der Oö. Landesregierung, mit der die Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung 1995 geändert wird
Nr. 108
Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung 1995 geändert wird
Auf Grund des Oö. Verwaltungsabgabengesetzes 1974, LGBl. Nr. 6, zuletzt geändert durch Landesgesetz LGBl. Nr. 90/1992, wird verordnet:
Artikel I
Die Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung 1995, LGBl. Nr. 114/1994, zuletzt geändert durch Verordnung LGBl. Nr. 64/1996, wird wie folgt geändert:
Diese Tarifsätze vermindern sich um ein Drittel, wenn der Neu-,
Zu- oder Umbau gemäß § 25 Abs. 1 Z. 1 oder 2 Oö. Bauordnung 1994 nur anzuzeigen ist.
Die Abgabe gemäß lit. b ist nach jener Bezugsgröße zu
berechnen, die im Einzelfall den höheren Betrag ergibt.
Die Tarifsätze vermindern sich um ein Drittel, wenn der Abbruch gemäß § 25 Abs. 1 Z. 12 Oö. Bauordnung 1994 nur anzuzeigen ist.
Hiefür gilt Tarifpost 8 mit der Maßgabe, daß sich die dort für den Umbau-Bewilligungsfall angegebenen Tarife um die Hälfte vermindern.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Hochmair
Landeshauptmann-Stellvertreter