Landesgesetz, mit dem das Oö. Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz 1986 - Oö. LDHG 1986 geändert wird
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Oö. Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz 1986, LGBl. Nr. 18, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 100/1997, wird wie folgt geändert:
"(9) Die Lehrervertreter in den im Abs. 1 genannten Kommissionen werden für den Zeitraum der gesetzlichen Tätigkeitsdauer der im Abs. 1 genannten Zentralausschüsse der Lehrer an Pflichtschulen in Oberösterreich bestellt. Die Funktionsperiode der Lehrervertreter dauert aber jedenfalls bis zur gültigen Bestellung der neuen Kommissionsmitglieder durch die Landesregierung."
Artikel II
Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.