der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Gemeinde Steinhaus und der Gemeinde Thalheim bei Wels
Nr. 78
Verordnung
der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Gemeinde Steinhaus und der Gemeinde Thalheim bei Wels
Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 7 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 8/1998, wird verordnet:
§ 1
(1) Die Grenzen der Gemeinde Steinhaus und der Gemeinde Thalheim bei Wels, politischer Bezirk Wels-Land, werden wie folgt geändert:
(2) Die damit bewirkte Änderung des Verlaufes der Grenze zwischen der Gemeinde Steinhaus und der Gemeinde Thalheim bei Wels ist in der Anlage dargestellt.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.
Anlage
Der Lageplan zeigt den von der Grenzänderung zwischen den Gemeinden Steinhaus und Thalheim bei Wels, politischer Bezirk Wels-Land, erfaßten Bereich. Die schwarze mit Punkten versehene Linie zeigt den Grenzverlauf vor, die rote Linie den Verlauf der Grenze nach dem Inkrafttreten der Verordnung.