Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Musikschul-Lehrverpflichtungsverordnung geändert wird
Auf Grund des Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 10/1994, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 8/1998, wird verordnet:
Artikel I
Die Oö. Musikschul-Lehrverpflichtungsverordnung, LGBl. Nr. 68/1996, wird wie folgt geändert:
- Nach § 2 Abs. 2 wird folgender Abs. 3 angefügt:
"(3) Die Lehrverpflichtung der mit der Leitung von Musikschulen betrauten Vertragslehrer vermindert sich abweichend von Abs. 1 und 2 mindestens um zwölf Wochenstunden."
- Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt:
"§ 2a
Lehrpflichtermäßigung für stellvertretende Leiter von
Landesmusikschulen
Bei vollbeschäftigten stellvertretenden Leitern von Landesmusikschulen vermindert sich die Lehrverpflichtung um mindestens drei Wochenstunden, höchstens jedoch um fünf Wochenstunden."
Artikel II
Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1. September 1999 in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Hiesl
Landesrat