Verordnung
des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die
Geschäftseinteilung des Amtes der Oö. Landesregierung geändert wird | Omnilex
LGBL_OB_20000120_8•Verordnung
des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die
Geschäftseinteilung des Amtes der Oö. Landesregierung geändert wird
Verordnung
des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die
Geschäftseinteilung des Amtes der Oö. Landesregierung geändert wird
LGBL_OB_20000120_8Verordnung
des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die
Geschäftseinteilung des Amtes der Oö. Landesregierung geändert wirdGazette20.01.2000
des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die Geschäftseinteilung des Amtes der Oö. Landesregierung geändert wird
Verordnung
des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die Geschäftseinteilung des Amtes der Oö. Landesregierung geändert wird
Auf Grund des § 2 des Bundesverfassungsgesetzes vom 30. Juli 1925, BGBl. Nr. 289, betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien, sowie des Art. 53 Abs. 3 und 4 des Oö. Landes-Verfassungsgesetzes, LGBl. Nr. 122/1991, zuletzt geändert durch das Landesverfassungsgesetz LGBl. Nr. 37/1999, wird mit Zustimmung der Landesregierung und, soweit hiebei die Geschäfte der mittelbaren Bundesverwaltung in Betracht kommen, auch mit Zustimmung der Bundesregierung verordnet:
§ 1
Die Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich über die Geschäftseinteilung des Amtes der Oö. Landesregierung, LGBl. Nr. 59/1998, wird wie folgt geändert:
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.