Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Marktgemeinde Altheim und der Gemeinde Weng im Innkreis
Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 7 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 7/2000, wird verordnet:
§ 1
(1) Die Grenzen der Marktgemeinde Altheim und der Gemeinde Weng im Innkreis, politischer Bezirk Braunau am Inn, werden wie folgt geändert:
(2) Die mit lit. a bewirkte Änderung des Verlaufs der Grenze zwischen der Marktgemeinde Altheim und der Gemeinde Weng im Innkreis ist in der Anlage dargestellt.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Hochmair
Landeshauptmann-Stellvertreter
Anlage
Der Lageplan zeigt den von der Grenzänderung zwischen der Marktgemeinde Altheim und der Gemeinde Weng im Innkreis erfassten Bereich. Die schwarze mit Punkten versehene Linie zeigt den Grenzverlauf vor, die rote bzw. mit roten Punkten versehene Linie den Verlauf der Grenze nach dem Inkrafttreten der Verordnung.