Landesgesetz, mit dem das Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993, LGBl. Nr. 6/1993, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 12/1999, wird wie folgt geändert:
Dem § 34 wird folgender Absatz 7 angefügt:
"(7) Für das Jahr 2000 wird - abweichend vom § 3 Z. 1 - das Ausmaß der Haushaltsmittel des Landes im Voranschlag des Landes für das Haushaltsjahr 2000 festgelegt."
Artikel II
Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.