Springen als Lehrender weitervermitteln können.
4.2. Gespannfahren 2. Schulstufe
Erlernen der Haltungen und Griffe nach Athenbach Vorbereiten der Kutsche zum Anspannen und fahren Mitnehmen von Peitsche und Kniedecke
Reserve (Stränge, Aufhalten Nähriemen, Wetterschutz, Proviant)
Korrektes Anschirren und Anpassen am Pferd
Anspannen und Ausspannen
Korrektes Abschirren und Versorgen der Geschirre (Geschirrpflege)
Schritt und Trab auf geraden Linien, später mit Wendungen auf
geschlossenen Plätzen
Gebrauch der Peitsche
Fahren auf vorgegebenen Linien mit Begrenzungen (Kegel) Fahren im Straßenverkehr im Schritt und 'trab reit allen vorgeschriebenen Handzeichen und Beachtung der Verkehrsvorschriften Fahren von Rechts- und Links-Kurzkehrtwendungen Vorbereitung auf das bronzene Fahrabzeichen
4. Schulstufe Ausbildungsschiene L Zweispännig Fahren:
Fahren im Dressurviereck mit Tempounterschiede im Trab Versammeln -
Verstärken
Fahren in Hindernisse mit ausgeflaggten Durchfahrten
Fahren im ungarischen Stil zweispännig: Verschnallen der Leinen Hakung und Gebrauch der Leinen Haltung der Peitsche Ausbildungsschiene A
Zweispännig Fahren nach Athenbach:
Dressuraufgaben mit besonderer Beachtung auf Biegung und Stellung in
den Wendungen und Touren
Verstärkung und Versammlung im Trab Fahren von turniermäßigen
Hindernissen
Fahren im ungarischen Stil zweispännig: Einsfellen der Leinen mit dem Fröschl Korrekte Grund- und Gebrauchshaltung Korrekte Peitschenhaltung'
Fahren mit einem Vierspänner:
Auflegen und Versorgen der Vorderleinen Korrektes Anspannen Leinenvermessen beim Vierspänner Einrichten des Viererzuges auf geraden Linien
Richtiges Schlaufenlegen bei Links- und Rechtswendungen
4.3. Veterinärkunde/Exterieurlehre
Beurteilung des gesunden Pferdes:4.
Schulstufe
Messen und Fühlen des Pulses,
Körpertemperatur, Atmung, HufkontrolleAusbildungsschiene A
Beurteilung beim VorführenDie Ausbildung
des jungen Pferdes:
Longieren mit Doppellonge
Das kranke Pferd:Gewöhnen an das Geschirr und an den Zug
Wundbehandlung und Erste Hilfe bei
VerletzungenArbeiten mit der Schleppe
VerbandlehreErstes Anspannen mit
einem Lehrmeister
Medikamente verabreichen
Die StallapothekeVorführen junger
Pferde:
Erkennen von LahmheitenAnlernen
junger Pferde zum korrekten Vorstellen und Vorführen
Besprechung aktueller Fälle aus dem Bestand
Fortpflanzung: Deckstation, Deckmanagement
Exterieurlehre: Rassenkunde/Zuchtziele Vorführen
Vermessen Zahnalterbestimmung Exterieurbeurteilung
Vierspännig Fahren:
Der Umbau von Geschirren und Kutschen zum vierspännigen Fahren.
Arbeiten im Wald: Demonstration
Ausbildungsschiene L Die Jungpferdeausbildung: Führen Longieren (mit verschiedenen Hilfszügeln) Anreiten
4.4. Pferdehaltung 2. Schulstufe Pferdepflege: Pflege von Deckhaar und Langhaar, Einflechten, Verziehen, Schweif waschen und Ausschneiden aller Flossen
Hufpflege im Stall
Umgang mit dem Pferd beim Pflegen Füße aufheben
Stallklima: Richtiges Ausmisten von Ständen und Boxen
Verschiedene Einstreuarten selbst erproben (Wechselstreu, Matratze, Sägespäne, Stroh, Fertigprodukte)
Stallhygiene - Bozenhygiene: Bozenwände waschen
Tränken und Freßmuscheln säubern
Praktische Fütterung: Lagerung und Lagerstätten Qualitätsbeurteilung
(Heu, Stroh, Wasser)
Rationszuteilung, Beurteilung von Fertigfutter (Abrieb, Struktur, Geruch) Verschiedene Produkte unterscheiden und beurteilen Beurteilung von Hafer, Mais und Gerste
Hufpflege und Hufkorrektur:
Werkzeugkunde und Umgang mit dem Pferd beim Beschlagen Grundlagen
des Hufbeschlages:
Eisenabnahme, Korrektur Üben an Leichenhufen
Richtiges Vorführen:
Anlage des Vorführdreieckes
Vorführen aller Rassen Vorbereitung zum Vorführen
Verladen und Transport von Pferden: Fahrzeugkontrolle, Fahrtechnik, Vorbereitungsübungen Vor- und Nachteile der Verlademethoden Festigen der Kenntnisse im Hufbeschlag Vorizereiten auf den Schmied Eigenschaften eines guten Schmiedes
Festigen der Kenntnisse im korrekten Vorstellen: Speziell junger schwieriger Pferde
Besondere Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten im Stall Didaktische Grundsätze
Der praktische Unterricht hat in direktem Zusammenhang mit dem theoretischen Unterricht zu stehen.
Der Lehrstoff ist entsprechend dem theoretischen Unterricht auf die Schulstufen aufzuteilen. Die jeweils gültigen Fertigkeitenkataloge sind einzuhalten. Es muß gewährleistet sein, daß jeder Schüler das gesamte Praxisprogramm absolviert. Dies ist durch Führung von Aufzeichnungen nachzuweisen.
Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schule selbst nicht in ausreichendem Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten Praxisbetrieben durchzuführen.
Der Unterricht erfolgt in praxisgerechten Gruppengrößen. Die Grundsätze der Unfallverhütung sowie Sicherheitsvorschriften und -vorkehrungen sind genau zu beachten. Auf typische Arbeitsunfälle ist hinzuweisen. Das selbständige Arbeiten ist zu fördern. Bei der Vermittlung von Arbeitstechniken und insbesondere bei Arbeitsunterweisungen und Arbeitsanleitungen sind die Grundsätze der Ergonomie zu beachten und mitzuvermitteln.
Unfallverhütung und Ergonomie sollen auch in die Aufzeichnungen einfließen.
Richtige Arbeitsmethoden und der jeweils neueste Stand der Technik sind zu berücksichtigen. Der praktische EDV-Einsatz ist in den einzelnen Erzeugungssparten zu vermitteln.
Kurse, wie z.B. Melkkurs, Klauenpflegekurs, Fleischverwertungskurs, forstliche Arbeitslehre ,usw. können in Blockform im Rahmen der einzelnen Praxisgegenstände durchgeführt werden.
In der 4. Schulstufe kann der praktische Unterricht auch in Projektarbeiten einbezogen werden.
Routinearbeiten im Betrieb: Putzen, Ausmisten, Stallordnung
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